Die digitale Privatkopie, die laut Urheberrecht für den »privaten und sonstigen eigenen Gebrauch« erlaubt ist, ist nach Ansicht der Musikindustrie nicht mit dem Grundrecht auf Eigentum vereinbar.
Aus diesem Grund hatten mehrere Unternehmen wie EMI, Warner oder Sony im Dezember 2008 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerde jedoch nicht zu Entscheidung angenommen, da sie nicht fristgerecht eingereicht worden ist.
Dies ist nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten eines Gesetzes möglich. Die entsprechende Regelung steht jedoch bereits seit dem Jahr 2003 inhaltlich unverändert im Urheberrecht. Mit der eigentlichen Beschwerde hat sich das Gericht daher gar nicht erst befasst.
Musikindustrie - Beschwerde gegen Privatkopie gescheitert
Eine Beschwerde der Musikindustrie gegen die Zulässigkeit von digitalen Privatkopien ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
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