Wie Heise meldet, verwenden zumindest die Behörden in Hamburg und Nordrhein-Westfalen die frei zugänglichen Bilder auf Facebook, um geblitzte Autofahrer zu identifizieren.
Bisher müssen Besitzer eines Kraftfahrzeuges, die abstreiten, der geblitzte Fahrer zu sein, von Polizeibeamten aufgesucht oder selbst in einem Polizeirevier vorstellig werden. Die große Anzahl an Fotos auf Facebook hilft den Behörden nun bei der Identifikation, ohne dass dabei der Datenschutz verletzt wird, da die Betroffenen die Bilder selbst im Internet veröffentlicht haben.
Als Beispiel nennt Heise einen Fall eines BMW-Fahrers, der seinen Einspruch gegen ein Bußgeld von 400 Euro erst dann aufgab, als die Polizei sein Profilbild auf Facebook mit der auf der Autobahn gemachten Aufnahme verglich.
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