Nach sieben Jahren der teilweise auch gerichtlichen Auseinandersetzung haben sich die GEMA und YouTube auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Die Meldung sorgte gestern für viel Freude bei deutschen Internet-Nutzern, denn die bisherigen GEMA-Sperrtafeln wird es bei YouTube nicht mehr geben.
Doch das bedeutet leider nicht, dass YouTube nun tatsächlich keine Sperrtafeln mehr anzeigen wird, wie die GEMA-Sprecherin Nadine Remus gegenüber Golem erklärt. »Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass YouTube weiterhin Sperrtafeln schaltet, wenn beispielsweise nicht von der Gema vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabels, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen.«
Laut dem Medienrecht-Anwalt Christian Solmecke ändert die Einigung auch nichts daran, dass ein Video-Upload, der ohne Zustimmung der Rechteinhaber vorgenommen wird, weiterhin eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Allerdings stellt der Download von Musik von YouTube seiner Ansicht höchstens einen Verstoß gegen YouTube-Geschäftsbedingungen dar, sei aber wohl nicht strafbar.
Prof. Dr. Leonhard Dobusch, ein Experte für Urheberrecht, sieht in seinem Beitrag für Netzpolitik auch noch andere Probleme, denn YouTube hat sich mit der GEMA auf Zahlungen anhand der Video-Abrufzahlen geeinigt, ohne dabei den Rechtsanspruch der Verwertungsgesellschaft anzuerkennen. Mit dieser außergerichtlichen Einigung hat YouTube vermieden, dass es zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.
Damit besteht für alle anderen Betreiber oder neue Dienste weiterhin keine Rechtssicherheit. Außerdem kann nicht festgestellt werden, ob YouTube nun mehr oder weniger für die gleichen Inhalte bezahlen muss. Kleinere Anbieter mit weniger Marktanteil dürften sich auch schlechter gegen die GEMA zur Wehr setzen können und können aufgrund der Intransparenz der YouTube-Einigung auch nicht auf die dort bezahlten Vergütungen verweisen.
Quellen: Golem, Netzpolitik
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