Samsung hatte vor rund zwei Wochen eine neue Version des Galaxy Tab 10.1 vorgestellt, dessen Design von der ursprünglichen Version abweicht, gegen die Apple ein Verkaufsverbot in Deutschland erreicht hatte. Da das Design der Grund für das Verbot war, geht Samsung offensichtlich davon aus, dass die neue Version 10.1N nicht unter die gerichtliche Verfügung fällt.
Apple sieht dies offensichtlich anders und hat beim Landgericht Düsseldorf nun auch eine Einstweilige Verfügung gegen das neue Modell beantragt. Allerdings wird laut Heise erst am 22. Dezember über den Antrag entschieden, so dass Samsung sich zumindest wegen dem Weihnachtsgeschäft keine Sorgen machen muss.
In Australien wurde das seit Oktober geltende Verkaufsverbot für das ursprüngliche Samsung Galaxy Tab 10.1 übrigens aufgehoben. Die Richter bezeichneten die Entscheidung zugunsten von Apple laut Sydney Morning Herald als »eindeutig falsch«, allerdings kann Apple hier noch bis Freitag Berufung einlegen.
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