Kostenloses Roaming in der EU - Kritik von Verbraucherschützern an 90-Tage-Frist

Die Nutzung von Handys im EU-Ausland soll ab Sommer 2017 ohne Roaming-Gebühren möglich sein. Doch die EU-Kommission plant, die Gebührenfreiheit auf 90 Tage im Jahr zu beschränken.

Die EU-Kommission hat neue Regelungen für das Roaming in der EU vorgelegt. Die EU-Kommission hat neue Regelungen für das Roaming in der EU vorgelegt.

Update: Die Pläne der EU-Kommission, das Roaming auf 90 Tage pro Jahr und 30 Tage am Stück zu begrenzen, sorgt für Kritik bei Verbraucherschützern. Die Fristen würden nicht der Realität oder dem Alltag hinsichtlich Urlaub und berufsbedingten Aufenthalten im Ausland entsprechen, so Klaus Müller, der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). Wie auch andere Verbraucherschützer sieht Müller hier eine Einschränkung des Wettbewerbs.

Die EU-Kommission hingegen hat auf die Kritik reagiert und erklärt, dass man die Roaming-Gebühren immer nur für die Nutzung auf Reisen habe abschaffen wollen. Da EU-Bürger im Jahr nur 12 Tage in andere EU-Länder reisen würden, gehe der Vorschlag der Kommission sogar über diesen Zeitraum hinaus. Außerdem stehe es den Providern frei, längere oder gar keine Fristen anzubieten. Ohne Regelung würden viele Kunden zu Billig-Anbietern wechseln, die sich aber nicht am Ausbau und Betrieb des Netzes beteiligen, so die Kommission.

Quelle: vzbv, EU-Kommission

Originalmeldung: Das Telefonieren mit dem Handy innerhalb der EU soll ab Sommer 2017 keine zusätzlichen Gebühren mehr kosten, allerdings plant die EU-Kommission nun doch eine Einschränkung dieser Regelung. Eine sogenannte Fair-Use-Regel in einem aktuellen Entwurf sieht vor, dass die Gebührenfreiheit nur 90 Tage im Jahr gelten soll. Danach sollen die Netzbetreiber wieder Roaming-Gebühren erheben dürften. Außerdem sollen die Provider die Gebührenfreiheit auch auf 30 Tage am Stück beschränken dürften. Erst wenn das Handy wieder im Heimatnetz eingebucht ist, kann der Kunde erneut 30 gebührenfreie Tage in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme ist für Pendler geplant, die jeden Tag eine EU-Grenze überschreiten. Sofern das Handy am gleichen Tag wieder in das Heimatnetz eingebucht wird, soll der Aufenthalt im Ausland nicht als Roaming gewertet werden. In der Praxis bedeutet das, dass Kunden während eines normalen Urlaubs und als Pendler keine Gebühren bezahlen müssen. Längere Abwesenheit, etwa für ein Praktikum in Ausland, wird hingegen nach 30 Tagen teurer. Allerdings soll die Roaming-Gebühren eingeschränkt werden und sollen nicht über den Preisen liegen, die sich die Provider selbst in Rechnung stellen. Als Obergrenzen dafür sind 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro MByte im Gespräch.

Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass manche Mobilfunknutzer das kostenlose Roaming missbrauchen und günstigere Verträge aus dem EU-Ausland dauerhaft in ihrem Heimatland verwenden. Laut der EU-Kommission würde das dazu führen, dass die Preise für alle Kunden langfristig steigen. Ob die Vorschläge so umgesetzt werden, wird die Kommission mit den EU-Mitgliedsstaaten und den Regulierungsbehörden besprechen.

Quelle: Spiegel, Heise

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