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Bayrische XP-Fälscher bestraft - 8.500 Fälschungen aus Russland verkauft

Zwei Händler aus Bayern wurden zu Haftstrafen auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie Fälschungen aus Russland mit gebrauchten Echtheitszertifikaten verkauft hatten.

Von Georg Wieselsberger |

Datum: 19.04.2009; 11:43 Uhr


Bayrische XP-Fälscher bestraft : Windows XP Windows XP Das Amtsgericht Nürnberg hat zwei Händler aus Nürnberg und München zu je einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung und der Zahlung von 3.000 Euro verurteilt. Der Händler aus Nürnberg hatte Partner in Russland damit beauftragt, mehr als 8.500 Windows-XP-Professional-CDs zu pressen und mit Handbüchern auszustatten. Diese Fälschungen verkaufte er an den Münchner Kollegen, der seinerseits gebrauchte, von älteren OEM-Rechnern entfernte, Echtheitszertifikate beilegte und die Pakete anschließend verkaufte.

Erst nachdem die mehrfach weiterverkauften Betriebssysteme einem anderen Händler als Fälschung auffielen, flog der Schwindel auf. Vor Gericht gaben die Beschuldigten an, davon überzeugt gewesen zu sein, legal zu handeln. Einer der Händler hat inzwischen einen Vergleich mit Microsoft geschlossen, von dem anderen fordert Microsoft Schadensersatz in Höhe von 840.000 Euro. Laut Microsoft sind die Echtheitszertifikate nur auf der Ware gültig, auf der sie aufgebracht waren und können nicht übertragen oder einzeln verkauft werden.

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Avatar DuncanSin
DuncanSin
#1 | 19. Apr 2009, 12:01
"Vor Gericht gaben die Beschuldigten an, davon überzeugt gewesen zu sein, legal zu handeln."

Da muss man sich doch ernsthaft mal fragen, wie blöd manche Menschen doch seinen müssen, wenn sie nicht nur scheiße bauen, sondern hinterher vor Gericht auch noch behaupten sich keiner Schuld bewusst zu sein *OMG*
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Avatar rolitheone
rolitheone
#2 | 19. Apr 2009, 14:04
Zitat von DuncanSin:
"Vor Gericht gaben die Beschuldigten an, davon überzeugt gewesen zu sein, legal zu handeln."

Da muss man sich doch ernsthaft mal fragen, wie blöd manche Menschen doch seinen müssen, wenn sie nicht nur scheiße bauen, sondern hinterher vor Gericht auch noch behaupten sich keiner Schuld bewusst zu sein *OMG*


I geh jetzt mal davon aus, dass ihnen das ihr Anwalt geraten hat... :coffe:
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Avatar BelaC
BelaC
#3 | 19. Apr 2009, 14:05
Solche Deppen gehören wirklich hinter Gitter (mal im Vergleich zum Pirate-Bay Prozess).
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DuncanSin
#4 | 19. Apr 2009, 15:24
Zitat von rolitheone:
Zitat von DuncanSin:
"Vor Gericht gaben die Beschuldigten an, davon überzeugt gewesen zu sein, legal zu handeln."

Da muss man sich doch ernsthaft mal fragen, wie blöd manche Menschen doch seinen müssen, wenn sie nicht nur scheiße bauen, sondern hinterher vor Gericht auch noch behaupten sich keiner Schuld bewusst zu sein *OMG*


I geh jetzt mal davon aus, dass ihnen das ihr Anwalt geraten hat... :coffe:


Ja, ist schon klar, aber selbst dem müsste doch klar gewesen sein, dass keiner auch nur im Ansatz davon ausgehen würde, das dieses der Wahrheit entspricht und sie mit einem klaren Schuldeingeständnis im Endeffekt besser beraten gewesen wären, oder?
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Avatar Sternitzky
Sternitzky
#5 | 19. Apr 2009, 15:43
Zitat von DuncanSin:
"Vor Gericht gaben die Beschuldigten an, davon überzeugt gewesen zu sein, legal zu handeln."

Da muss man sich doch ernsthaft mal fragen, wie blöd manche Menschen doch seinen müssen, wenn sie nicht nur scheiße bauen, sondern hinterher vor Gericht auch noch behaupten sich keiner Schuld bewusst zu sein *OMG*

Das ist nicht Blödheit, das ist Dreistheit.
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Avatar Maniac007
Maniac007
#6 | 19. Apr 2009, 16:06
Also ich verstehe die News so, als hätten die Angeklagten gültige Echtheitszertifikate mit DVDs und Handbüchern ausgestattet und diese dann verkauft. Es gab also echte Product Keys zu der Software. Ansonsten wäre die Fälschung wohl schon beim WGA-Test aufgefallen.

Die Täter haben also vorgegeben anzunehmen, dass es sich um einen erlaubten Weiterverkauf der Lizenz handelte.
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Avatar -m0nk-
-m0nk-
#7 | 19. Apr 2009, 16:42
bisher bin ich ebenfalls davon ausgegangen dass nur der Lizenzkey von belang ist. Also wäre hier eigentlich mit einem Freispruch zu rechnen gewesen. Möglich das die "abgerupften" Keys schonmal registriert wurden, schön blöd wer sowas macht, naja, ich registriere nichts, und mein Lizensaufkleber klebt aus solchen Gründen nicht auf'n Rechner sondern noch auf der XP-CD-Tüte.
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Avatar DuncanSin
DuncanSin
#8 | 19. Apr 2009, 17:27
Zitat von -m0nk-:
bisher bin ich ebenfalls davon ausgegangen dass nur der Lizenzkey von belang ist. Also wäre hier eigentlich mit einem Freispruch zu rechnen gewesen. Möglich das die "abgerupften" Keys schonmal registriert wurden, schön blöd wer sowas macht, naja, ich registriere nichts, und mein Lizensaufkleber klebt aus solchen Gründen nicht auf'n Rechner sondern noch auf der XP-CD-Tüte.


Also mir Freispruch würde ich hier nicht rechnen, sie haben ja widerrechlich gepresste XP-CDs weiterverkauft, da es sich bei der Pressung dieser CDs um eine Straftat handeln sollte, nämlich Raubkopieren von Software, müssten ihre Handlungen meines Erachtens den Straftatbestand von Hehlerei erfüllen.

Ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren, falls ich mich da irren sollte. ^^
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Avatar Bauer87
Bauer87
#9 | 19. Apr 2009, 19:20
So klar ist das jetzt nicht, dass man eine Lizens nicht mehr nutzen darf, wenn man das Handbuch und die CD nicht (mehr) hat. Das entscheidende ist doch eigentlich der Sticker (mit dem Key).
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Avatar -m0nk-
-m0nk-
#10 | 19. Apr 2009, 20:50
so hab' ich das auch in Erinnerung, es geht lediglich um die Lizenz, so wie es Bill damals auch wollte. Ich verwende auch nicht die Original CD, ist auch wegen der fehlenden SATA-Treiber gar nicht möglich, wer hat schon noch'n Floppy. Also mit nlite die Originale kopiert und SATA-Treiber integriert.
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