Wie Hermann erklärte, habe das bayrische Landeskriminalamt eine Prüfung vorgenommen und sei dabei zu dem Schluss gekommen, dass »die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der Bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann«.
Allerdings sieht der bayrische Innenminister kein Problem beim Einsatz dieser Software, da sie vom LKA nur mit richterlichem Beschluss verwendet wurde. Dass Bayern einen Trojaner mit Screenshot-Fähigkeiten eingesetzt habe, sei seit Monaten bekannt und die bayrischen Behörden, die nur erlaubte Maßnahmen anwenden würden, hätten nichts zu verbergen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings im Jahr 2008 genau solche Fähigkeiten, die über die Überwachung von VoIP-Telefonaten weit überschreiten, für nicht verfassungsgemäß erklärt. Der nun gefundenen Trojaner, der dem CCC außerdem auch in einer Version vom Dezember 2010 vorliegt, kann jedoch auch Daten und Programme löschen, nachladen und starten. Wie die Welt meldet, hatten sich die bayrischen Ermittlungsbehörden schon vor drei Jahren schriftlich eine Software mit genau diesen Fähigkeiten »gewünscht«. Der Code des Staatstrojaners »in Lederhosen« beginnt passenderweise mit »0zapftis«.
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