Post von Bushido (Urheberrecht und Rechtsfragen inside)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Mettwurstbrötchen, 26. März 2010.

  1. Mahlzeit!

    Heute schneite bei mir Post eines Rechtsanwalts aus Gießen herein, der mich im Auftrag von Bushido auf 350€ Schadensersatz verklagt. Angeblich habe ich am 5.12.2009 ein Lied von ihm zusammen mit den Deutschen Single-Charts vom 16.11.2009 über eine Tauschbörse herunterladen und später angeboten.

    Fakt ist: Ich habe tatsächlich über BitTorrent die Single Charts besagten Datums aufgerufen . Von Bushido hatte ich nie auch nur einen Bit besessen, und Upload habe ich aus Prinzip ausgeschaltet. Ich nehme an, alle IP-Adressen, die überhaupt die Torrent-Datei aufgerufen haben, wurden schon gesammelt. Daher sehe ich im Prinzip nicht ein, warum ich das zahlen sollte. Das Problem ist nur, dass bei Weigerung 5001€ fällig werden...

    Neben der Tatsache, dass ich Bushidos Verhalten für erbärmlich halte, wenn er kurz nach den Plagiatsbeschlüssen die Rechtsanwälte auf alle illegalen Downloader hetzt, habe ich nun ziemliches Muffensausen.

    Daher die Frage: Lässt sich irgendwie nachweisen, dass mein Computer nie auch nur ein bisschen von besagtem Lied gespeichert und erst recht nicht weiter hochgeladen hatte? Und wie gehe ich am besten im Rechtsstreit vor?

    (Bitte ernste Antworten und keine reinen Moralkeulen.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. März 2010
  2. Gamma gesperrter Benutzer

    Gamma
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    Anwalt. Alleine wirst da wahrscheinlich eh nichts regeln können.
     
  3. TheOverseer Dork-Sided

    TheOverseer
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    Wenn man einem Dieb das Diebesgut klaut ist es immer noch Diebstahl. :ugly:
    /SCNR
     
  4. Nix tun. Stinknormale Abmahnungsmasche. Spekulieren darauf, dass du dir in die Hose machst und die Kohle abdrückst. Ist aber zuviel Aufwand, den Leuten hinterher zu klagen, die den Kram ignorieren :yes: :fs:
     
  5. In erster Linie will ich hier nur erfahren, wie meine Chancen überhaupt so sind oder ob ich mir den Anwalt gleich sparen könnte, weil ich da wirklich überhaupt keine Ahnung von hab.
     
  6. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Es tut nichts zur Sache, ob du den Upload ausgestellt hast oder nur Teile der Datei runtergeladen hast. Die Loggingfirmen sehen dich trotzdem als Uploader in ihren Programmen. Deswegen ist die Annahme, dass man mit modzierten Clients nicht erwischt wird, einfach nur falsch.

    Ganz falsch. Naja, es sei denn, er ist Analphabet, dann muss er wirklich einen Anwalt einschalten.

    Noch viel falscher. Dann droht eine Einstweilige Verfügung, und die ist richtig teuer.
     
  7. Genauso Quatsch. Hab da auch meine Erfahrungen.
    Allein auf meine Aussage sollte man sich auch nicht verlassen, aber googlen hilft. Zu dieser Abmahnungswelle gibts sicherlich schon einige Threads in den Weiten des Netzes.
     
  8. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    Bist du unter die Juristen gegangen? :huch:
     
  9. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Du, ich kenn mich in der Thematik gut genug aus, um sagen zu können, dass das Ignorieren von Abmahnungen nur in ganz seltenen Fällen dazu führt, dass man nichts mehr hört.
     
  10. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Teilzeit. :ugly:
     
  11. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    Vade retro! *fingerkreuz* :ugly:
     
  12. Das Problem ist, dass ich wirklich NICHTS von dem Lied herrunter- oder raufgeladen hab. Auch keine kleinen Teile, und auch nicht zufällig, ohne dass ichs bemerkt hätte.
     
  13. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Hm, schauen wir mal. Verleumdung, üble Nachrede, ja, das wird teuer. Ich treibe deinen Soll dann Ostern ein. :ugly:

    Wie gesagt, das ist völlig egal und für Loggingfirmen auch nicht nachzuvollziehen was da genau runtergeladen wurde. Zumal solche Dateien in den allermeisten Fällen als zip-Archiv hochgeladen werden und dementsprechend nur sichtbar ist, dass du das Archiv downloadest.
     
  14. Warum lädst du auch noch über Torrents? Das ist so 2003. :no: :ugly:
     
  15. Ida Svensson

    Ida Svensson
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    Deine Studienfachwahl ist auch wirklich nur damit zu erklären, dass beide Fächer in derselben Bib sind. Sonst sehe ich KEINEN Zusammenhang. :ugly:
     
  16. Wenn es für sie also nachvollziehbar ist hat das ganze vor Gericht doch keinen bestand.
     
  17. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Ich studiere Soziologie fachwissenschaftlich. :ugly: Aber in der Tat: Wenn ich in der Bib lerne, dann sitze ich oben bei den Juristen, weil da die Qoute der hübschen Frauen um ein Vielfaches größer ist. :ugly:

    Wir reden hier nicht vom Strafrecht. Abmahnungen sind Werkzeuge im Zivilrecht, das Strafverfahren wurde schon lange eingestellt. Die Abmahner und die Urheber fordern hier nur Schadenersatz. Oder auf gut deutsch: Sie wollen mit möglichst wenig Aufwand viel Geld verdienen.
     
  18. Auf keinen Fall zahlen.
    Und auf keinen Fall diese "strafbewehrte Unterlassungserklärung" verschicken.
    Ne modifizierte (google mal nach) kannst du verschicken. Solltest du sogar.
     
  19. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Das hängt davon ab, von wem sie kommen.

    Stammen die Abmahnungen von dubiosen Anwälten, die noch viel dubiosere Unternehmen (die meistens irgendwelche "Abzock-Seiten" betreiben) vertreten, dann kann man die Abmahnungen meistens einfach ignorieren. Da kommt meistens irgendwann nichts mehr.

    Bei solchen Sachen hingegen, wo es um Urheberrechtsverletzungen geht, ist ignorieren in der Tat keine (gute) Option.

    Am sinnvollsten wäre wohl wirklich der Gang zum Anwalt, denn Urheberrechtsverletzungen, etc. sind ein rechlich sehr kompliziertes Thema (beschäftige mich selbst in Rahmen meines Studiums mit dem Recht des geistigen Eigentums).

    Wobei die Abmahnung selbst noch keine Folgen hat, widersprechen musst du erst, wenn du eine Abmahnung vom Amtsgericht kriegst. Das ist dann nämlich eine gerichtliche Abmahnung, die vollstreckbar werden kann, sofern du nicht (innerhalb einer gewissen Frist) Widerspruch dagegen einlegst.

    Ansonsten würde ich auf jeden Fall den Gang zum Anwalt empfehlen, denn bei sowas als juristischer Laie selbst tätig werden kann ganz schnell schiefgehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. März 2010
  20. volkov

    volkov
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    Wo doch jeder weiss, dass der Esel das Non-Plus-Ultra ist :teach:
     
  21. Dann sag doch einfach mal, was er jetzt am besten machen soll und nicht nur, was man nicht macht ;)
     
  22. Kurz ausgedrückt: Bushido kann dem TE nicht beweisen, dass er seine Musik runtergeladen hat. Theoretisch hätte der TE ja auch etwas Legales runterladen können.
    Wenn die runtergeladenen Songs von Bushido Plagiate waren, könnten doch theoretisch auch die geschädigten Künstler die Leute verklagen die Bushido Songs aus dem Netz ziehen.
     
  23. Ida Svensson

    Ida Svensson
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    Empfinde ich nicht so.. ich stürme immer ganz schnell an denen vorbei. Zu viele Burschis mit diesen bösen, roten Büchern die ziemlich fiese Wurfprojektile abgeben. :ugly:
     
  24. Keksus

    Keksus
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    Und Rapidshare ist so 2008. Die neue Methode, welche ich nicht nutze, erzähl ich aber nicht. :wahn:
     
  25. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Naja, Bushido ist zwar scheiße, aber nicht dubios. :D

    Modifizierte Unterlassungserklärung abschicken per Einschreiben mit Rückschein, dann sämltiche weitere Post des Anwalts ignorieren und erst dann aktiv werden, wenn Mahnung vom Amtgericht kommt, wo man dann Widerspruch einlegt.

    Im Zivilrecht gilt die Unschuldsvermutung nicht. da musst du als "Angeklagter" beweisen, dass du es nicht warst.
     
  26. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Der Schönfelder, das Erkennungsmerkmal jedes Jura-Studenten und Juristen und zugleich geeignet als gefährliches Werkzeug i.S.d. §224 I Nr. 2 StGB. :yes: :ugly:
     
  27. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Klar, das mit "dubios" war ja auch eher auf Dinge wie z.B. gewisse Internetseiten, die gerne mal Abmahnungen versenden wegen (angeblicher) Nutzung irgendwelcher kostenpflichtigen Dienste, die als kostenlose Dienste getarnt wurden. :yes:


    Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte der TE aber nur unterschreiben, wenn er die Rechtsverletzung tatsächlich begangen hat bzw. er ziemlich sicher ist, dass er das Gegenteil nicht beweisen kann.
     
  28. Ich würde auch immer ohne Anwalt an solche Sachen herangehen. Die zocken einen doch nur ab und haben keine Ahnung. Das ist nicht nur bei zivilrechtlichen Forderungen total super, sondern auch bei strafrechtlichen. Am besten, man schickt den Anwälten der Gegenseite seine Rechtsansichten, ohne sich jemals mit der Materie befasst zu haben. Da freuen die sich drüber und stellen die Forderungen ein.
    Das ist genau wie bei Krankheiten auch: Erstmal 'ne Selbstanalyse, indem man die Symptome googelt und schaut, was man haben könnte. Dann kann man wenigstens den Arzt zusammenscheißen, wenn der einem etwas erzählt :yes:

    @topic: Die Gerichte sind grade in Beweisfragen bei Urheberrechtsverletzungen derzeit ziemlich rechteinhaberfreundlich. Sich komplett vor der Zahlung zu drücken könnte also schwierig werden, zumal du zumindest die Informationen zur Datei ja abgerufen zu haben scheinst. Allerdings kann man häufiger etwas an den Kosten drehen. Am besten ist es also, sich mal - mit einem wenn möglich auf Urheberrecht spezialisierten - Anwalt zu treffen und sich da eine Erstberatung einzuholen. 350 Euro sind schließlich schon ein bißchen Geld (Auch wenn es am unteren Rand dessen ist, weswegen man aus Kostengründen klagt). Der wird wohl insbesondere prüfen, ob in deinem Fall nicht § 97a II UrhG einschlägig ist, wenn du dich nicht anderweitig herauswinden kannst.
     

  29. Auch dann sollte er die nicht unterschreiben.
     
  30. Der Streitfall ist dieses komische "Für immer jung", von dem ich vor 2 Stunden das erste Mal in Leben gehört hab, aber leider wirklich urheberrechtlich von Bushido ist.
     
  31. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Ohja, die Bib von denen ist echt geil. Meterlange Regale, wo man denkt, dass das alles die gleichen Bücher sind. Und entweder rot oder schwarz. Und teilweise keine Bücher mehr, von mannshohe Folianten. Und jeder Student sitzt generell mit mindestens fünf solcher Wälzer da rum. Boah, das Studium wär echt nichts für mich. :ugly:
     
  32. Ida Svensson

    Ida Svensson
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    ich denke, du studierst Jura im Nebenfach :hmm:
     
  33. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Wir sind hier im Zivilrecht. Da muss Bushido gar nichts mehr beweisen.

    Meinst du mit strafbewert die modfizierte UE? Fals nicht: NIEMALS die EU des Abmahners unterzeichnen. NIE.

    Dass du als Jurist das anders siehst, liegt auf der Hand, schließlich machst du damit Geld (oder wirst später Geld machen). Fakt ist: Wer sich unsicher ist, der kann einen Anwalt einschalten. Fakt ist auch: Bei Abmahnungen machen die auch nichts anders als UEs abzuschicken. Und wer dafür ~200€ bezahlen will, der kann das gerne tun. Alternativ macht man das Ganze im fünf Minuten selbst und bezahlt 4,40€. Und selbstverständlich rede ich hier nur von Abmahnungen und habe nirgends gesagt, dass man generell keine Anwälte braucht.
     
  34. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Ich habe doch gerade gesagt, dass ich Soziologie fachwissenschaftlich studiere. :ugly:
     
  35. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    §97a II ist ein schwierig, da keiner so genau weiß, was man denn jetzt unter einer "einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" verstehen soll. :uff:


    Er sollte sie in der Tat erstmal von einem Anwalt durchschauen lassen, der einem dann auf evt. unzulässige Passgen hinweist und die Erklärung entsprechend anpasst. Aber wenn die Rechtsverletzung gegeben ist bzw. die Beweislage für (potenziellen) Rechtsverletzer aussichtslos ist, wird ihm nichts anderes übrig bleiben. :D

    Aber wie gesagt, vorher auf jeden Fall einem Anwalt vorlegen, der sich den Sachverhalt schildern lässt und sich die Erklärung anschaut und einem dann sagen kann, was man als nächstes machen soll.

    Die Frage "Erkärung unterschreiben/nicht unterschreiben" lässt sich pauschal nämlich nicht beantworten, sondern nur anhand des konkreten Sachverhalts. Denn das ist letztlich eine Frage des Prozessrisikos und das kann keiner von uns (noch dazu hier im PB) beantworten.
     
  36. Ida Svensson

    Ida Svensson
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    Also Kernfach mit vertiefendem Nebenfach, oder was? Ich kenne mich in der ganzen Studienordnungsterminologie so überhaupt nicht aus. :ugly:
     
  37. Lieber Bushido,

    nicht mal du zahlst für deine beschissene Musik. Also warum sollte ich das dann tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    xxx
     
  38. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
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    Genau das. :D
     
  39. Pat Bateman American Psycho Moderator

    Pat Bateman
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    Gründer des ALIAS - Fan-Clubs || Tom Clancy und Gl
    Das Beste, was ich zum Thema "dubioas Abmahnungen" aus dem Internet gehört habe, kam vom Opa meiner Frau. Er wurde von einer Internetfirma abgemahnt, dass er einen kostenpflichtigen Download getätigt hätte und nun zahlen müssen. Dumm ist nur, dass er 1. gar kein Internet hat und 2. noch nie ne Mail-Adresse besessen hat, über die er anscheinend identifiziert werden konnte.

    Er ist dann zur Polizei gegangen, hat Anzeige erstattet und der Firma nen netten Brief geschickt. :D
     
  40. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Sorry, aber diese Aussage ist einfach nur falsch.

    Siehe auch meine Ausführungen oben. Die Frage, ob man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (die es btw. nicht nur im Urheberrecht gibt, sondern auch in anderen Bereichen z.B. dem UWG oder dem Markenrecht) unterzeichnen soll oder nicht ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Wie ich bereits ausgeführt habe, hängt es von der Frage ab, ob ich die entsprechende Verletzungshandlung überhaupt begangen habe bzw. um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass es mir nachgewiesen wird.

    Anhand dieser Kriterien muss dann entschieden werden, ob die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden soll oder nicht. Und es gibt durchaus zahlreiche Fälle, in denen es sinnvoller ist, die UE zu unterschreiben und in denen dir auch jeder Anwalt dazu raten wird.


    Ich rate dem TE ja nicht, dass er die UE einfach unterschreiben soll. Aber ich rate ihm, damit zu einem Anwalt zu gehen und mit diesem zu beraten, wie man mit dieser Sache weiter verfahren wird.


    Wovon zur Hölle redest du? Der TE will doch keine Abmahnung verschicken, sondern sich gegen eine (aus seiner Sicht unberechtigte) Abmahnung wehren. Und das kann ganz schnell schiefgehen, wenn man davon keine Ahnung hat.

    Ich würde übrigens anhand der mir vorliegenden Tatsachen sagen, dass der TE eher schlechte Karten hat, sofern der Anwalt des Rechteinhabers die Sache weiterverfolgen wird.
     
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