Recht auf Planbarkeit des Studiums ?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Gelöschter User, 29. April 2013.

  1. Hallo, ich studiere Elektrotechnik und befinde mich am Ende meines Bachelorstudiums. Nur ein Praktikum fehlt mir noch um offiziell den Bachelortitel zu bekommen. Befinde mich momentan im achten Semester, bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern, was bisher allerdings kein Problem war, da es uns erlaubt war bereits Klausuren des Masterstudiums zu schreiben und später anerkannt zu bekommen. Das Problem ist, dass die Uni Anfang des Jahres eine neue Prüfungsordnung raus gegeben hat, die es jetzt nur noch erlaubt eine bestimmte Anzahl an Masterklausuren zu schreiben, wenn man noch im Bachelor ist, und ich diese Anzahl bereits überschritten habe. Deswegen kann ich dieses Semester wohl keine Klausuren schreiben und muss warten bis mein Praktikum anfängt, was mich dann halt ein Semester nach hinten wirft.

    Ich meine ich verstehe schon den Sinn hinter dieser Regelung und find sie eigentlich auch richtig, aber was mich halt ärgert ist, dass es überhaupt gar keine Vorwarnzeit gab für Studenten wie mich, die mit der alten Prüfungsordnung geplant haben. Die neue Prüfungsordnung wurde im Januar bekannt gegeben und galt sofort. Hätte ich das gewusst hätte ich natürlich mein Praktikum irgendwie noch vorher rein gequetscht, aber so hat man keine Chance darauf zu reagieren. Das gleiche gilt ja auch für Leute, denen noch eine Klausur oder so fehlt.

    Daher meine Frage, gibt es nicht irgendeine Regelung, die einem eine gewisse Planbarkeit in Studium zusichert? Ich mein als damals auf das Bachelor/Mastersystem umgestellt wurde, haben die Diplomstudenten ja auch noch Zeit bekommen ihr Studium zu beenden.
     
  2. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Bei uns gelten die Prüfungsordnungen bei der man jeweils angefangen hat. Sicher das das bei euch anders ist?
     
  3. Erkundige dich erstmal bei deinem Studienberater, wer da das Sagen hat (Vorsitzender der PO-Kommission oder sowas). Den solltest du fragen wg. irgendwelcher Übergangsfristen.

    Ansonsten kannst du ja im Prüfungsamt auch nochmal nett nachfragen, ob die etwas wissen.
     
  4. Habe zuerst auch gedacht, dass mich das nicht betreffe, da ich ja noch in einer alten Prüfungsordnung bin. Allerdings steht in der neuen Prüfungsordnung, dass sie für alle gilt und die alten ablöst.
    Und der Prüfungausschussvorsitzende, den ich mal darauf angesprochen habe, ob man da nicht eine Ausnahme machen könnte, meinte nur, dass er sich an die Prüfungsordnung halte und die wäre nunmal jetzt so und manche Leute hätten halt immer Pech ^^
     
  5. Ja. Gewöhnlich wechselt man automatisch in die neue Prüfungsordnung, hat aber das Recht in der alten zu bleiben, wenn man dies explizit äußert.

    Wobei der TE eben noch in der BA-PO steckt und nicht in der Master-PO.
     
  6. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    das steht bei uns auch drin. Dennoch gilt die alte weiter für diejenigen die mit der alten angefangen haben
     
  7. El Hosho

    El Hosho
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    Kenne das von nem Freund, die mussten sich an der Stelle entscheiden, ob sie nach der neuen oder alten PO weiterstudieren wollen.

    Im dümmsten Fall hättest du vielleicht ausdrücklich mitteilen sollen, dass du weiterhin nach der Ordnung, mit der du immatrikuliert wurdest, studieren willst - einfach so eine eine alte durch eine neue Prüfungsordnung ersetzen ohne Wahl ist schon ungewöhnlich, würde ich sagen. Vielleicht sogar juristisch nicht ganz okay. :hmm:
     
  8. ja, aber die neue Regelung steht in der BA-PO und nicht in der MA-PO. in der MA-PO ist dazu gar nichts geregelt.Weiß zwar nicht warum, aber ist so ^^
     
  9. Du willst doch die Prüfungsleistungen im Master angerechnet bekommen. Was interessiert da die Bachelor-PO?

    Wie auch immer. Hier kann dir eh keiner helfen. Das ist n Thema welches du mit den zuständigen Personen abklären musst. Meistens lässt sich da auch noch was drehen. Bei uns zumindest.
     
  10. Lauchcremesuppe Commodore Preußen

    Lauchcremesuppe
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    gehackten und lauch umgebenen
    Uni Hannover? :ugly:
     
  11. Zur Not über die Asta/Fachschaft versuchen eine Ausnahmeregelung zu erwirken.
     
  12. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    WD_BLACK SN750 NVMe 1TB
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    Keine Ahnung, ob sowas uni- länder oder bundesweit gilt, aber ich kann darauf bestehen, nur nach der Prüfungsordnung studieren zu müssen, die zu Beginn meines Studiums galt. Vielleicht gibt es bei dir eine ähnliche Regelung?
     
  13. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    7.813
    Grundsätzlich besteht für Prüfungsordnungen eigentlich ein sog. Vertrauensschutz bzgl. des Zustands der PO zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Ich kann das nur für NRW mit Sicherheit sagen, aber meines Wissens ist das in ganz Deutschland so. Ausnahmen kann es geben, etwa wenn die bestehende PO rechtswidrig ist.

    Ich gehe allerdings jede Wette ein, dass im Falle des TE nicht tatsächlich die Prüfungsordnung geändert wurde. Master-Klausuren schreiben zu können, während man noch im Bachelor ist, fällt doch eher unter Kulanz der Fakultät. Eine Prüfungsordnung kann sowieso nur für in den entsprechenden Studiengang eingeschriebene Studierende gelten.

    Insofern: Erstmal gegenchecken, ob tatsächlich die Prüfungsordnung geändert wurde. Vermutlich wurde hier nur eine Kulanzregelung abgeändert.
     
  14. Unabhängig von der Prüfungsordnung (egal ob alte oder neue) beziehst du dich hier auf Veranstaltungen eines anderen Studiums. Und vermutlich hast du da überhaupt kein Recht zu, sondern es wird quasi nur so "unter der Hand" gemacht.
     
  15. Das.

    Bei uns war es stellenweise möglich, 1-2 Prüfungen vom Hauptdiplom zu schreiben, ohne abgeschlossenes Vordiplom.
    Letztlich lag die Entscheidung beim Prüfer. Manche haben dann die entsprechende Note zurückgehalten, bis alles geklärt wurde, manche haben sich geweigert, auch nur irgendeine Sonderregel zu machen.

    Wenn du keine Möglichkeit hast, in der alten PO zu bleiben, was komisch wäre, dann kannst du zu den entsprechenden Dozenten/Professoren gehen und darum bitten, dass sie deine Note zurückhalten, weil du sonst ein Semester verschenken würdest.
    Falls du dir dann während des Praktikums ein Urlaubssemester nimmst aber bitte darauf achten, dass du während des Urlaubssemesters Prüfungen ablegen darfst. Nicht, dass dir dann das Prüfungsamt ankommt und sagt, dass die bereits geschriebenen Prüfungen doch nicht anerkannt werden, weil du gerade ein Urlaubssemester einlegst.
     
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