Filesharing - »Internetvertrag« mit Kindern soll Eltern absichern

Ein von einer Anwaltskanzlei veröffentlichter Vertrag, den Eltern mit ihren Kindern zur rechtlichen Absicherung bezüglich illegalem Filesharing abschließen sollen, scheint etwas zu weit gefasst zu sein.

Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Eltern nicht für Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder haftbar sind, sofern diese über die Rechtslage belehrt wurden, hat die Anwaltskanzlei »Wilde Beuger Solmecke« nun einen »Internetvertrag« veröffentlicht. Dieser soll den Eltern als Nachweis für die erfolgte Belehrung dienen.

Die dort enthaltene Klausel zu Tauschbörsen scheint allerdings etwas zu weit gefasst zu sein: »Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen.« Die Nutzung von Tauschbörsen ist jedoch, entgegen der weitverbreiteten Ansicht, grundsätzlich nicht illegal, solange dabei keine Urheberrechte verletzt werden. So bieten viele Künstler ihre Werke zum Teil kostenlos an und nutzen dabei auch P2P-Netzwerke. Auch Open-Source-Software wird auf diesem Weg angeboten.

Zudem schließt diese Formulierung auch Websurfen oder die Nutzung von YouTube oder anderen Angeboten ohne ständige elterliche Genehmigung aus, da hier stets Bilder, Videos oder Musik heruntergeladen werden. Außerdem gibt es auch urheberrechtlich geschützte Texte, beispielsweise E-Books, die vollkommen unerwähnt bleiben, obwohl es auch hier illegale Kopien gibt.

Die weiteren Klauseln, die auf sichere Passwörter, das Weitergeben persönlicher Daten und die Privatsphäre und Sicherheit im Internet an sich hinweisen, sind durchaus sinnvoll, haben aber mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes nichts zu tun. Der komplette Vertrag steht auf www.wbs.is/internet-vertrag als PDF zum Download bereit.

zu den Kommentaren (39)

Kommentare(37)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.