Mit Mietwagen geblitzt: Foto absolut unkenntlich

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von ghostinthehell, 18. Mai 2013.

  1. Hallo, bin auf der BAB mit 13km/h zu viel (naja egal...) geblitzt worden. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Mietwagen und sechst schickte mir die Unterlagen samt 18,50€ Bearbeitungsgebühr. Das Beweisfoto ist aber absolut verrauscht und der Fahrer vollkommen unkenntlich. Kann ich das ganze aussitzen oder sonstwie umgehen bzw. Widerspruch einlegen?
    Tipps?
    Danke!
     
  2. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
    Registriert seit:
    7. September 2000
    Beiträge:
    55.296
    Ort:
    79 Wistful Vista
    Sei ein Mann und zahl einfach. Du hast Scheiße gebaut, steh dafür gerade.

    Falls dir die Kurzversion nicht ausreicht:
    Da der Autovermieter nachweisen kann, dass du den Wagen in der fraglichen Zeit gemietet hast, bist du ohnehin so lange dran, wie du nicht einen anderen als Fahrer vorweisen kannst.
    Bei den meisten Autovermietern wäre ich damit aber vorsichtig, denn üblicherweise ist in den Verträgen klar geregelt, wie das mit Zweitfahrern ist.

     
  3. take_O

    take_O
    Registriert seit:
    22. August 2007
    Beiträge:
    4.367
    Auf der Autobahn mit 13 km/h zu schnell und du willst da ein Drama draus machen?

    Leute gibts...
     
  4. HeavenWarrior

    HeavenWarrior
    Registriert seit:
    16. April 2000
    Beiträge:
    13.682
    Ort:
    100-0 in 0
    Mein RIG:
    CPU:
    Groß
    Grafikkarte:
    Größer
    Motherboard:
    geht so
    RAM:
    ohja größte
    Laufwerke:
    wat isn das
    Soundkarte:
    ne komm
    Gehäuse:
    wozu
    Maus und Tastatur:
    muss halt ne
    Betriebssystem:
    das von Kleinweich
    Monitor:
    70"
    Die 18,50 € Bearbeitungsgebühr darfst du aber nicht vergessen!
     
  5. Halleluja gesperrter Benutzer

    Halleluja
    Registriert seit:
    28. Mai 2008
    Beiträge:
    18.192
    Typisch deutsch. Nach Gesetz Mist gebaut ist nur solange schlimm solange es sich nicht um das Auto geht.
     
  6. Firderis

    Firderis
    Registriert seit:
    19. Dezember 2006
    Beiträge:
    27.031
    Eher typisch Mensch. Ein Gesetz ist so lange in Ordnung, solange man nicht selbst davon negativ betroffen sein könnte. Der Velofahrer, der nach mehr Kontrolle der Autofahrer verlangt und es in Ordnung findet, über Kreuzungen mit roten Ampeln zu fahren. Der Autofahrer, der auf dem Fahrradweg steht, aber findet man sollte endlich die gefährlichen Velofahrer auf dem Trottoir kontrollieren. Um nur ein paar klassische Beispiele zu nennen.

    "Typisch Deutschland" wäre es für mich, wenn der Ersteller sofort nach "Abzocke" geschrien hätte. DAS ist einer der typischen Eigenschaften der Deutschen. Und dann auch noch "Abzocke" falsch interpretieren :D


    Zum Thema: Zahlen. Du hast Mist gebaut, Punkt. Steh dazu.
     
  7. Urs Blank anglophil

    Urs Blank
    Registriert seit:
    22. August 2002
    Beiträge:
    5.459
    Ort:
    Nürnberg/Bamberg
    Die muss man allerdings nicht zahlen.
     
  8. Hochnerd

    Hochnerd
    Registriert seit:
    7. Mai 2010
    Beiträge:
    4.167
    Einfach bezahlen. Nächstes mal an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Oder höhere Bußgelder riskieren.
     
  9. t-6 80plus-zertifiziert

    t-6
    Registriert seit:
    27. August 2005
    Beiträge:
    14.315
    Würdest du Widerspruch einlegen, würde es bedeuten dass du nicht der Fahrzeugführer warst. Sicher dass du Sixt das so sagen möchtest? :)

    Das wird ein dummes Hickhack. Zahl und gut.

    Dieser Unfug mit "ich weiß nicht wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist" um es auf ein Fahrtenbuch ankommen zu lassen funktioniert erst recht nicht bei einem Mietwagen.
     
  10. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
    Registriert seit:
    22. November 2010
    Beiträge:
    7.333
    "Ja, also ich bin das nicht. Ich hab den Wagen zwar gemietet, aber die Schlüssel wurden in unserer 8-Mann-Studenten-WG einfach rumgereicht. Keine Ahnung, wer das gewesen sein soll."


    Klingt nach einem Plan :leuchte:
     
  11. Larnackel

    Larnackel
    Registriert seit:
    20. Januar 2007
    Beiträge:
    11.123
    Das unkenntliche Foto kannst du aus sitzen, aber bei einer Überschreitung von 13 km/h würde ich davon noch nicht Gebrauch machen. Das sollte man sich aufheben.

    Die Bearbeitungsgebühr vom Autoverleih wirst du wohl nicht umgehen können, wenn du zu diesem Zeitpunkt das Auto gemietet hast. :ugly:
     
  12. Zahl einfach. Und zwar alles, inkl. Bearbeitungsgebühr.

    Wenn du abstreitest, der Fahrer zu sein, bekommst erst recht Probleme, und zwar mit dem Autovermieter.

    Und nur weil das kleine Foto auf dem Ausdruck unscharf ist, heißt nicht, dass das Originalbild auch so aussieht: Die Fotos sind i.d.R. gestochen scharf.
     
  13. Plammi

    Plammi
    Registriert seit:
    28. Juni 2001
    Beiträge:
    1.056
    Ich war mal fast 40 km/h blöderweise mit meinen eigenen Auto zu schnell unterwegs :p

    Das Foto war echt mies und ich war echt nicht darauf zu erkennen...Habe geschrieben das ich nicht mehr weiß wer da gefahren ist...Das ist nun schon fast 3 Jahre her und habe immer noch keine Antwort darauf bekommen..

    Aber bei dir würde ich das einfach zahlen...Kostet ja nun auch nicht die Welt
     
  14. xcv

    xcv
    Registriert seit:
    18. November 2004
    Beiträge:
    4.419
    Bei 40 würde ich das auch probieren, bei 13 nicht.
    Wie ist das denn mit den Bearbeitungsgebühren? Stimmt es das man die nicht zahlen muß?

    Und: Als "Scheiße gebaut" würde ich 13kmh zu viel nicht bezeichnen
     
  15. Firderis

    Firderis
    Registriert seit:
    19. Dezember 2006
    Beiträge:
    27.031
    13 km/h auf dem Photo sind auf dem Tacho mind. 22 km/h zuviel. Und dies sollte einem durchaus auffallen :)

    Der Tacho selbst stimmt, je nach Tachoart und Fahrzeugtyp, bereits um 3 - 9 km/h nicht. Es kann je nachdem sogar noch mehr sein. Je nach Radaranlage, also ob Laser oder altes Verfahren, werden zwischen 3 - 7 km/h oder auch % km/h Messtoleranz abgezogen. Wobei ich die Gesetzeslage von Deutschland nicht kenne, ich kann mich nur auf die Schweiz beziehen. Spontan nachgeschlagen steht da "- 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h" sowie "3 % für Geschwindigkeiten > 100 km/h (aufzurunden auf eine ganze Zahl)"

    Dem entsprechend wird bereits einiges im Vorfeld abgezogen, was aber natürlich jeder für sich zuerst einmal ausblendet. Da ja auf der Autobahn das Photo geschossen wurde, nehme ich an, dass da die 3% abgezogen worden sind. Nehmen wir einfach mal die "günstigste" Version von 100 km/h an, hat der Ersteller dieses Threades hier also mindestens bereits 22 km/h zu viel auf dem Tacho gehabt. OHNE Tachoabweichung, welche wohl eher 130 km/h angezeigt haben dürfte...In dem Sinne, völlig selber schuld :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2013
  16. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
    Registriert seit:
    22. November 2010
    Beiträge:
    7.333
    Natürlich sollte einem Auffallen, was der Tacho zeigt (man sollte generell die Anzeigen in seinem Auto lesen können, sonst bitte wieder Bus fahren), aber darum geht es doch gar nicht. Er sagt nur, dass +20Tacho eben nix schlimmes sind (und auf der BAB schonmal gar nicht):nixblick:
     
  17. Firderis

    Firderis
    Registriert seit:
    19. Dezember 2006
    Beiträge:
    27.031
    Schlimm ist es nicht, deshalb gibt es ja auch "nur" eine Busse. Trotzdem muss man bei der Höhe der Geschwindigkeit schon sagen, dass man selber schuld ist. Vor allem eben, so man noch all die Abzüge dazu nimmt, welche da nicht miteingerechnet worden sind.
     
  18. poff Master Des Humors

    poff
    Registriert seit:
    3. März 2000
    Beiträge:
    14.953
    Ich würde mich auf den Standpunkt stellen dass das Protokoll unberechtigt ist weil das beanspruchende Organ, das Bundesland Nordrhein-Westfalen, von den Besatzungsmächten rechtswidrig im Sinne der Haagerlandkriegsordnung von 1899 gegründet wurde.

    Deine Hauptzeugen sind Sir Gordon McReady, Rudolf Amelunxen, Konrad Adenauer, Adolf Blomeier, Rudolf Ernst-Heiland, Hermann Höpfer-Aschoff, Fritz Löwenthal, Kardinal Frings, Karl Berbuer und der Bienenmann.
     
  19. Zahlen und feddich. Das wird dich auch nicht in deinem Stolz verletzen.

    Wenn ich richtig informiert bin, kannst du froh sein, nicht in der Schweiz zu schnell gefahren zu sein. Dort zahlst du pro zu schnell gefahrenem Kilometer. Bin jetzt aber nicht zu 100 pro sicher.
     
  20. Veltins2

    Veltins2
    Registriert seit:
    10. Mai 2009
    Beiträge:
    3.151
    deinen letzten halbwegs amüsanten post hattest du vor ~2 jahren. lass es einfach...
     
  21. Shaquille

    Shaquille
    Registriert seit:
    9. Januar 2006
    Beiträge:
    13.469
    Ort:
    der Leier
    Stirb :yes:
     
  22. FoxMcLoud Der einzig Wahre !!!

    FoxMcLoud
    Registriert seit:
    19. Januar 2004
    Beiträge:
    3.407
    Ort:
    Hamburg
    So, da ich bei Gericht arbeite, zeige ich dem Threadöffner auch mal auf, was passieren würde, wenn er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben würde.
    Dann würde nämlich die Bußgeldbehörde den fall prüfen und ihn zu 99% als korrekt bestätigen und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese geben das Ordnungswidrigkeitenverfahren dann ans Gericht ab, welche dann in einer Gerichtsverhandlung darüber entscheidet. Das Gericht ist in dem Fall nicht mehr an die Geldbuße im Bußgeldbescheid gebunden, sondern kann durchaus auch eine höhere Geldbuße als vorher festsetzen. Üblicherweise wird vorher dezent der Hinweis erteilt, dass man seinen Einspruch doch besser zurückziehen sollte.
    Zum Bußgeldbescheid kommen dann auch noch Gerichtskosten von 10% des Bußgeldbetrages, mindestens jedoch 40€. Darauf kommen noch Gebühren für gerichtliche Zustellungen und ggf. Gebühren von Zeugen und Sachverständigen, wenn diese angehört werden müssen.

    Also sollte man sich gut überlegen, ob es wirtschaftlich besser ist, das Bußgeld (13kmh zu schnell auf der BAB schätze ich etwa 25€) als Lehrgeld zu zahlen oder ob man wirklich ein Gerichtsverfahren anstreben will, was bei einer fast sicheren Niederlage noch mehr Kosten verursacht

    mfg fox
     
  23. Wer das nicht zahlt, ist selbst Schuld, dann ist das Gejammer noch viel größer ;)
     
  24. Wolfpig

    Wolfpig
    Registriert seit:
    14. Dezember 2004
    Beiträge:
    47.728
    Mein RIG:
    CPU:
    Ryzen 7 9800 X3D
    Grafikkarte:
    MSI RTX 4080 Super Ventus 3x OC
    Motherboard:
    Gigabyte B850 GAMING WIFI6
    RAM:
    2x 16 GB Lexar ARES RGB Black DDR5 6000 CL30
    Laufwerke:
    ??
    Soundkarte:
    Sharkoon gaming DAC Pro S V2
    Gehäuse:
    Bequite Dark Base Pro 901 Black
    Maus und Tastatur:
    Logitech G309
    Keychron Q6
    Betriebssystem:
    Win 11 Pro
    Monitor:
    Asus XG27UCG
    Kommt wohl drauf an ob solche Sachen in den AGB nicht durch irgendwem als ungültig erklärt wurden

    http://youtu.be/sNJmfuEWR8w?t=22s
    Mhhhh :ugly:
     
  25. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
    Registriert seit:
    26. September 2001
    Beiträge:
    56.110
    Ort:
    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Den Joker eines schlechten Fotos mit "ichwardasgarnicht"-Aussage würde ich mir für eine bessere Gelegenheit aufheben. Das geht 1-2mal gut, danach bekommt man ein Fahrtenbuch aufgebrummt.
    In Kombination mit dem Problem "Mietwagen" würde ich trotz der Versuchung sagen: zahlen und gut ist
     
  26. MrBlonde nur echt mit der Mumu

    MrBlonde
    Registriert seit:
    21. Oktober 2002
    Beiträge:
    44.115
    Ort:
    Yotta University
    wie willst du dich rauswieseln?

    Du hast den Wagen geliehen - im vertrag steht sicher, dass du den nicht weitergeben darfst - und Sixt wird natürlich wissen, wer zu welcher Zeit welches Auto hatte :ugly:
     
  27. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
    Registriert seit:
    13. Dezember 2003
    Beiträge:
    25.798

    Wieso sollte die Mietwagen-Firma ihm die ihnen entstandenen Kosten nicht berechnen dürfen?
     
  28. take_O

    take_O
    Registriert seit:
    22. August 2007
    Beiträge:
    4.367
    Ich hab mir den Arsch abgelacht. Weiter so poff. :D:ugly:
     
  29. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
    Registriert seit:
    22. November 2010
    Beiträge:
    7.333
    Naja, die Unterlagen wurden ja von Sixt an ihn weitergeleitet, die zuständigen Leute vom Blitzer "kennen" ihn ja noch gar nicht direkt (so hab ich das zumindest verstanden), dementsprechend können die ihm in diesem Fall ja auch gar kein Fahrtenbuch aufbrummen.

    Das Problem ist in diesem Fall einzig und allein der Vermieter. Der hat nämlich absolut gar keinen Grund, sich mit den Behörden anzulegen und gleichzeitig noch darüber hinwegzusehen, dass er (angeblich) den Wagen, der ihm gar nicht gehört, an einen Freund, dessen Namen er nicht kennt und der gerne mal was schneller fährt, weitergibt.
     
  30. HeavenWarrior

    HeavenWarrior
    Registriert seit:
    16. April 2000
    Beiträge:
    13.682
    Ort:
    100-0 in 0
    Mein RIG:
    CPU:
    Groß
    Grafikkarte:
    Größer
    Motherboard:
    geht so
    RAM:
    ohja größte
    Laufwerke:
    wat isn das
    Soundkarte:
    ne komm
    Gehäuse:
    wozu
    Maus und Tastatur:
    muss halt ne
    Betriebssystem:
    das von Kleinweich
    Monitor:
    70"
    poff ist immer lustig. Ich habe zuerst "pfui" gelesen und dachte, das wäre ernst, wiel Jura. :ugly:
     
  31. Zahl das bußgeld, die bearbeitungsgebühren auch und verbuchs unter lehrgeld.:yes::ugly:
     
  32. Sampras gesperrter Benutzer

    Sampras
    Registriert seit:
    23. September 2010
    Beiträge:
    2.037
    Dürfte dann ungefähr dieselbe Zeitspanne Deines letzten sinnvollen Posts sein, oglum...
     
  33. Urs Blank anglophil

    Urs Blank
    Registriert seit:
    22. August 2002
    Beiträge:
    5.459
    Ort:
    Nürnberg/Bamberg
    SIXT kann nur tatsächlich angefallene Kosten in Rechnung stellen, Pauschalen sind nicht zulässig.
     
Top