Privat oder Staat

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Winterschläfer, 23. Mai 2013.

  1. Wollte nur wissen, ob du es verstanden hast. Offenbar nicht.

    Ich darf dich übrigens an das erinnern:

     
  2. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Mittlerweile nur noch letzteres. Er will einfach nicht einsehen, dass die Gewalt ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären nichts damit zu tun hat, dass man Gesetzesänderungen durchführt. Bestenfalls wird das BVfG Änderungsvorschläge anbringen, die nötig sind um eine Vorlage durchzubringen.
     
  3. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Und genau das sind 50% dessen, was Politik ist.....
     
  4. Des Pudels Kern FOR THE EMPEROR

    Des Pudels Kern
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    Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht nun Politik macht (indem es die Verfassung auslegt): Das hat mit dem oben geschilderten Fall aber absolut nichts zu tun.
     
  5. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Nicht wenn wir hier vom institutionellen Rahmen sprechen. Wie sehr eine Aussage Wählerstimmen beeinflusst, lässt sich weder messen noch vorhersagen.

    Ob sich ein Bundesverfassungsrichter überhaupt medienwirksam Stellung beziehen soll ist eine andere Frage. Soweit ich weiß tut er das aber doch ohnehin nur bei verfassungsrechtlichen Fragen.
     
  6. Ich finde nicht unbedingt die Schulpflicht falsch, d.h. ich plädiere nicht unbedingt für eine Abschaffung der Schulfplicht. Aber sehr wohl für eine gleichberechtige Anerkennung der Möglichkeit, seine Kinder auch eigenverantwortlich auszubilden, ohne dass dies als kriminell eingestuft werden muss.

    Ja, der Gesetzgeber ist Schuld. Zumindest das Bundesverfassungsgericht sollte sich aber zu diesem Thema äußern und eine Relativierung der Schulpflicht anstoßen. Ich hoffe sehr, dass der Fall bis zu dem Gericht vordringt.

    Das hier befasste Gericht hätte zumindest die Möglichkeit gehabt, sich zu der Problematik zu äußern, ohne gleich das Gesetz zu kippen. Oder es hätte den Fall weiterverweisen können.

    Wenn andere Schulungsformen zugelassen werden würden, würde sich dieses Problem nicht stellen.

    /bin jetzt erst mal unterwegs
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Mai 2013
  7. etc.usw.

    etc.usw.
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    Woher kommen denn nun die Gesetze? :(
     
  8. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Ich habe nichts dagegen, wenn Leute von gewissen Themen keine Ahnung haben. Aber wenn zu Unwissenheit dann auch noch vollkommen fehlgeleitete Arroganz kommt, dann wird es echt unerträglich.

    Bevor du hier mit irgendwelchen Vorschriften um dich schmeißt, die du über Google gefunden hast, von denen du aber trotzdem noch lange keine Ahnung hast, solltest du wirklich lieber die Finger stillhalten. ;)

    Die von dir zitierte Vorschrift regelt lediglich das, was hier schon mehrfach geschrieben wurde. Sie besagt, dass Entscheidungen des BVerfG bindend sind und in bestimmten Verfahren Gesetzeskraft haben.

    Das bestätigt aber nur das, was hier bereits mehrfach geschrieben wurde. Das BVerfG stellt (für dich vereinfach ausgedrückt) fest, ob ein Gesetz/eine bestimmte Vorschrift nicht mit dem Grundgesetz (bzw. im Fall von Landesrecht auch mit sonstigem Bundesrecht) vereinbar ist. Sofern das der Fall ist, findet das Gesetz/die entsprechende Vorschrift keine Anwendung mehr (wobei in der Praxis da oftmals Übergangsfristen geschaffen werden, in denen die alte Regelung noch fortbesteht).

    Ob es dann eine neue Vorschrift gibt, die bestehende entsprecheng angepasst wird oder einfach keine Regelung mehr getroffen wird, entscheidet das BVerfG nicht. Genauso wenig wie es darüber entscheidet, ob eine Vorschrift politisch sinnvoll ist.

    Denn nicht alles, was politisch oder gesellschaftlich vielleicht unnötig/schwachsinnig ist, ist deswegen auch gleich verfassungswidrig. ;)


    Soviel übrigens zu "keine Ahnung haben". :fs: :D
     
  9. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Du hast angefangen. Und du könntest die Debatte auch beenden, wenn du wolltest.
    Wenn du in deiner Arroganz glaubst, mehr Ahnung als die versammelte Mannschaft inkl. Juristen zu haben... okay, aber ich bin raus, bis sich hier was neues ergibt.

    Meine Frage, ob deine komplett sinnentleerte Frage nach deinen Fehlern Trollerei oder Doofheit war, war übrigens nicht unsachlich. Es sei denn du hältst es für eine Beleidigung, ein rosa Borstentier mit Ringelschwanz "Schwein" zu nennen. Solche netten Wörter können nämlich durchaus angemessen sein. Insofern war mein Ton angemessen.
     
  10. etc.usw.

    etc.usw.
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    Das BVerfG hat doch schon entsprechende Entscheidungen getroffen. Und zwar die richtigen.
     
  11. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Hat es schon vor 10 Jahren...

    Dementsprechend hält das BVerfG die allgemeine Schulpflicht für verfassungsgemäß und verneint einen Anspruch auf die Erteilung von Heimunterricht mit folgender Begründung: "Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös motivierten 'Parallelgesellschaften' entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Integration setzt dabei nicht nur voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung religiöse Minderheiten nicht ausgrenzt, sie verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich dem Dialog mit Andersdenkenden und –gläubigen nicht verschließen." (Beschluss v. 29.04.2003, Az. 1 BvR 436/03).

    Und auch eine Ebene "höher" wurde schon entsprechend entschieden:

    Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) musste die gut vernetzte Homeschooling-Bewegung schon eine Niederlage einstecken. Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt zwar, dass der Staat bei der Ausübung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung das Recht der Eltern achten muss, Erziehung und Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen Überzeugungen sicherzustellen.

    Die deutschen Behörden und Gerichte haben aber dieses europäische Grundrecht nach der Entscheidung des EGMR nicht dadurch verletzt, dass sie keine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht zugunsten eines Heimunterrichts erteilen (Entscheidung v. 11.09.2006, Az. 35504/03).
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2013
  12. Shaquille

    Shaquille
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    "Schulpflicht" bedeutet als solche, dass Hausunterricht verboten ist. Was du möchtest, ist eine Verallgemeinerung zur "Bildungspflicht", wie sie z.B. in Österreich oder Dänemark besteht.

    Das hat aber nichts mit den Gerichten zu tun, die die Schulpflicht genauso wie der Gesetzgeber für richtig halten. Daher wird es da auch (imo glücklicherweise) nichts zu rütteln geben in absehbarer Zeit.
     
  13. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Ursprünglich ging es mal um die Schulpflicht. Mittlerweile machen wir uns nur noch darüber lustig, wie sehr der Threadsteller noch immer an seinen vollkommen falschen Aussagen festhält, obwohl ihm zahlreiche User (darunter sogar studierte Juristen) dargelegt haben, dass er vollkommenen Unsinn erzählt.

    Von Princess Celestia. :teach: :ugly:

    Oh mein Gott, den Vergleich muss ich mir merken. :rotfl: :D:hoch:
     
  14. Hauptman Verfassungsreformer AUT

    Hauptman
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    Natürlich sind deine angesprochenen Themen ernsthafte Probleme. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob das System tatsächlich so schlecht ist (natürlich kann ich jetzt nur für Österreich sprechen).
    Denn im Grunde waren bei uns die schlechtesten Lehrer von der alten Garde (also die, die noch verbeamtet wurden), sich um ihren Job keine Gedanken machen mussten und ein ordentliches Gehalt hatten. Eigentlich ja perfekte Arbeitsbedingungen, um innovativen und modernen Unterricht zu machen. Tatsächlich waren es jedoch meist diese Lehrer, die jedes Jahr dieselben
    Übungsblätter ausgaben und wo man sich tlw die Tests vom Jahrgang oberhalb holen konnte. :ugly:
    Speziell aber die jungen Lehrer waren hochmotiviert und kümmerten sich sehr um die Schüler z.B. extra Vorbereitungsstunden für das FCE in der Schule usw.usf.

    Ich denke das größte Problem im Schulsystem ist die Leistungsfeindlichkeit für Lehrerleistung. Wer mehr arbeitet als er muss, wird nicht belohnt. Das führt zu Frustration und Resignation. Währen die Jungen noch motiviert sind, setzt nach ein paar Jahren irgendwann die Gemütlichkeit ein: Warum mehr arbeiten und für die Schüler da sein, wenn ich mir auch ein gechilltes Leben machen kann?

    Naja, alle drei Ausgaben sind wichtig. Jedoch sollte man Bedenken, dass in Zukunft ohne ordentliches Bildungssystem nicht deutsche Kinder die Elbphilharmonie planen oder den Eurohawk konstruieren werden, sondern Kinder aus China und Indien. :D
     
  15. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Ich schreibe jetzt einfach mal wieder was zum Thema:
    Ich finde es interessant, dass in dem Urteil explizit auf die Religion eingegangen wird.
    Der Threadersteller behauptet ja, Homeschooling schade nicht dem toleranten Denken. Gleichzeitig wollen die Eltern der Kinder nicht, dass diese mit anders denkenden Menschen in Berührung kommen. Sieht man davon ab, dass ich diese Einstellung generell für intolerant halte: Sind es die besten Voraussetzungen für tolerantes Handeln, wenn man nur die eigene Denkweise kennt?
     
  16. etc.usw.

    etc.usw.
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    Dann schließe ich mich mehrtuerer an und weise nochmals darauf hin, dass der Witz an Gesetzen ja gerade darin besteht, die Zahl der Einzelfallentscheidungen zu verringern.
     
  17. pfui

    pfui
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    Nein, das BVerfG ändert nicht die Gesetzeslage, sondern stellt das fest, was ohnehin schon gegolten hat.
     
  18. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Ich finde auch immer noch, dass mein Vergleich mit Alkoholfahrten von der ersten Seite einigermaßen passend ist. Aber dazu hat Pflegefall ja nichts gesagt.
     
  19. Mr.Anderson PB Auserwählter

    Mr.Anderson
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    allen guten Geistern verlassen
    Auch wenn Pflegefalls Einstellung zur Gewaltenreilung recht...abenteuerlich ist;
    gab es nicht vor einiger Zeit mal einen Fall, bei dem der BGH tatsächlich ein Gesetz nicht direkt angewendet hat aufgrund der politischen Auswirkungen?

    Ich habe irgendwas ganz dunkel im Hinterkopf als es um die Euro-Rettung ging, könnte der Fall gewesen sein, bei dem Rettungsmaßnahmen beschlossen wurden, ohne dass von der Regierung der übliche demokratische Weg dafür genutzt wurde (bin mir aber wie gesagt nicht mehr sicher ob es das war). Meine mich jedenfalls zu erinnern, dass der BGH da etwas mit der expliziten Begründung legitimierte, dass die wirtschaftlichen und politischen Folgen sonst unabsehbar gewesen wären. Was letzten Endes dann tatsächlich auf eine rein politische, nicht gesetzesbasierten Entscheidung herauslaufen würde.
     
  20. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Was daran liegen mag, das es in dem zugrunde liegenden Fall um religiöse Gründe ging und in der Begründung dann natürlich auch darauf eingegangen wird. Nichtsdestotrotz ist die allgemeine Schulpflicht nach dem Urteil verfassungsgemäß, und damit die Entscheidung, die Pflegefall haben will, schon lange getroffen...
     
  21. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Naja was heisst gechillt. Unterricht ist immer anstrengend, selbst dann wenn er wie geschmiert läuft oder wenn man nur das nötigste macht (im letzten Fall finde ichs sogar eher anstrengender, weil man öfter improvisieren muss und die Stunde an Struktur verliert).

    Dass Beamte über 50 manchmal schlicht nicht mehr viel tun außer gegen eventuelle Nachrücker zu beißen oder auf höhere Positionen zu schielen ist ja ein altbekanntes Problem. Ein (innerschulisches) Honorierungssystem für besondere Leistungen wäre aber wahrscheinlich Gift für Kollegien.

    Momentan schaut es so aus, das besondere Leistung dadurch honoriert wird, dass man noch mehr Aufgaben angeboten oder übertragen bekommt.


    Was Sozialdarwinisten wohl machen, wenn sie vor der Zeit pflegebedürftig werden oder ihr ganzes Geld verjubelt haben?
     
  22. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Ich glaube, mein rosa Borstentier mit Ringelschwanz pfeift :ugly: SCNR.

    Homeschooling KANN in einzelnen Fällen ähnliche Ergebnisse wie das allgemeinbildende Schulsystem erzielen. Oft genug ist die Ausbildung aber lückenhaft und sehr stark darauf ausgelegt, einen bestimmten Moral- und/oder Verhaltenskodex zu oktroyieren und gleichzeitig andere Kodizes gezielt fernzuhalten.

    Zur Metadiskussion und Pflegefalls Äußerungen brauche ich nicht viel mehr zu sagen als "nomen est omen".
     
  23. Um ganz kurz das Thema Heimunterricht vs. Schulpflicht aufzugreifen.

    Es spricht nicht viel dafür, Heimunterricht als Alternative zur allg. Schulpflicht zuzulassen. Bestenfalls erhält das Kind im Heimunterricht eine etwas bessere Ausbildung hinsichtlich der Inhalte des Lehrplans. Das wars dann aber auch.

    Dem gegenüber steht ein gigantisches Missbrauchspotential. Heimunterricht wird vor allem von Menschen bevorzugt, die ihre sehr spezielle oder radikale Weltanschauung auf ihr Kind übertragen wollen und die es nicht mit anderen, in ihren Augen schädlichen, Ansichten in Berührung kommen lassen wollen. Dazu kommt, dass auch universalgelehrte Eltern die glauben den gesamten Schulstoff vermitteln zu können mitunter veraltetes Wissen vermitteln.
    Darüber hinaus geht es in der Schule nicht allein nur um die Aneignung von abprüfbarem Wissen, sondern auch um das Erlernen von Methoden. Auch dieser Bereich ist einem steten Wandel unterworfen.

    Zuletzt kommt hinzu, dass die allg. Schulpflicht ja nicht ausschließt, dass die Eltern ihren Kindern die Dinge die sie für besonders wichtig halten neben der Schule vermitteln. Das machen die allermeisten Eltern ja sowieso seit je her und ist vollkommen normal. Warum also die Schulpflicht abschaffen, wenn nicht aus dem Grund um die Kinder von unerwünschten Weltanschauungen und Meinungen fern zu halten?

    Dazu kommt natürlich noch ein ganzer Batzen an Pro-Schule-Argumenten die in die Richtung "Lernen fürs Leben", soziale Kompetenzen und so weiter gehen. Die eigentliche Frage ist aber? Warum wollen manche Leute nicht, dass ihre Kinder auf eine Schule gehen?
     
  24. kullerhamPster [me] Nager

    kullerhamPster [me]
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    Ich frage mich ja, inwieweit das ein Indikator für die Qualität des Unterrichts ist. Solange sich die Themen nicht ändern, besteht ja eigentlich auch wenig Grund, die Übungsblätter zu ändern, wenn sie sich in der Vergangenheit bewährt haben.
    Gut, wenn irgendwelche geschichtlichen Dinge darin vorkommen, mit denen die Schüler heute nichts mehr anzufangen wissen oder in Mathe die Preise in DM angegeben sind, sollte man das vielleicht anpassen, aber ansonsten ist neuer ja nicht automatisch besser.
     
  25. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Vllt schlechte eigene Schulerfahrungen. Oder der Wahn das Kind möglichst gut auf eine unglaublich harte, ungerechte Welt voller Konkurrenz vorbereiten zu müssen. Oder das kleine Sensibelchen vor ebendieser Welt schützen zu müssen.

    Was man dadurch für das Kind alles kaputtmachen kann, will ich gar nicht bedenken. Ich möchte meine Schulzeit jedenfalls nicht missen.
     
  26. etc.usw.

    etc.usw.
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    Es ist jedenfalls sicher so, dass gerade ein so restriktive Schulpflicht wie in D den Staat in besonderer Weise verpflichtet, Kinder zu fördern und auch zu schützen. Man kann sich sehr wohl fragen, ob er dieser Pflicht nachkommt.
     
  27. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Zumal es für solche Personen ja auch die grundsätzliche Möglichkeit gibt, sich eine in ihren Augen geeignete Privatschule zu suchen bzw. sogar selber eine solche zu gründen.
     
  28. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Naja ein Land das zu den Sommerferien einen nicht unerheblichen Teil seiner Lehrkräfte in Hartz IV schickt, hat jedenfalls defintiv Probleme mit dem System Schule.

    Wenn man seine Angestellten in Situationen bringt, wo sie sich eher um ihre eigene Zukunft Sorgen machen müssen als um die Zukunft der Schüler, kann daraus natürlich nix werden...
     
  29. Tja. Da steht dann aber weniger das System Schulpflicht in der Diskussion, als die immer aktuellen Fragen nach Verteilung, Umverteilung und sozialer Gerechtigkeit.

    Bedankt euch bei der SPD, die auf ihrem ureigensten Feld seit Schröder nur Mist produziert hat.
     
  30. Die Frage steht im Raum. Kannst du sie beantworten?
     
  31. pfui

    pfui
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    Zumindest wird der Schulalltag immer mehr verrechtlicht, d.h. dass Handlungen der Lehrer an Recht und Gesetz zu messen sind und die Kontrollbefugnis der Gerichte bezüglich der Handlungen immer weiter ausgedehnt werden. Problematisch ist nur, dass kaum ein Lehrer Ahnung von Verwaltungsrecht hat.
     
  32. etc.usw.

    etc.usw.
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    Gesetze werden von der Legislative eingebracht und beschlossen. Aber nachdem du die Frage ja wohl nicht gestellt hast, weil du den Politikunterricht verpasst hast, wirst du ja wohl selbst eine andere Antwort haben.
     
  33. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Das hat nicht nur die SPD verbrochen. Es ist egal, ob du Scheiße schwarz, gelb, rot, grün, rosa oder lila anmalst, es bleibt Scheiße.
     
  34. Shaquille

    Shaquille
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    der Leier
    Lass es bitte. :ugly:

    Deine Fragen zum Thema sind beantwortet worden. Du kannst noch Argumente gegen die aktuelle Situation vorbringen oder erklären, warum sie dir nicht gefällt. Aber bitte keine Definitionendiskussion. :no:
     
  35. Aha. Ich darf erinnern:

     
  36. Cotton-Cthulhu

    Cotton-Cthulhu
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    Das wäre keine Definitionsdiskussion, das wäre nur Pflegefalls Küchenphilosophie für Anfänger. :nixblick:
     
  37. An dieser speziellen Gerichtsentscheidung gibt es sowieso nichts zu kritisieren. Der Richter hat nach geltendem Recht geurteilt und da besteht wenig Spielraum noch der Zweifel ob es sich bei dem Gesetz um Unrecht handelt. Insofern ist das für den Richter eine ziemlich eindeutige Sache und die einzige Schwierigkeit besteht darin das Strafmaß zu bestimmen.

    Wenn einem DANN die Entscheidung nicht passt, dann ist das nicht das Problem des zuständigen Gerichts. Denn dann muss man gegen das Gesetz vorgehen. Dann kann man das BVerfG bemühen, was aber zu nix führen wird, weil es in diesem Thema ja schon Stellung bezogen hat.

    Nachdem die Position des BVerfG klar ist, ist auch der weitere Weg klar. Gesetz ist verfassungskonform, also ist juristisch nix dagegen zu machen.

    Was bleibt? Die Politik.
     
  38. Shaquille

    Shaquille
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    Das hat doch alles nix mit der Schulpflicht zu tun, du reitest die ganze Zeit in irgendwelche entlegenen Winkel, die aber mit der Diskussion nichts zu tun haben.

    Deine Überschrift lautet Hausunterricht vs. Schulpflicht, nur zur Erinnerung. :ugly:
     
  39. etc.usw.

    etc.usw.
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    Falls du da einen Widerspruch siehst; da ist keiner :D
     
  40. etc.usw.

    etc.usw.
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    Wenn man weiß, dass ein solches Gericht keinen Spielraum hat.
     
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