Internet - Abmahnung wegen Nutzernamen »Mannheim«

Namensrechte an Internet-Domains sind immer wieder ein Fall für rechtliche Auseinandersetzungen, doch nun scheint sich diese Problematik auf Nutzernamen auszuweiten.

Denn die Stadt Mannheim hat nun einen Nutzer des Internet-Dienstes Twitter abgemahnt, der bereits seit dem Jahr 2007 dort unter dem Usernamen »Mannheim« aktiv ist. Hinter diesen Namen verbirgt sich Mark Zondler, ein Unternehmer aus Mannheim, der über diesen Fall in seinem Blog berichtet.

Falls die Forderung der Stadt rechtens sei, so stelle sich die Frage, was als Nächstes folge. Darf der Begriff Mannheim überhaupt noch genutzt werden, sei es in Web- oder E-Mail-Adressen oder als Username irgendwo im Internet?

Laut der Abmahnung, die als PDF online steht, ist die Nutzung von »Mannheim« bei Twitter ein »zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch«. Sollte Zondler die Unterlassungsverpflichtung nicht unterschreiben, will die Stadt Mannheim Klage einreichen.

Update 30.01.2010

Der Streit um den Nutzernamen Mannheim auf dem Internet-Dienst Twitter zwischen dessen Besitzer Mark Zondler und der Stadt Mannheim wurde außergerichtlich (PDF) beigelegt. Die Stadt hatte ursprünglich sogar mit einer Klage gedroht, sollte Zondler nicht eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Erst danach schein man sich in Mannheim darüber klar geworden zu sein, dass es neben rechtlichen Drohungen auch noch andere Möglichkeiten gibt, derartige Fälle zu behandeln. Nun darf Zondler den Namen weiter benutzten, muss aber auf in seiner Biografie auf Twitter klarstellen, dass er nicht die gleichnamige Stadt repräsentiert. Auch darf er den Account in den nächsten 24 Monaten nicht übertragen.

Vermutlich wäre man durch Nachdenken bei den Beamten vor der Drohung auch zu einer Lösung gekommen, doch wie üblich musste die Angelegenheit erst einmal für Aufregung in der Öffentlichkeit sorgen, bis Behörden zurückrudern.

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