Ausnahmen bei Internetsperren - Löchrig wie ein Schweizer Käse

Die geplanten gesetzlich vorgeschriebenen Internetsperren besitzen laut einem aktuellen Gesetzentwurf Ausnahmen, die Millionen Surfer betreffen und denn Sinn der Regelung fraglich machen.

Die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gefeierten Unterschriften von fünf großen Providern unter einen Vertrag, der sie zur Sperrung von Seiten verpflichtet, die auf einer BKA-Liste stehen, wirken nach einer Meldung des Spiegel eher wie ein rein symbolischer Akt. Das Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie, das Kritiker ohnehin nur für vorgeschoben halten, wird durch das Gesetz, das dem bisher freiwilligen Vertrag folgen soll, dank vieler Ausnahmen fraglich.

So sollen kleine Provider mit weniger als 10.000 Kunden keine Sperren vornehmen müssen, ebenso entfällt diese Pflicht für alle staatlichen Provider in Hochschulen, Behörden und Hunderte regionale Anbieter. Alleine die letztgenannten Provider sollen laut Spiegel aktuell schon mehrere Millionen Kunden haben. Wird der Entwurf so umgesetzt, könnten diese Provider wohl mit Zulauf rechnen, wenn dort unzensiertes Internet geboten wird.

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