Privat oder Staat

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Winterschläfer, 23. Mai 2013.

  1. http://ef-magazin.de/2013/05/23/4225-hausunterricht-staatsdiener-halluzinieren-vom-toleranz-monopol

    Laut Artikel wurden die Kinder durch den Hausunterricht in diesem Fall mindestens genauso gut ausgebildet wie in der Schule. Mit keinem Wort wurden Mängel an der häuslichen Ausbildung festgestellt. Trotzdem wird den Eltern ein kriminelles Vorgehen vorgeworfen, die Schuld festgestellt und eine entsprechende Bestrafung ausgesprochen.

    Einzige Argumente der staatlichen Seite/des Gerichtes:

    1. Weil ist so
    - Schulpflicht (Gesetzestreue steht offenbar vor Nachdenken)
    - Verweis auf ähnliche Entscheidung in anderen Fällen

    2. Toleranz gegenüber Andersdenkenden kann dem Gericht nach nur in der Schule vermittelt werden
    - im konkreten Fall wurde nicht dargelegt, inwiefern es den Kindern an Toleranz mangelt
    - ob Toleranz in der Schule wirklich besser beigebracht werden kann als in der Familie ist angesichts gewisser Skandale doch mehr als fragwürdig (Rütli-Schule etc.)
    - Belege, inwiefern sich Familienausbildung per se nicht zur Toleranzförderung eignet, gibt's nicht

    Ein meiner Meinung nach skandalöser Fall, in dem der Staat einfach aus Prinzip auf seinem Monopol besteht (hier das Ausbildungsmonopol) und konkrete Argumente einfach nicht beachtet, eine wirkliche Einzelfallbetrachtung nicht stattfindet. Tolles Rechtssystem bzw. tolle Rechtsauffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht.
     
  2. Shaquille

    Shaquille
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    der Leier
    So toll die Eltern auch sein können, eine Schulgemeinschaft hat stärkere Argumente. Da bin ich ganz bei Humboldt, dass nur durch Kontakt mit Pluralismus ein weltgewander Mensch wachsen kann (Ideal =/ Realität!). Beim Heimunterricht kann man das nicht wirklich überprüfen.
     
  3. BlithE Heiß begehrt

    BlithE
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    Ich finds auch eine Frechheit, dass sich Staatsanwalt und Richter an die Gesetze halten und nicht einfach machen, was sie wollen / sie persönlich für richtig halten.
     
  4. kullerhamPster [me] Nager

    kullerhamPster [me]
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    Na ja, die Eltern haben gegen bestehende Gesetze verstoßen, insofern ist es doch wenig überraschend, wenn sie dafür bestraft werden, unabhängig davon, ob die Ausbildung daheim im konkreten Fall besser oder schlechter war als an einer staatlichen Schule.

    Wie hätte das Gericht denn Deiner Meinung nach urteilen sollen, und mit welcher Begründung? Hätte es das Verhalten der Eltern durch Straffreiheit quasi legitimiert, hätte das einen Präzendenzfall geschaffen, auf den sich jeder, der seinen Kinder (aus welchen Gründen auch immer) daheim unterrichten will, berufen würde. Soll der Staat dann in jedem Einzelfall prüfen, ob der Heimunterricht von ausreichender Qualität ist?
     
  5. Dadurch das etwas Gesetz ist, ist es automatisch richtig. :yes: :hoch:
     
  6. BlithE Heiß begehrt

    BlithE
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    Japp. Gesetze sind immer richtig* und wenn nicht, müssen die Staatanwälte oder Richter diese einfach ignorieren, damit Pflegefall nichts mehr zu heulen hat. Gewaltenteilung? Scheiß egal.

    *: bevor du wieder losheulst, das war Sarkasmus.
     
  7. Das ist doch gerade der kritische Punkt. Was ist es bitte für ein unsinniges Totschlagargument zu sagen, dass etwas falsch sei, nur weil es gegen das Gesetz verstößt. Wenn ein bestimmtes Verhalten besser oder genauso gut ist wie das Verhalten, das ein Gesetz vorsieht, wieso sollte man dann dafür bestraft werden?

    Man sollte generell mal darüber nachdenken, ob die allgemeine Schulpflicht sinnvoll ist oder besser gesagt: ob nicht auch Hausunterricht eine ebenso gute Ausbildungsform darstellt und entsprechend nicht kriminalisiert werden sollt. Es wäre gut, wenn sich dafür mal mutige Richter finden würden, die diese Debatte anstoßen.
     
  8. kullerhamPster [me] Nager

    kullerhamPster [me]
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    Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, über Sinn und Unsinn bestehender Gesetze zu urteilen - schon gar nicht, wenn ein Verstoß gegen ein bestehendes Gesetz verhandelt wird.

    Es gibt genug Gründe, die für eine allgemeine Schulpflicht sprechen, aber selbst, wenn man das nicht so sieht, ist es nicht legitim, seine Kinder deswegen einfach daheim zu unterrichten.
     
  9. dudenr33

    dudenr33
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    Finde die Entscheidung der Richterin absolut richtig. Sowohl in Hinblick darauf, DASS eine Strafe verhängt wurde, als auch, dass die geforderte Freiheitsstrafe nicht verhängt wurde.

    In Deutschland gibt es eine Schulfpflicht und diese gilt für jeden. Auch wenn in diesem Fall die Eltern wohl die nötige Kompetenz hatten, die schulische Ausbildung selbst in die Hand zu nehmen, kann man das nicht erlauben.
    Warum? Weil man sonst dieses Recht entweder jedem zugestehen müsste (was mit Sicherheit der allgemeinen Bildung nicht gut tun würde) oder man müsste sich jeden Einzelfall genau anschauen und entscheiden, ob die Eltern für eine adäquate Ausbildung garantieren können. Das würde wiederum bedeuten, man bräuchte irgendwelche Richtlinien, mit denen man die Befähigung der Eltern feststellen könnte. Jetzt stell die aber mal auf, ohne, dass diese völlig willkürlich ausfallen. Von dem Geld, was das alles kosten würde, ganz zu schweigen.

    Zudem hat das Gericht ganz Recht, wenn es anmerkt, dass die Gemeinschaft, die man in der Schule erfährt, entscheidend zum Entwicklungsprozess eines Menschen beiträgt. Das einzige Argument, was mir derzeit für Hausunterricht einfällt, ist, dass man sich besser auf die Stärken und Schwächen der einzelnen Kinder konzentrieren kann. Aber das geht auch, indem man mit den Kindern einfach ein wenig beredet, wie es in der Schule so läuft und dann entsprechend reagiert.

    Ich würde es also auch entschieden ablehnen, Hausunterricht zu erlauben, das würde im Großen und Ganzen kein gutes Ende nehmen.
     
  10. Es geht um das Darübernachdenken, ob ein bestimmtes Gesetz sinnvoll ist. Aber entschuldige bitte, wenn ich da zu viel von dir erwarte.
     
  11. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit

    Das allein dürfte schon locker schwer genug wiegen um in diesem Fall deinen Argumentationsansatz abzuwürgen.

    Wir reden hier nicht von Richterentscheidungen innerhalb von Unrechtsregimen, sondern vom Rechtsstaat.
     
  12. Sich politisch zu engagieren ist nicht die Aufgabe von Richtern.

    Wenn du Heimunterricht zulassen möchtest, dann versuch doch dafür demokratisch eine Mehrheit zu finden. Gründe ne Partei oder versuch das Thema in einer bestehenden Partei auf die Agenda zu setzen.

    Richter haben in diesen Themen garkeinen Vorrang. Im Gegenteil.
     
  13. Wo ist da ein Argument versteckt, das geeignet ist, es zu verneinen, dass der Sinn bestimmter Gesetze nicht zur Debatte stehen darf?
     
  14. kullerhamPster [me] Nager

    kullerhamPster [me]
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    So funktioniert ein Rechtsstaat. Ein Gesetzesverstoß kann nicht einfach dadurch legitimiert werden, dass er keinen Schaden verursacht oder vom Ergebnis her passt. In diesem Fall hat die gute Qualität des Heimunterrichts vermutlich auch dazu beigetragen, dass das Strafmaß eher gering ausfiel, aber es bleibt eben ein Verstoß gegen geltendes Recht.

    Es ist nicht die Aufgabe von Richtern, diese Debatte anzustoßen, schon gar nicht im Kontext dieses oder eines ähnlich gearteten Prozesses.
     
  15. Der Sinn und Unsinn von Gesetzen wird im demokratischen politischen Prozess verhandelt. Nicht vor Gericht.

    Ganz egal wie erfolgreich der Heimunterricht in diesem Einzelfall war. Allein die Rechtssicherheit als einer der wichtigsten Stützpfeiler eines funktionierenden Rechtsstaat gebietet es den Richtern in diesem Fall keine Ausnahme zu machen, sondern nach dem Gesetz zu urteilen.

    Es KANN Situationen geben in denen Richter abwägen müssen ob sie ein Gesetz anwenden können. Aber da bewegen wir uns nicht im Bereich von so Pillepalle wie Heimunterricht sondern in Fällen wie Todesurteilen in der Nazi-Zeit. DA hatten Richter zu überlegen ob das Recht was sie anwenden sollten überhaupt Recht war.
     
  16. Shaquille

    Shaquille
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    Es hat den Eindruck gegeben, du würdest die Entscheidung als solche anzweifeln. Das Gericht hat aber auf Gesetzesgrundlage völlig richtig gehandelt, da wir in Deutschland nicht nur Bildungs-, sondern Schulpflicht haben.

    Ob die Schulpflicht zur Debatte stehen sollte? Meiner Meinung nach nein, da man nicht sicher sein kann, dass Hausunterricht nicht dazu missbraucht wird, seine Kinder vor bestimmten Weltbildern fernzuhalten. Was ja auch in den meisten Fällen in Wahrheit der Grund ist, warum Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen.
     
  17. Rechtssprechung ist Politik, denn es geht um die Bestätigung oder Negierung von Regelung des allgemeinen Zusammenlebens. Es verträgt sich nicht mit dem Rechtsstaat, wenn Richter nur noch zur Verrichtungsgehilfen des Gesetzgebers werden. Darüber hinaus ist Gesetz nicht mit Recht gleichzusetzen.

    Ergo:

    - es ist ungesetzlich gegen die Schulfplicht zu verstoßen
    - ist es unrecht, gegen die Schulpflicht zu verstoßen?
    - wenn letztere Frage nicht klar beantwortet werden kann, steht der Sinn des Gesetzes zur Debatte, denn Gesetze müssen mit dem Recht übereinstimmen
     
  18. kullerhamPster [me] Nager

    kullerhamPster [me]
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    Das bestreitet ja niemand. Nur kann es darum in einer Verhandlung, in der jemand ein bestimmtes Gesetz missachtet hat, nicht gehen. Was meinst Du, wie Gerichtsverhandlungen ablaufen würden, wenn Richter nach eigenem Gutdünken Gesetze für unsinnig erklären und damit bei der Urteilsbegründung komplett missachten könnten?
     
  19. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Schule hat nicht nur den Zweck eine Person auszubilden sondern sie auch zu einem Gemeinschaftsmensch zu machen, ein nicht unerheblicher Teil der Lehrerausbildung zielt darauf ab. Das Probleme existieren, liegt eher daran, dass keine Gelder bereitsgestellt werden um genügend Pädagogen einzustellen (für die aber großer Bedarf besteht) und Schulen deswegen manchmal mit Bildung nicht mehr viel zu tun haben.


    Von daher finde ich dieses (milde) Urteil absolut gerechtfertigt. Das sich die Kinder vllt ganz normal entwickelt haben, heisst nicht, dass man einen Präzedenzfall schaffen darf, der das allen erlaubt. Eine Haftstrafe fänd ich aber auch komplett unangemessen.


    Im Übrigen halte ich den Artikel für arg tendenziös und unsachlich geschrieben.
     
  20. BlithE Heiß begehrt

    BlithE
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    Du mit deinem "nachdenken". Richter haben sich an die Gesetze zu halten und nach ihnen zu urteilen.
    Wenn die Meinung aufkeimt, dass ein Gesetz falsch ist, ist es an der gesetzgebenden Gewalt diese zu ändern und nicht an den Richtern.
     
  21. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    So und nicht anders sieht es aus. Gerichte entscheiden über die Anwendung und Auslegung von geltendem Recht. Sie entscheiden aber nicht darüber, ob ein geltendes Gesetz (politisch) sinnvoll ist. Das ist nicht die Aufgabe der Judikative, sondern die Aufgabe der Legislative. :teach:

    Man kann also durchaus über die Schulpflicht (oder auch sonstige Gesetze) diskutieren, den Gerichten aber einen Vorwurf deswegen zu machen, weil sie geltendes Recht korrekt angewendet haben, ist einfach nur lächerlich.
     
  22. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Dann müsste der Threadersteller die Promillegrenze auch ablehnen. Ein gewisser Alkoholpegel wirkt sich, je nach Konditionierung, auch unterschiedlich auf Menschen aus. Eine Alkoholfahrt sollte also ebenfalls individuell betrachtet werden und nicht nur stur nach Gesetz.

    Dass Richter hier nichts zu melden haben sollten, haben schon genug andere Personen festgestellt.
     
  23. Gerichte stehen doch nicht außerhalb des demokratischen Prozesses, sondern sind im Gegenteil sein Zentrum. Dort wird verhandelt, ob ein Gesetz richtig ist, denn gerade diese Frage hat ja überhaupt dazu geführt, dass man sich im Gerichtssaal trifft.

    Das Verfassungsgericht z.B. ändert durch Urteile immer wieder bestehende Gesetze, weil das Gericht sie als unrichtig sieht.

    Das Kriterium für Rechtsstaatlichkeit ist nicht in erster Linie Rechtssicherheit, sondern das Recht selbst. Und es muss eben festgestellt werden, ob etwas Recht ist oder Unrecht ist. Und das geht nicht, indem man feststellt, ob ein Gesetz beachtet wurde oder nicht. Du vermischt hier Dinge, die man trennen muss.

    Wie gesagt, sowas ist ständig der Fall. Das ist die Aufgabe des Gerichtes. Nicht, das Gesetz zu erfüllen, sondern zu schauen, ob das Gesetz gut ist (Recht entspricht). Wenn man zudem eine Situation anerkennt, kann man sich schwer gegen andere Situationen aussprechen. Die Ausbildung von Kindern ist sicher nicht "Pillepalle".
     
  24. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Gewaltenteilung verträgt sich also nicht mit dem Rechtsstaat?
     
  25. Shaquille

    Shaquille
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    der Leier
    Dass ein Gericht abwägen kann, gilt für Fälle, in denen Interpretationsspielraum herrscht.

    Im konkreten Fall lautet das Gesetz: Absolute Schulpflicht, außer bei Krankheit (dann gibts Krankenunterricht) und Auslandsaufenthalt. Da gibts nichts zu rütteln für ein Gericht.
     
  26. Das Ding heißt nicht "Gesetzessprechung", sondern "Rechtssprechung". Und wie gesagt, ist Gesetz und Recht nicht dasselbe.
     
  27. Wenn ein Gericht feststellt, dass ein bestehendes Gesetz geändert werden muss, weil es nicht dem Recht entspricht, dann ist das gerade beispielhaft für Rechtsstaat ("Rechtsstaat", nicht "Gesetzstaat"). Das Verfassungsgericht tut dies dauernd.
     
  28. etc.usw.

    etc.usw.
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    Völlig korrekt. Darüber hinaus gibt es auch keinen Grund anzunehmen, das Gericht müsse in jedem Einzelfall nachweisen, dass Heimunterricht Schulunterricht unterlegen ist. Das ist eine schon fast tragisch-dumme Forderung; ein Gericht muss dir ja auch nicht nachweisen, dass du durch dein Ignorieren einer roten Ampel im Einzelfall jemanden gefährdet/geschädigt hast.
     
  29. Meatbug

    Meatbug
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    "Rechtsprechung" und das "Recht" hat hier nichts mit dem umgangssprachlichen "Ich hab Recht, du nicht" zu tun, sondern bezieht sich auf unsere Rechtsnormen, sprich das Gesetz.

    Das is dir klar, oder?
     
  30. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Kannst du es wirklich nicht verstehen oder willst du es einfach nur nicht verstehen? :uff: :aua:

    Ich erkläre es dir noch ein letztes Mal: Ein Gericht entscheidet NICHT darüber, ob ein Gesetz "richtig"/politisch sinnvoll/angemessen/etc. ist.
    Es entscheidet (um mal im Strafrecht zu bleiben) darüber, ob eine Straftat vorliegt (ob als die gesetztlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind) und (sofern diese gegeben sind) über das Strafmaß.

    Das BverfG nimmt eine Sonderrolle ein, allerdings entscheidet auch dieses nicht darüber, ob ein Gesetz politisch oder gesellschaftlich sinnvoll ist. Das BverfG prüft lediglich, ob im Einzelfall ein bestimmtes Gesetz/eine bestimmte Vorschrift mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Damit hat es sich aber auch.

    Selbst das BverfG wird nicht gesetzgeberisch tätig und schafft neuen Gesetze. Denn das ist die alleinige Aufgabe der Legislative.
     
  31. dabba

    dabba
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    Dafür gibt es den Strafrahmen.

    Was würdest Du sagen, wenn Du falsch parkst und ein paar Tage später einen Zettel in der Post hast: "Die ständige Falschparkerei nimmt überhand. Wir wollen ein Exempel statuieren. Du gibts Deinen Führerschein jetzt für 10 Jahre ab."?

    Und auch der Fußballschiedsrichter darf nicht sagen: "Och, das war zwar Abseits. Aber das Tor war so schön und verdient, ich gebe es trotzdem."
     
  32. etc.usw.

    etc.usw.
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    15. Oktober 2010
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    Okay, das wird spaßig :ugly:

    Oben sprichst du von Gerichten, unten explizit vom BVerfG. Könnte der Grund dafür vielleicht der sein, dass auch der erste Absatz nur in Bezug auf die Verfassungsgerichte korrekt ist?
     
  33. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Ein Gericht hält sich an Gesetze. Es obliegt anderen Stellen zu entscheiden, ob ein Gesetz geändert werden muss.
    Das BVerG ändert auch keine Gesetze, sondern urteilt nur über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Die Regierung muss das entsprechende Gesetz im Anschluss neu formulieren. Das hat man sehr gut an dem Debakel um das Wahlrecht gesehen; das BVerG erklärt das bestehende Gesetz für verfassungswidrig und unsere Bundesregierung bekommt es nicht gebacken, ein neues Gesetz zu verabschieden.
     
  34. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Die Schulpflicht ist mehrfach richterlich bestätigt worden durch Urteile in ähnlichen Fällen und Fällen, wo es nur um einzelne Teile des Schulbesuches ging (z. B. Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, eine Familie aus Ostwestfalen wollte ihre Kinder aus religiöschen Gründen nicht in die Schule schicken etc.). Insofern hat offensichtlich noch kein damit befasstes Gericht die Auffassung gehabt, die Schulpflicht wäre zu hinterfragen. Wenn natürlich alles bisher mit dem Thema befassten Gerichte irren und nur du richtig liegst^^

    Btw. wäre es schon nett gewesen, nicht nur den ef-Artikel zu verlinken, sondern auch einen der Artikel zu dem Thema, wo die Eltern ihre Gründe benennen. Die drehen sich - oh Wunder - auch weniger um das Schulsystem, sondern um unerwünschte gesellschaftliche Kontakte der Kinder zu evtl. über die Schule bzw. die Mitschüler transportierten Probleme...
     
  35. Das ist falsch. Das Verfassungsgericht ändert die Gesetzeslage, indem es dem Gesetzgeber Änderungen der Gesetze vorschreibt. Warum ändert es ein Gesetz? Weil es nicht mit dem Recht im Einklang steht. Siehst du, da hast du es.
     
  36. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    8. Januar 2003
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    Nachdem ich realisiert habe, zu welcher Seite der Link führt und den Artikel gelesen habe, wundert es mich auch nicht, warum er Threadersteller diese Frage nicht beantwortet hat :ugly:
     
  37. dabba

    dabba
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    1. Mai 2008
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    10.047
    Ort:
    Rheine
    Mit der Verfassung.

    Recht ist ein abstrakter Begriff.
     
  38. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    10. Juni 2008
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    Ich hätte nicht gedacht dass es im Jahre 2013 noch Menschen gibt, die ernsthaft das Prinzip der Gewaltenteilung hinterfragen wollen :ugly:
     
  39. Was ist eine Verfassung?
     
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