Wie Focus Online meldet, soll das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 die IPs der Besucher von Fahndungsaufrufe aufgezeichnet haben. Das BKA war insbesondere daran interessiert, ob bestimmte Fahndungsseiten von einer IP häufiger aufgerufen wurde, da eventuell die Täter selbst an den Informationen zur Fahndung interessiert seien.
Über die IP konnte dann ermittelt werden, wo der genutzte PC steht. Auf diese Weise sollen "schwerwiegende Straftaten wie Tötungsdelikte" aufgeklärt worden sein. Im Februar 2009 wurde die Überwachung der Besucher-IPs wegen rechtlicher Bedenken beendet.
BKA-Webseite - Besucher-IPs für Fahndung genutzt
Das Bundeskriminalamt hat laut Focus Online seit dem Jahr 2001 die IP der Besucher auf den Fahnungsseiten des BKA gespeichert und in einigen Fällen zur Fahndung genutzt.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.