Google- oder YouTube-Nutzer, die sich wegen einem Problem an den Diensteanbieter wenden wollen, haben nicht die Möglichkeit, den dortigen Support per E-Mail zu kontaktieren. Die E-Mail-Adresse [email protected] existiert zwar, sendet jedoch nur eine automatische Nachricht zurück, die darauf hinweist, dass eingehende E-Mails »nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können«.
Das ist laut vzbv ein Verstoß gegen das Telemediengesetzt, da die vorhandenen Kontaktformulare nicht alle möglichen Probleme abdecken, es aber sonst keine direkte Kontaktmöglichkeit gibt. Google hat nun bis 6. Mai 2013 Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings gering, da Google vom vzbv auch schon wegen der Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt hatte. Google ließ die Frist in diesem Fall verstreichen und der vzbv erhob Klage vor dem Landgericht Berlin, die aber erst Mitte Juli behandelt wird.
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