Facebook und der Holocaust - Interne Lösch-Regeln geleakt

Aus einem geleakten internen Handbuch von Facebook geht hervor, dass das Unternehmen lokale Gesetze nur befolgt, wenn die Gefahr besteht, dass diese durchgesetzt werden.

Interne Regeln von Facebook zeigen, wie das Unternehmen Gesetze befolgt - oder auch nicht. Interne Regeln von Facebook zeigen, wie das Unternehmen Gesetze befolgt - oder auch nicht.

Die britische Zeitung The Guardian hat interne Unterlagen von Facebook zugespielt bekommen, die auch die Löschregeln für Beiträge und insbesondere den Umgang mit der Leugnung oder Verharmlosung des Massenmordes an Juden betreffen. Die Unterlagen stammen von einem »Community Operations Team«. Dort heißt es beispielsweise, dass manche Inhalte, die nicht gegen die Facebook-Regeln verstoßen, trotzdem die Gefahr mit sich brächten, dass das soziale Netzwerk in manchen Ländern gesperrt wird oder zumindest rechtliche Risiken bestehen.

Lokale Gesetze werden nicht immer beachtet

Besonders oft löscht Facebook Inhalte daher in Indien, Pakistan und der Türkei, aber mit weitem Abstand zu diesen Ländern auch in Deutschland und Russland. »Wir respektieren lokale Gesetze, wenn die Regierung verdeutlicht hat, deren Durchsetzung verfolgen zu wollen«. Als Beispiel wird dabei genannt, dass das Leugnen des Holocaust in 14 Ländern illegal ist, doch Facebook das nur in vier Ländern berücksichtigt, da dort dieses Problem auch aktiv verfolgt wird. Das sind Frankreich, Deutschland, Israel und Österreich.

Geoblocking gegen illegale Inhalte

Die dort illegalen Inhalte werden auch nicht von Facebook entfernt, sondern einfach nur für Nutzer aus diesen Ländern per Geoblocking gesperrt. Auch Hinweise auf die Leugnung des Holocaust verfolgt Facebook nur aus diesen vier Ländern. Fotos aus Konzentrationslagern stellen Facebook vor besondere Probleme, da darauf oft nackte Menschen zu sehen sind. Normalerweise sperrt Facebook solche Inhalte, hat sich aber bei solchen Aufnahmen dazu entschieden, sie aufgrund des geschichtlichen Zusammenhangs zuzulassen. Ausnahme sind allerdings Fotos, auf denen komplett nackte Kinder zu sehen sind - diese verstoßen auch in diesem Zusammenhang gegen die Regeln und werden gesperrt.

Quelle: The Guardian