Mit einer großen Mehrheit von 648 zu 14 Stimmen bei 18 Enthaltungen hat das Europaparlament das EU-Gesetz zur Einführung von Software-Patenten abgelehnt. Damit sind Bagatell-Patente a la Scroll-Balken, Tabbed Browsing, virtueller Warenkorb oder Bezahlung per Kreditkarte auf einer Website vorerst vom Tisch. Der Quelltext einer Software ist also weiterhin nicht patentierbar, wohl aber ähnlich einer Musik-CD oder einem literarischen Werk urheberrechtlich geschützt. Große Hersteller wie SAP, Microsoft oder Nokia befürworteten im Vorfeld die Patentierbarkeit von Software, kleinere Studios oder Open-Source-Programmierer waren dagegen. Unabhängig vom gescheiterteten EU-Gesetz könnten die Landesregierungen weiterhin Software-Patente durchsetzen.
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