BKA-Webseite - Besucher-IPs für Fahndung genutzt

Das Bundeskriminalamt hat laut Focus Online seit dem Jahr 2001 die IP der Besucher auf den Fahnungsseiten des BKA gespeichert und in einigen Fällen zur Fahndung genutzt.

Wie Focus Online meldet, soll das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 die IPs der Besucher von Fahndungsaufrufe aufgezeichnet haben. Das BKA war insbesondere daran interessiert, ob bestimmte Fahndungsseiten von einer IP häufiger aufgerufen wurde, da eventuell die Täter selbst an den Informationen zur Fahndung interessiert seien.

Über die IP konnte dann ermittelt werden, wo der genutzte PC steht. Auf diese Weise sollen "schwerwiegende Straftaten wie Tötungsdelikte" aufgeklärt worden sein. Im Februar 2009 wurde die Überwachung der Besucher-IPs wegen rechtlicher Bedenken beendet.

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