Das High Court in Auckland, Neuseeland, hat laut New Zealand Herald entschieden, dass Kim Dotcom nicht nur gegen die Polizei des Landes, sondern auch gegen den Geheimdienst Government Communications Security Bureau (GCSB) wegen der Durchsuchung seines Anwesens ohne gültigen Beschluss und der illegalen Überwachung seiner Kommunikation klagen darf.
Die Anordnung der Richterin Helen Winkelmann weist das GCSB an, alle Stellen zu nennen, die von dem Geheimdienst Informationen erhalten haben und schließt dabei ausdrücklich auch das Spionage-Netzwerk »Echelon/Five Eyes« und alle US-Behörden ein. Auch die Aussagen von Detective Inspector Grant Wormald, dem Leiter der Durchsuchung von Dotcoms Anwesen, werden erneut überprüft, da dessen Aussagen zu Live-Videoaufnahmen anderen Belegen widersprechen. Aus diesem Grund soll nun ein führender neuseeländischer Polizeioffizier, der gegenüber Medien erklärt hatte, die Durchsuchung direkt im FBI-Hauptquartier in den USA überwacht zu haben, dazu aussagen.
Obwohl der Prozess gegen Megaupload in Neuseeland auf inzwischen mehr als nur wackligen Beinen steht, ist die US-Filmindustrie stolz auf die Schließung des Filehosters und bezeichnete diese auf Anfrage des US-Handelsbeauftragten als »massiven Erfolg«, der sich auch auf Bittorrent-Seiten ausgewirkt habe. Laut Torrentfreak führt das Dokument der MPAA auch viele noch aktive »berüchtigte« Webseiten auf, die noch geschlossen werden müssten, darunter nach wie vor The Pirate Bay.
Megaupload - Kim Dotcom darf Polizei und Geheimdienst verklagen
In Neuseeland hat das Anwaltsteam von Kim Dotcom einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt.
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