Befristeter Mietvertrag (Zeitvertrag)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von nukin, 18. Mai 2013.

  1. nukin

    nukin
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    Hallo,

    suche zZ eine Wohnung und habe endlich eine schicke gefunden, die mir gefällt und die ich bekommen könnte. Einziger Haken ist, dass der Vermieter Wert auf Langfristigkeit legt, sprich nicht jedes Jahr einen neuen Mieter suchen möchte.

    Daher will er im Mietvertrag die beidseitige Kündigung ausschließen und eine Mietdauer von 4 Jahren festlegen. Hat jemand Erfahrung damit? Unter welchen Bedingungen kann ich vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen? Ich möchte zwar langfristig dort wohnen, da ich aber noch jung bin mich nicht für ganze 4 Jahre festlegen (ich weiß nicht ob ich in der Zeit meine Stelle wechseln oder mit meiner Freundin zusammenziehen werde etc).
     
  2. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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  3. Roter Fisch mag keinen Fisch

    Roter Fisch
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    Das steht in deinem Link aber anders.
    Nachmieter geht nur wenn eine Nahcmieterklausel im Vertrag steht oder

    Wenn du dich dafür entscheidest ist es sicher nicht verkehrt eine Mietberatung in Anspruch nehmen zu können. Beim Mieterschutzbund z.B.
    Ver.di (und sicher auch andere Gewerkschaften) haben sowieso Mietrechtsberatung inklusive, falls du da Mitglied bist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2013
  4. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Zeitmietverträge sind tricky.. in den max 5 Jahren (länger geht nicht) bist du unkündbar und die Miete ist afaik auch unantastbar (wenn nicht indexiert oder gestaffelt), ABER: nach Ablauf des Vertrags hast du keinen mehr.. soll heißen, du musst da raus.
    Versuche lieber dem Vermieter klar zu machen, dass du langfristig da bleiben willst.. z.B. mittels Arbeitsvertrag oder so



    Was der DMB dazu sagt:
    http://www.mieterbund.de/1118.html
     
  5. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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    Lies meinen link nochmal bis unten (Stichwort Untermieter). Wäre eine mögliche Lösung. Eine andere einen Nachmieter präsentieren. Das geht immer, völlig unabhängig ob das vorher im Mietvertrag ausgehandelt wurde oder nicht. Nur ob der akzeptiert wird, hängt vom Vermieter ab (was einer einvernehmlichen Auflösung des laufenden Vertrages gleichkäme). Ist aber trotzdem eine Möglichkeit, die erwähnt werden sollte. Kann ja sein, dass der Vermieter bei einer plausieblen Darlegung des Problems einlenkt. Ansonsten würde ich mich auf die Untermieterschiene konzentrieren, sofern die anderen Punkte aus der Liste nicht gegeben sind.
    Die letzte Möglichkeit ist immer noch die Miete nicht zu zahlen, dann kann der Vermieter jemanden auch vor die Türe setzen und da er eh raus will, würde das dann auch passen. Ist halt ein unschöner Weg, aber machbar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2013
  6. dabba

    dabba
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    Natürlich geht das. Problem: Wenn der Vermieter dann nicht mitzieht, steht der potenzielle Nachmieter ohne Wohnung da, insofern muss man da vorsichtig sein.

    Mahnen und klagen ist übrigens zwar etwas aufwändig, aber nicht teuer: Die Kosten zahlt am Ende der Schuldner.
     
  7. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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    @solvarr: Dafür muss erst einiges passieren und ich vermute die meisten Vermieter setzten solche Leute lieber heute als morgen vor die Türe. Wissen kann man das vorher natürlich nie. Schon mal Mietscherereien mitgemacht? Darum geht es. Aber ist wie gesagt ein unschöner Weg.

    Ausserdem habe ich oben bereits geschrieben, dass ich mich auf die Untermieterschiene konzentrieren würde. Also meckert noch zehn Seiten weiter von mir aus. Is eh luganos Äktschn und er hat die Hauptrolle. :ugly:
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2013
  8. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
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    Oder droh dem Wichser, dass du die Wohnung so verbesserst, dass er die garantiert nie wieder los wird. Und immer darauf aufmerksam machen, dass du weißt, wo seine kleine Tochter zur Schule geht.

    Dann kommst du auf jeden Fall aus der Wohnung raus!
     
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