Facebook - Staatanwaltschaft München ermittelt gegen Mark Zuckerberg

Das Verhalten von Facebook bei der Löschung von rechtswidrigen Inhalten hat jetzt dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft München gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere Manager wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mark Zuckerberg und andere Facebook-Manager. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mark Zuckerberg und andere Facebook-Manager.

Schon Anfang 2016 hatte der Medienanwalt Christian Solmecke zusammen mit seinem auf IT-Recht spezialisierten Kollegen Chan-jo Jun über 300 Fälle von Beiträgen auf Facebook gesammelt, die jeweils zwar gegen deutsches Recht verstoßen, offenbar aber nicht gegen Facebooks Gemeinschaftsrichtlinien. Auf Beschwerden hatte Facebook entweder gar nicht oder nur mit Standardtexten reagiert.

Trotz der mehrmaligen Hinweise wurden linke und rechte Gewaltaufrufe, Hetzseiten und Gewaltdarstellungen von Facebook nicht gelöscht. Rechtlich ist das soziale Netzwerk aber wie jeder Anbieter dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte umgehend zu entfernen, wenn es über deren Existenz informiert wurde.

Zunächst hatten die beiden Anwälte versucht, gegen vier in Deutschland tätige Facebook-Manager vorzugehen, doch das Verfahren gegen die Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Finanzieren des Portals sei keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte. Danach konzentrierten sich die Anwälte auf den Kopf von Facebook Mark Zuckerberg und andere führende Manager. Die Staatsanwaltschaft Hamburg lehnte Ermittlungen jedoch ab, da sich die Manager nicht im Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten.

Doch die Staatsanwaltschaft München hat nun auf eine weitere Anzeige des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun tatsächlich Ermittlungen gegen Mark Zuckerberg, Geschäftsführerin Sheryl Sandberg und die beiden Manager Richard Allan und Eva-Maria Kirschsieper aufgenommen und prüft, inwiefern deutsches Strafrecht anwendbar ist. Die Anzeige wirft Facebook und den Managern vor, nicht gegen Holcaustleugnung, Drohungen mit Gewalt, Mordaufrufe, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und andere Rechtsverstöße vorzugehen. Insgesamt handelt es sich um 438 Fälle.

Quelle: Handelsblatt

zu den Kommentaren (56)

Kommentare(52)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.