Dort erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen, Günter Baumann MdB und der Berichterstatter im Petitionsausschuss, Dr. Thomas Feist MdB, dass die » Absicht der Oppositionsfraktionen, das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufzuheben«, unverantwortlich sei.
Ansonsten wäre » der Schutz der Kinder vor Missbrauch dem freien Zugangsrecht weiterhin untergeordnet«. Weiter heißt es: » Die Fraktion von CDU/CSU unterstützt das morgen in Kraft tretende Zugangserschwerungsgesetz und die damit befassten Behörden bei ihren Bemühungen, verstärkt die Löschung von kinderpornografischen Angeboten zu betreiben«.
Damit scheint die von Politikern aus allen Parteien und auch Kritikern geforderte Aufhebung des Gesetzes wieder fraglich. Allerdings will auch die CDU/CSU-Fraktion keine Sperrlisten durch das Bundeskriminalamt führen lassen.
Update 26.02.2010
Das Vorgehen in Sachen Websperren-Gesetz ist nach wie vor unklar. Die Bundesregierung will das Bundeskriminalamt über das Bundesinnenministerium anweisen, die im nun rechtskräftig gewordenen Gesetz vorgesehenen Sperren nicht umzusetzen.
Doch diese »Lösung« des Problems wird kritisiert und von Politikern der Linken sogar als einer »Bananenrepublik« würdig bezeichnet.
Die neue Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte, dass das Vorhaben der Sperren richtig gewesen sei, auch wenn die Internet-Gemeinschaft nicht genug eingebunden gewesen sei. Das Löschen der kinderpornografischen Seiten sei aber der »Königsweg«.
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