Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2014 ein »Recht auf Vergessenwerden« bestätigt hatte, muss Google Suchergebnisse in der Europäischen Union auf Antrag löschen, wenn dies Ergebnisse mit der EU-Datenschutzrichtlinie nicht vereinbar sind. Hier sollen unter anderem Personen geschützt werden, denen alte Medienberichte schaden könnten, obwohl eventuelle Strafen längst verbüßt oder Anschuldigungen widerlegt wurden.
Da ein Antrag einfach über ein Webformular möglich ist, hat Google inzwischen Anfrage zur Löschung von über 1,3 Millionen Links erhalten, von denen tatsächlich rund 600.000 entfernt wurden. Da diese Links aber nicht wirklich aus dem Google-Index gelöscht, sondern nur bei den europäischen Google-Domains nicht mehr angezeigt werden, konnten Nutzer bislang beispielsweise auf Google.com ausweichen und dort ungefilterte Suchergebnisse erhalten.
Datenschützer aus Europa wollten hingegen erreichen, dass die betroffenen Links tatsächlich gelöscht und damit auch weltweit nicht mehr aufgerufen werden können. Google selbst hatte das verweigert, da dann jeder Staat der Welt die weltweit angezeigten Suchergebnisse zensieren könnte. Doch nun hat Google eine neue IP-Prüfung bei Suchanfragen eingeführt, die EU-Bürger erkennen und dann »gelöschte« Links auch über internationale Google-Domains nicht mehr anzeigen soll.
Damit kommt das Unternehmen den Datenschützern entgegen, auch wenn sich eine solche IP-Sperre natürlich einfach durch einen Proxy oder ein VPN außerhalb der Europäischen Union oder auch durch eine Meta-Suchmaschine umgehen lässt. Viele Nutzer werden diesen Aufwand aber wohl kaum betreiben, da laut Google schon jetzt nur drei Prozent der Anfragen aus der EU über Google.com laufen und der Rest über die jeweils länderspezifischen Google-Suchmaschinen abgeschickt werden.
Quelle: NZZ
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