Apple - Garantiebedingungen an EU-Recht angepasst

Apple hat seine Garantiebedingungen in Europa nach Kritik von Verbraucherschützern und der EU-Kommission geändert.

In Europa gelten grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung auf Geräte wie beispielsweise das iPhone 5 oder das iPad Mini. Ein Hersteller kann diesen Schutz vor Mängeln, an denen der Kunde nicht schuld ist, nicht durch eigene Regeln verschlechtern.

Laut EU-Kommission und Verbraucherschützern hat Apple bislang seine Käufer nicht deutlich genug auf dieses Recht hingewiesen, um auf diese Weise die zusätzliche »Apple Care«-Garantie besser verkaufen zu können. So sei bei vielen Kunden der Eindruck entstanden, dass Apple-Geräte neben einem Jahr kostenloser Hersteller-Garantie ab dem zweiten Jahr nur durch den Kauf von Apple Care geschützt werden könnten.

Apple hat nun seine Angaben auf der Firmen-Webseite angepasst und zeigt in einer Tabelle genau die Unterschiede zwischen der EU-Gewährleistung, der kostenlosen Apple-Garantie für ein Jahr und Apple Care auf.

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