Die Bundesregierung hat das Bürgerportalgesetzbeschlossen, das eine sichere Kommunikationsplattform für Bürger und Behörden bieten soll. Ein spezielles, kostenpflichtiges "De-Mail"-Konto, das nur per Vorlage des Personalausweises bei einem geprüften Anbieter beantragt werden kann, kann dann für den verschlüsselten Versand und Erhalt von Dokumenten verwendet werden. Auch eine rechtlich relevante Sende-Bestätigung ist möglich, kostet aber "Porto". Datenschützer fürchten allerdings, dass diese vertraulichen Nachrichten von anderen staatlichen Stellen mitgelesen werden könnten. Laut Heike Stach, der Projektleiterin im Bundesinnenministerium, ist dies aber wie sonst auch nur nach richterlicher Anordnung möglich.
De-Mail-Konto für Behördenkommunikation - Bürgerportale-Gesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat das Bürgerportalgesetz beschlossen, das eine sichere Kommunikationsplattform für Bürger und Behörden bieten soll.
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