Microsoft klagt gegen US-Regierung - Geheimhaltung von Durchsuchungen verfassungswidrig

In den USA hat Microsoft im Streit mit dem US-Justizministerium nun eine Klage gegen die Geheimhaltungspflicht von Anfragen zu Kundendaten eingereicht.

Microsoft ist der Ansicht, dass Geheimhaltungs-Anordnungen durch US-Behörden verfassungswidrig sind. Microsoft ist der Ansicht, dass Geheimhaltungs-Anordnungen durch US-Behörden verfassungswidrig sind.

In den USA können US-Behörden Unternehmen dazu zwingen, Abfragen zu Daten und Informationen von Kunden geheim zu halten. Microsoft hat nun eine Klage eingereicht, da dieser Geheimhaltungszwang »verfassungswidrig« sei. Kunden hätten ein Recht darauf, zu wissen, wann die Regierung einen Durchsuchungsbefehl zum Lesen ihrer E-Mails erhält und aus diesem Grund hätte auch Microsoft ein Recht dazu, die Kunden darüber zu informieren.

Immer mehr Kunden von Microsoft würden wichtige private Informationen in der Cloud speichern und die Anweisungen von US-Behörden, Abfragen geheim zu halten, steigen laut der Klageschrift stark an. Das entsprechende Gesetz, der Electronic Communications Privacy Act, sei in diesem Punkt zu weit gefasst und gebe der Regierung zu viel Macht, um Unternehmen zu knebeln. Alleine in den letzten 18 Monaten hätten Bundesgerichte rund 2.600 solche Geheimhaltung-Anordnungen erlassen, die Microsoft daran hindern, Kunden zu informieren.

Zwei Drittel dieser Anordnungen enthalten nicht mal ein Ablaufdatum und machen die Geheimhaltung quasi permanent. Die meisten beträfen Konten von Privatkunden, die restlichen Unternehmen, bei denen die E-Mails von bestimmten Angestellten durchsucht wurden. Selbst wenn eine Ermittlung eingestellt worden sei, dürfe Microsoft darüber aber nicht informieren.

Das Recht der Bürger auf solche Informationen sei aber auch dann gültig, wenn private Informationen nicht physisch, sondern in der Cloud gespeichert würden. Bei einer Hausdurchsuchung in der realen Welt werde der Betroffene schließlich auch informiert, so Microsoft. Das dürfe sich bei einer Durchsuchung seiner Daten in der Cloud nicht ändern und entsprechende Regelungen seien daher verfassungswidrig.

Quelle: The Verge

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