Ist das Zuhälterei?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Rumo, 22. Mai 2013.

  1. Rumo

    Rumo
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    Wenn ich Prostituierten erlaube in einer Wohnung zu arbeiten und dafür Miete verlange?
     
  2. Jan Itor

    Jan Itor
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  3. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Zuhälterei ist das wohl nicht, aber dadurch nicht notwendigerweise legal. Warum überhaupt die blöde Frage?
     
  4. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p


    Das Hickhack mit Studenten-WGs und Makler-Provisionen nervt halt irgendwann jeden Wohnungsbesitzer :ugly:
     
  5. Crusha K. Rool der komische Kauz

    Crusha K. Rool
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    http://dejure.org/gesetze/StGB/181a.html

    Demnach zufolge wuerde ich mal denken "nein", sofern die Vermietung der Wohnung zum Wohnen im Vordergrund steht. Du verlangst ja Miete fuer die Wohnung, nicht Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb bei dem sie deine Angestellte waere.
    Auch wird sie von dir ja nicht in irgendeiner Form ausgebeutet oder gezwungen in der Prostitution zu bleiben. Freier vermittelst du ihr auch nicht, und in dem Text wird ja auch immer der "Einzelfall" als Ausnahme genannt. Ansonsten handhabt aber wohl das oertliche Sittenrecht in wie weit Prostitution toleriert wird.
     
  6. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Jedenfalls ist es nicht erlaubt, in nicht als Gewerbefläche ausgewiesenen Räumlichkeiten ein Gewerbe zu betreiben. Ich bin mir da jetzt nicht sicher, ob auch der Vermieter oder nur der Mieter sich hier Probleme einhandelt.
     
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