Recht auf Gehaltszahlung?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Zalthor, 18. Juni 2013.

  1. Hallo Leute ich habe mal eine "theoretische" Frage...
    Einem "Bekannten" von mir wurde gekündigt.
    Dieser war noch in der Probezeit d.h. 2 Wochen Kündigungsfrist.

    Da die Arbeitgeber eine fragwürdige Firmenpolitik vertreten wurde diesem "Bekannten" gesagt, er soll die erste Woche Resturlaub nehmen und die zweite Woche soll er sich krankschreiben lassen. Wie er das als KERNGESUNDER, junger Mann anstellen soll, sei nicht deren Problem.

    Nunja, dieser "Bekannte" konnte keine Krankmeldung bekommen, da er ungern Menschen anlügt und auch keine Symptome für irgendwelche "du-musst-zu-hause-bleiben-KRankheiten" hat.

    Nun hat die alte Firma dem Bekannten gedroht aufgrund der fehlenden Krankmeldung keinen Gehalt zahlen zu können.
    Und es geht nicht nur um diese letzte Woche sondern um den kompletten Monat von der letzten Gehaltszahlung bis zum letzten Arbeitstag.

    Dürfen die das?

    vielen Dank Vorab.
     
  2. Wasserstoff [np] natürlich plond!

    Wasserstoff [np]
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    So pauschal nicht.

    Wenn sie kein Gehalt zahlen können, müssten sie glaub ich Insolvenz anmelden, wenn sies nicht zahlen wollen, kommen sie wohl nicht so einfach da raus.

    Sofern es einen Vertrag gibt, sollte das eigentlich sehr schnell erledigt sein. :ugly:
     
  3. Santa Claws

    Santa Claws
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    Wieso bist du nicht die zweite Woche wieder in die Arbeit gegangen?
     
  4. genau, die WOLLEN nicht.
    Entschuldigung für diese leichte verwirrung.
    Es gibt einen ganz normalen Arbeitsvertrag + Kündigung zum xx.xx.xx

    Das habe ich auch schon gedacht, dass der "Bekannte" obwohl er keine Krankmeldung für die 7 Tage hat aber in die alte Firma auch nicht mehr reindarf um die letzten Tage zu arbeiten, trotzdem Recht auf das Geld hat.

    P.s. komischerweise wird mit allen gekündigten so verfahren...
    @Santa, man darf nicht mehr in die Firma. Es wird einem gekündigt, die Cheffes gehen persönlich mit einem mit und schauen dir beim packen zu.
     
  5. Gamma gesperrter Benutzer

    Gamma
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    Soll heißen er war die letzte Woche nicht auf Arbeit und hat dafür auch keine Entschuldigung/Krankschreibung aufzuweisen?
     
  6. Genau. Nun möchte die Firma GAR kein Gehalt bezahlen. Nicht nur für die letzte Arbeitswoche
     
  7. Santa Claws

    Santa Claws
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    Regensburg
    Dir wird zum X-ten gekündigt und du darfst ab Übergabe des Kündigungsschreibens nicht mehr in die Firma? Hört sich nach einem Besuch beim Anwalt an...
     
  8. im Normalfall ja, aber der Bekannte war erleichtert "erlöst" zu sein...
     
  9. Harry the Hutt

    Harry the Hutt
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    Und sogar der sollte nur reine Formalität sein.
    Aber dass man jemandem nach einer Kündigung Hausverbot erteilt, hab ich auch noch nich gehört. (mal von Extremfällen, wie Diebstahl und Drohungen abgesehen)

    Du kannst doch trotzdem den, dir zustehenden, Betrag einklagen.
    EDIT: Wenn der Anwalt was von Wiedereinstellung reden sollte, geh zu nem Anderen^^
     
  10. Ich lasse einfach mal paar Begriffe bzw. Sätze wie: Schneeballsystem, Angst der Gekündigte könnte verärgert Sachen nach Außen "tragen" im Raum stehen ;-)

    P.s. keine Hausverbot, sondern nur freundlich gesagt, dass man ihn nicht mehr sehen möchte ;-) aber läuft auf das gleiche raus.
     
  11. Timber.wulf BERGBÜFFEL Moderator

    Timber.wulf
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    Solange du kein formal noch unter Vertrag stehst, musst du deine Arbeitskraft auch zur Verfügung stellen. Wenn die dich dann nicht reinlassen wollen, dann komm' mit einem Zeugen wieder.
     
  12. t-6 80plus-zertifiziert

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    Call Center? :ugly:
     
  13. Auszug aus der Email:
    "ich benötige für die restlichen Tage bis zum xx.xx.xxxx (<-- der letzte Arbeitstag) von Dir noch eine Krankmeldung, da ansonsten keine Abrechnung für Juni 2013 erstellt werden kann

    Ich glaube der Bekannte wird mit dem Anwalt eine gepflegte Runde lachen. Arbeitszeugnis liegt bis heute noch nicht vor.

    @t-6 - NEIN ;-)
     
  14. "Finanzdienstleister"?

    Geh zum Anwalt. Könnte allerdings zumindest für die letzte Woche Probleme geben, wenn du keinen Zeugen für das Hausverbot hast.
     
  15. Akuma From Helli Moderator

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    Du hast als AN ein Recht auf die Bezahlung deiner dir erbrachten leistung, sprich die Firma wird abgemahnt wenn sie nicht zahlen. Ggf. Anwalt für Arbeitsrecht noch, der wird sicht tot lachen und ne zahlungsaufforderung machen.

    Um die zahlung des Monats kommt die Firma gar nicht drum herum, die Leistung der Arbeitskraft stand zur verfügung bzw. wurde auch genutzt wenn ich es richtig verstehe, bis diese blockiert wurde.

    Ansonsten
    Inwiefern das für diese "krankenwoche" auswirkt und wie das da geklärt wird kann dir eher ein Anwalt sagen. Fakt ist gezahlt muss werden. :ugly:

    Oder ganz in kurz, nicht zahlen funktioniert nicht können die sich winden wie sie wollen.
     
  16. @Shiva - auch nicht, aber Dienstleister trifft zu ;-)
    Nicht falsch verstehen, nichts abartiges oder illegales.
    Es wird zum Kunden A gesagt aber gemacht wird B.
    der Bekannte weiß es, er war derjenige der i.A. der Bosse B gemacht hat. ;-)

    @Akuma: Danke sehr, die gleichen Gedanken habe ich auch.
    nun gut, warten wir mal ab, am 20sten müsste das Geld kommen. Bis zum 21 wird abgewartet, wenn nicht, Bosse anrufen Nachfragen & Anwalt. Arbeitszeugnis liegt auch noch nicht vor.

    Böse, böse Welt :-/
     
  17. Ich würde mir den Anwalt sparen. In erster Instanz werden vor dem Arbeitsgericht die Kosten geteilt. Wenn man gewinnt, zahlt man den eigenen Anwalt trotzdem selbst ;)
    Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Antragsstelle. Die tippen einem da direkt die Klageschrift und leiten es an den zuständigen Richter weiter. Einfach alle notwendigen Unterlagen mitbringen. Kostet keinen Penny, nur ein bisschen Zeit und wenn die Klage in die Binsen geht, wars nicht schade drum ;)
     
  18. ExceptionDanger gesperrter Benutzer

    ExceptionDanger
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    Wofür wollten die denn überhaupt die Krankschreibung? Wollten die sich vor der letzen Woche Gehalt sowieso drücken?

    Wie kamst du an die Firma?
     
  19. TheVG

    TheVG
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    Was sind denn das wieder für Abzocker??

    Ich mein, klar, bei Krankheit kriegt er sein Geld auch so, aber man darf doch niemanden zur Krankmeldung zwingen... :O
     
  20. LordAvatar

    LordAvatar
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    Das ist schon eine sehr dubiose Firma, in welcher dein Bekannter gearbeitet hat. Da soll er froh sein weg zu kommen.

    Eine Steigerung zur fristlosen Kündigung ist die absolute Kündigung. Da wird man bis vors Tor geführt. Ist aber schon eine extreme Vorgehensweise. Vor allem wenn man sich nichts zu schulden kommen hat lassen.
     
  21. Muss übelst sucken dein Bekannter zu sein. Nichts gegen Ehrlichkeit, aber einen gelben Schein zu bekommen ist ja wohl einfacher als der Gang zur Toilette. Da muss man nichtmal lügen sondern sagt dem Arzt wie es ist und das man Stress hat, da gibts ne Woche. Selber Schuld, warum einfach wenns auch schwer geht oder was?
     
  22. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Ja, genau, warum nicht einfach mal gegen geltendes Recht verstoßen? Das macht es doch so schön einfach.

    Auch wenn es hier weniger dramatisch ist: Diese Einstellung kotzt mich an. Wegen Leuten wie dir gibt es immer mehr Arbeitgeber, die AUs hinterfragen...
     
  23. Timber.wulf BERGBÜFFEL Moderator

    Timber.wulf
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    Suckt deine Verwarnung auch?

    €: Nachdem ich mir deine anderen Beiträge angeschaut habe: Abflug. hoffentlich suckt der nicht so derbe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2013
  24. kK. Aber soviel sei gesagt, nach der Kündigungsübergabe hat man ihn gefühlte 100 mal auf die Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag aufmerksam gemacht ;-)

    Man hatte 3 Optionen.
    1) Mehr Geld (es wurden mind. 45 Stunden/ Woche verlangt)
    2) Durchschnittsgehalt, aber bitte lasst "ihn" mit den scheiß unbezahlten Überstunden + etliche Projekte welche man natürlich in der Freizeit machen sollte in Ruhe.
    3) Der Bekannte kündigt.

    Die AG wählten die Option 3. Sich im Hinterzimmer beraten und mit einer Kündigung gekommen.
    Man ist nicht der erste Gekündigte + anderen wurde auch freundlich gesagt, man solle sich krankschreiben lassen.

    Wahrscheinlich, da bei Krankheitsfall die das Geld ja von der Krankenkasse ja bekommen hätten, oder nicht?!
    Und Resturlaub von 5 Tagen stand ihm zu.

    Wie er in die Firma kam? Ganz normal, gesucht, gefunden.

    Danke ;-)
     
  25. Roter Fisch mag keinen Fisch

    Roter Fisch
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    Versteh ich nicht. Wenn es sich nur um eine WOche handelt gibt es doch sowieso Lohnfortzahlung oder nicht?
     
  26. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Manche Arbeitgeber sind gegen Krankheit von Arbeitnehmern versichert und bekommen im Krankheitsfall Geld von der Versicherung.
    Möglicherweise will man also einfach Profit aus der Situation schlagen.
     
  27. Frage mich, was die Krankmeldung bringt. Gehalt müssen sie trotzdem zahlen, außer es war in den ersten 6 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses.
     
  28. fuzzykiller Der Forentroll schlechthin

    fuzzykiller
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    Was die Krankmeldung bringt? Er muss nicht arbeiten. Sie wollen, dass er nicht arbeitet. Ziel erreicht.
     
  29. Da kann die Firma ihn auch einfach freistellen. Ist der gleiche Effekt.
     
  30. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
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    Wobei ich mit sowas auch nicht spaßen würde. Saftladen hin oder her, wenn [lt]du[/lt] dein "Bekannter" anfängt, Betriebsgeheimnisse rumzuerzählen, nur weil man ihn schlecht behandelt hat, kann das auch ganz böse nach hinten losgehen.
     
  31. PayDay Bürger King

    PayDay
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    wie oben gesagt wahrscheinlich versicherung gegen krankheit der mitarbeiter. wer so eine versicherung abschliesst verheizt seine mitarbeiter absichtlich. eine anstiftung zur krankschreibung mit e-mail von einer firmen email adresse vom chef ist doch eine super sache diese direkt weiterzuleiten an die diese versicherung für das krankengeld. die werden die nachricht sicher gerne aufnehmen und der sache nachgehen ^^ es stinkt gewaltig nach versicherungsbetrug und da sind die dann nicht zimperlich.

    wer als chef seine leute nicht mehr im haus haben will muss diese freistellen. sie werden bis zum ende bezahlt, brauchen aber keine arbeit mehr zu leisten. in jeder vernünftig geführten firma kann man mit seinen chef aber auch mit seinen mitarbeitern vernünftig reden wie man das vernünftig gelöst bekommt.
     
  32. Danke, das wird evtl. sein Joker sein. Er kann mindestens 2 Leute auftreiben welche auf seiner Seite wären, das Gleiche erlebt haben.

    Das hat er auch nicht vor, es sei den es wird richtig schmutzig. Er will sein Geld + sein Zeugnis für sein sehr gute Leistung, wie moralisch richtig diese war steht vorerst nicht zur Debatte, er hat seine wertvolle (Lebens)zeit geopfert und ständig gewissenhaft gearbeitet.
    Aber wenn es hart auf hart kommt, könnte die Sache Stern TV/ Fass ohne Boden und co. sicherlich interessieren. (Edit: geschweige den von der Konkurrenz welche man auf einer Hand abzählen kann (Bundesweit)) Es gibt ja genug Möglichkeiten anonym vor der Presse auszusagen.
    Und wenn es was halb legales ist bzw. "gegen" den Kunden, dann wird der bekannte bestimmt nicht als "Schuldiger" darstehen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. Juni 2013
  33. Stringer Praktizierender Atheist

    Stringer
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    Dein Bekannter hat das von Anfang an falsch gemacht.

    Bei einer Probezeitkündigung innerhalb der ersten 6 Monate ist eine Kündigungsschutzklage zwar sinnlos, aber bei der genannten Fallkonstellation schaltet man eigentlich sowieso sofort einen Anwalt (und zwar einen Arbeitsrechtler und keinen Feld-Wald-Wiesen-Anwalt) ein.

    Über den Anwalt bietet man dann schriftlich seinem Arbeitgeber die weitere Arbeitsleistung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses an. Wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsleistung nicht entgegen nimmt (oder einem gar Hausverbot erteilt) befindet er sich im Annahmeverzug.

    Anschließend klagt man das noch ausstehende Arbeitsentgelt ein.

    Ggf. kann der Anwalt auch noch die zuständige Krankenkasse informieren, dass für das ausstehende Arbeitsentgelt natürlich auch noch die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung ausstehen. Beim Finanzamt macht man das Gleiche und deutet an, dass derartiges in dieser Firma schon öfter vorgekommen sei und sich eine außerordentliche Betriebsprüfung vielleicht lohnen würde. :ugly:
     
  34. für IHK wäre die Firma auch interessant, fällt mir grade ein.
    Man hat eigentlich so viel in der Hand, wenn man in Ruhe über die Firma nachdenkt. Und das bei einer GmbH...
     
  35. Stringer Praktizierender Atheist

    Stringer
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    Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz kommen auch immer gut.

    Aber ohne Anzeige wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland behördlicherseits so gut wie gar nicht überprüft. Das ist eines der Gesetze, an deren Einhaltung unser Staat eigentlich gar kein wirkliches Interesse hat.

    Und die Rechtsform einer Firma (GmbH) sagt gar nichts aus.

    Der Firmengründer kann gut der einzige Gesellschafter sein und sich selbst zum Geschäftsführer gemacht haben. Das kann auch bei einer relativ kleinen Klitsche so funktionieren, dass soll nur die Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) einschränken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2013
  36. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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    Auf die IHK würde ich da nicht großartig setzen. Die sind oftmals sehr Unternehmerfreundlich eingestellt, was auch in der Natur der Sache liegt. Beispielsweise interessiert viele IHKs nicht, wenn mit Lehrlingen/Auszubildenden mies umgegangen wird und auch bei Verstoß gegen diverse Gesetze werden sie nicht tätig. Der Tenor ist dann, lieber ein "schlechter" Ausbildungsbetrieb der ausbeutet, äh "ausbildet", als ein Betrieb der nicht mehr ausbeutet, äh "ausbildet".
     
  37. TheVG

    TheVG
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    Also wenn ich mir das nochmal durchlese und bisschen rumgoogle, dann käme mir nur in den Sinn, dass der Chef irgendwie scheinselbstständig wäre, da sparen die bei Krankmeldung ein bisschen Geld. Ansonsten muss er so oder so das Gehalt zahlen, also kann ich mir nur vorstellen, dass er die Nase voll hat und ihn loswerden will. Hat sich irgendwas zurecht gesponnen, damit die Ausfallzeiten auf dem Papier stehen.
     
  38. xGERxSpiderx Qualitätskontrolle

    xGERxSpiderx
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    Schießt sich der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung nicht ins eigene Bein? der AG bekommt ja vom Staat keinen Ausgleich dafür, oder?
     
  39. Dr. Victor Von Steel gesperrter Benutzer

    Dr. Victor Von Steel
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    Nicht vom Staat, aber afaik kann man sich gegen Mitarbeiterausfall versichern.
     
  40. Stringer Praktizierender Atheist

    Stringer
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    Wenn ein Arbeitgeber nicht mehr als 30 Beschäftigte hat, kann er über die sog. Umlage U1 bis zu 80% seiner Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet bekommen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1
     
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