Auto verkaufen ohne vorher Abzumelden?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von gerDman, 12. Mai 2013.

  1. gerDman

    gerDman
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    Hallo,
    ich möchte mein Auto verkaufen.

    Problem: der Käufer muss ca. 700km zu mir fahren.
    Wenn ich das Fahrzeug jetzt abmelde und er es doch nicht kauft, sitzt ich da mit abgemeldeten Auto.

    Angenommen er will das Fahrzeug kaufen, nimmt das noch Angemeldete Auto mit und es passiert ein Unfall. Das Auto ist zwar Vollkasko Versichert, aber steigen denn meine Prozente und ich werde höher eingestuft?
     
  2. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
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  3. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Dann soll er sich ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Händlerkennzeichen besorgen, wenn du nicht willst, dass er auf deine "Kosten" fährt.
     
  4. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Wenn du es verkaufst und das deiner Versicherung/Zulassungsstelle sofort danach mitteilst ist er ab Kaufdatum dafür verantwortlich.
     
  5. Jan Itor

    Jan Itor
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    Ich denke es geht ihm darum, dass er noch weiter mit dem Auto fahren würde wenn er es nicht verkauft.


    Aber wenn der Käufer schon 700km fährt wird er das Auto sicherlich mitnehmen.
     
  6. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Ja, und? Er lässt das Auto angemeldet und der potenzielle Käufer bringt eigene Schilder mit. Problem solved.
     
  7. Unregistriert

    Unregistriert
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    Da reicht schon aus, wenn im Vertrag die uhrzeit steht. Dennoch ist streng davon abzuraten. Solange der Typ das Auto nämlich nicht ummeldet, so lange zahlst du weiter. Das Verkehrsamt geht nämlich aktiv erst nach einem viertel Jahr vor und schickt ihm eine Warnung. Die Versicherung hingegen kündigt ohne eine Abmeldung den Vertrag nicht. Die vorab bezahlte Versicherungsumme wird dann anteilig zurückgezahlt und diese Zwischenlaufzeit abgezogen. Tageskennzeichen, alles andere geht nur auf eigene Kosten.

    Und schreib in den Vertrag "gekauft wie gesehen"

    Übrigens ist das mit der langen Anfahrt auch oft ein Trick. Man will ja keinen nach so langer Fahrt dann bei einer Verhandlung Übervorteilen und leeren Händes ziehen lassen. Das wird oft zum Preisdrücken genutzt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2013
  8. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    also bei mir damals haben sowohl versiherung als auch verkehrsamt das so hingenommen und empfohlen.
    im vertrag stand sowas wie "verpflichtet sich spätestens 7 tage nach kauf um/abzumelden". das ganze dann zu den beiden stellen oben und alles war gegessen.
     
  9. Unregistriert

    Unregistriert
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    Empfohlen? Das wundert mich. :)
    Man kann da gern sowas in den Vertrag schreiben und steht in den Standarddingern auch meist drin nur kann man es schwer einfordern. Denn solange es zu keinem Schaden kommt besteht der Vertrag nur zwischen ihm und dir und ist dem Verkehrsamt und der Versicherung eigentlich egal.

    Mit dem ipad geschrieben und daher krakelig.
     
  10. felico schrecklich unkreativ

    felico
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    Ich hatte mein Auto auch noch auf mich angemeldet verkauft. Auf dem Kaufvertrag dann ordentich Name, Anschrift und Perso-Nummer sowie Datum und Uhrzeit des Kaufs vermerkt.
    Das hat völlig ausgereicht. Als einige Wochen später die Post mit Knöllchen für Geschwindigkeitsüberschreitung und Falschparken (:rolleyes:) kam hab ich einfach nur den Kaufvertrag an die Behörde geschickt und das wars.
     
  11. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    ich hab die versicherung angerufen und gefragt was am besten ist wegen unfall und versicherung etc. . da meinte die dame am telefon, das dieser paragraph ausreicht und am nachfolgetag der vertrag zum amt und zur versicherung soll. der rest wird dann schon korrekt geregelt.
    ob ich dennoch was zahlen müsste, wenn er 1 tag später nen unfall gebaut hätte, ka.
    Da ich aber meine versicherung wieder habe und kfz steuer, geh ich davon aus das das mit dem abmelden etc. alles ging :yes::D

    und das mit dem "wie gesehen" unbedingt reinschreiben. oder halt das was kaputt ist und das man besten gewissens handelt. damals der käufer wollte einen anklagen weil man angeblich nen getriebe verschwiegen hat :uff::ugly:
     
  12. Unregistriert

    Unregistriert
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    Es ging mir nicht darum, ob er einen Unfall baut oder nicht sondern darum, das Versicherungen wie z.B. Die VHV dir deine bereits gezahlte Rate nicht zurückzahlen, solange der Wagen nicht vom Käufer umgemeldet wurde. Und sie berechnen schlussendlich nicht bis zum Verkaufstag sondern bis zum Ummeldetag. Bei drei monaten (frist zur ummeldung) bedeutet das gern mal mehr als 150 euro die einem da durch die lappen gehen.

    Mit anderen Worten, die Versicherung verdient daran.
     
  13. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Dann ist/war das bei der cosmosdirect anders. ich hab mein geld bis zum verkaufstag zurückbekommen. trotz das er noch ~1woche nach dem kauf rum diskutiert hat, und vermutlich auch nicht abgemeldet.
     
  14. take_O

    take_O
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    Normalerweise holt sich der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen, kommt zu dir, und holt das abgemeldete Auto ab. Fertig.
     
  15. Unregistriert

    Unregistriert
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    Ja, das handhaben die Versicherungen unterschiedlich. Ich bin kein Fachmann im Autoverkauf aber mir ist eben genau das so passiert. Und wenn man sein Auto eh schon für einen Apfel und ein Ei verkauft dann ist dieser verlust prozentual schon blöd.
     
  16. Larnackel

    Larnackel
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    Lass aber nicht den Fahrzeugschein im Auto liegen. :teach:
     
  17. gerDman

    gerDman
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    ich werde das wohl so machen: auto bleibt angemeldet, der käufer nimmt allerdings ne rote nummer mit und fährt mit der roten nummer.

    wenn er zuhause ist meldet er das auto mit meinen alten kennzeichen ab.

    soll ich den fahzeugschein trotsdem behalten?
     
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