EuGH-Urteil zur Linkfreiheit - Rechtsexperten sehen Gefahr für Pressefreiheit

Der Europäische Gerichtshof hat ein vermutlich weitreichendes Urteil gefällt. Links auf Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen, können haftbar machen, wenn damit kommerzielle Interessen verbunden sind.

Links im Internet können laut EuGH eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Links im Internet können laut EuGH eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Update: Das Urteil der EuGH zur Haftbarkeit von Hyperlinks sorgt auch bei Rechtsanwälten für Kritik, die nun viele offene Fragen sehen, die für Unsicherheit sorgen. So schreibt Rechtanwalt Stadler in seinem Blog Internet-Law: » Es stellt sich auch die Frage, wie journalistische Portale oder Blogs, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, diese Vorgaben künftig sicherstellen sollen. Es wäre wohl naheliegender gewesen, denjenigen, der gezielt auf urheberrechtswidrige Inhalte verlinkt, als Mittäter oder Teilnehmer der fremden Urheberrechtsverletzung zu betrachten, anstatt die Frage zu stellen, ob er selbst durch seinen Link öffentlich wiedergibt.«

Professor Niko Härting von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sieht dieses Problem ebenso kritisch. Ein Online-Medium müsse nun entweder mit viel Aufwand alle verlinken Inhalte juristisch prüfen oder auf Verlinkungen verzichten und damit die Kommunikations- und Informationsfreiheit aller Nutzer einschränken. Da das Urteil auch noch betont, dass diese Prüfung bei Gewinnerzielungsabsichten notwendig ist, sei ein Online-Journalist, der mit seiner Arbeit Geld verdient, »nach Auffassung des EuGH nicht mehr Journalist und kann sich im Ergebnis nicht auf Presse- und Kommunikationsfreiheit berufen.« Härting sieht daher die Kommunikationsfreiheit in Gefahr.

Auch bei Netzpolitik kommt man zu einem solchen Schluss: »Die Entscheidung des EuGH hat Rechtsunsicherheit geschaffen, anstatt sie zu beseitigen - und das in einem Bereich, der für das Funktionieren des Internets sowie von Presse- und Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung ist: dem Verlinken von Inhalten.«

Quelle: Internet-Law, CR-Online, Netzpolitik

Originalmeldung: Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Urteil nicht der Ansicht des Generalanwalts angeschlossen, der empfohlen hatte, dass Links im Internet grundsätzlich nicht haftbar machen können. Im aktuellen Fall hatte die niederländische Webseite Geenstijl einen Link auf eine australische Webseite gesetzt, auf der urheberrechtlich geschützte Fotos von Playboy zu finden waren.

Einer Aufforderung von Playboy, die Links zu entfernen, kam Geenstijl nicht nach. Als die Bilder in Australien entfernt wurden, erneuerte Geenstijl die Links auf andere Webseiten mit den gleichen Bildern. Nach der Klage von Playboy musste der EuGH nun entscheiden, ob ein Link als öffentliche Wiedergabe gilt, die durch Rechteinhaber genehmigt sein muss. Das aktuelle Urteil stellt zwar klar, dass Links eine zentrale Funktion des Internets sind, trotzdem kann ein Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

»Wenn Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden, kann von demjenigen, der sie gesetzt hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde«, so die Begründung. Im vorliegenden Fall bestand kein Zweifel daran, dass Geenstijl die Urheberrechtsverletzungen klar waren.

Bei einzelnen Privatpersonen ohne kommerzielle Absichten, die solche Links setzen, »kann es sich tatsächlich als schwierig erweisen zu überprüfen, ob es sich um geschützte Werke handelt«. Damit sind private Blogs vermutlich nicht betroffen, sofern dort keinerlei Werbung geschaltet wird. Trotzdem werden weitreichende Auswirkungen auf das Internet befürchtet.

Die EU-Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei, die sich dort für Reformen des Urheberrechts einsetzt, hält die Annahme, kommerzielle Betreiber könnten die Inhalte jeder verlinkten Webseite vorab prüfen, für »realitätsfremd«. Außerdem könnten nun auch private Nutzer per Abmahnung aufgefordert werden, Links zu entfernen, da sie spätestens nach der Abmahnung von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen müssten.

Auch andere Experten sehen laut einem Bericht bei Bloomberg Probleme für Online-Unternehmen durch dieses Urteil und bezeichnen es als einen Angriff auf die Freiheit des Hyperlinks. Links seien nichts anderes als Straßenschilder des Internets. Links auf geleakte Informationen dürften nun ebenfalls problematisch werden.

Quelle: Bloomberg, InfoCuria, Piratenpartei

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