Wie Golem nun meldet, hat die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) trotzdem neue Abgaben am 30. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Geradezu unglaublich scheint, was die ZPÜ vor allem bei Blu-ray-Medien demnächst einbehalten will.
Im Einkauf kostet ein BD-Rohling den Händler bis zu zwei Euro, doch die ZPÜ möchte darauf mal eben weitere 3,47 Euro als Vergütungsabgabe aufschlagen. Damit würden sich die Endkundenpreise vermutlich mehr als verdoppeln.
Auch bei CDs und DVDs sind Erhöhungen vorgesehen, bei einem DVD-Rohling pro Spielstunde von bisher 8,7 Cent auf 13,9 Cent. Bei einer DVD-RAM sollen es gleich 55 Cent sein und selbst bei einer CD sollen es 2,88 Cent mehr als bisher sein.
Laut dem Informationskreis Aufnahmemedien ist dieses Vorgehen der ZPÜ rechtswidrig und es wird erwartet, dass das Patent- und Markenamt Schritte dagegen einleiten wird. Große Hersteller wollen notfalls klagen, während kleinere Händler entweder die neuen Preise aufschlagen oder den Verkauf von Blu-ray-Medien einstellen müssen.
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