Freitag, 30.07.2010
 
Hardware - News - Vermischtes
von Georg Wieselsberger (gw) 19.02.2010, 12:24 Uhr

Vorratsdatenspeicherung - Urteil des Verfassungsgerichts am 2. März

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Die erste Anhörung scheint den Erfolg der Gegner anzudeuten.
Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung Die Richter stellten dabei sehr genaue Fragen, vor allem an den Bevollmächtigten der Bundesregierung, auf die dieser oftmals nicht antworten konnte. Christoph Möller hatte erklärt, der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern und die Einschränkung des Telekommunikationsgeheimnisses durch die Datenspeicherung sei verhältnismäßig.

Warum man dann nicht die Verleih-Daten der Bibliotheken oder alle Daten des Flugverkehrs speichere, konnte Möller jedoch nicht beantworten. Während Richterin Hohmann-Dennhardt die Frage in den Raum stellte, ob man alle Daten erstmal speichern dürfe, ohne dass dies ein Eingriff in Grundrechte sei, gab der Vorsitzende Richter Papier zu Protokoll: »Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt«.

Zusammen mit den negativen Aussagen des Bundesdatenschutz-Beauftragten Peter Schaar und anderer Experten scheint das Gesetz in seiner aktuellen Form keine Zukunft zu haben. Ob die Aussagen der Musikindustrie oder des BKA, Zugriff auf solche Daten würden bei Ermittlungen von Urheberrechtsverstößen oder anderen Straftaten helfen, der Sache dienen oder schaden, wird man wohl abwarten müssen. Sie bestätigen genau die Befürchtungen der Gegner - und anscheinend auch mancher Richter.

Update 19.02.2010

Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 verkünden.
Aufgrund des Verlaufes der Verhandlung am 15. Dezember 2009 gibt es kaum Zweifel daran, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht den Ansprüchen der Verfassung genügt. Spannend bleibt die Frage, ob die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung unter bestimmte Vorbehalte stellen oder sie komplett verbieten.
Letzteres würde den Forderungen der meisten Kritiker entsprechen, beim BKA und der Urheberrechts-Industrie aber wohl eher Entsetzen auslösen.

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Avatar PbVeritas
PbVeritas
#1 | 16. Dec 2009, 15:34
HALLELUJA! Es gibt doch Weihnachts-Wunder...
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Avatar DerThomas
DerThomas
#2 | 16. Dec 2009, 15:41
Hoffentlich kommen die mit dem Schwachsinn nicht durch...
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Avatar SGIAI22
SGIAI22
#3 | 16. Dec 2009, 15:58
Zitat von PbVeritas:
HALLELUJA! Es gibt doch Weihnachts-Wunder...

Zum Glück. :)
So muss das sein. Er hatte keine Antworten auf die Fragen. Wenn ich so etwas lese, dann freut mich das am meisten. Tja, super Vertreter würde ich da mal sagen, oder liegt es einfach nur daran, dass es wirklich keine guten Argumente für eine Vorratsdatenspeicherung gibt?!

MfG
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Avatar Morthyl
Morthyl
#4 | 16. Dec 2009, 16:41
Sehr lustig wie hier die News 1 Tag verzögert, schön zusammengekürzt und ohne jegliche Quellenangabe kommt im Vergleich zu heise.de >.<

ansonsten: macht das doch echt mal wieder etwas Mut - wenigstens die Gewaltenteilung in Deutschland scheint noch halbwegs zu funktionieren :)
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Avatar B166ER
B166ER
#5 | 16. Dec 2009, 16:43
Ein Schmetterling macht noch keinen Frühling. Aber ich freue mich trotzdem über die Fortschritte.
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Avatar Cyplex
Cyplex
#6 | 16. Dec 2009, 17:28
"... eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern ..." Das rechfertigt natürlich alles! Mehr Begründung braucht es anscheinend nicht mehr. Ich bin fassungslos!

... Wir müßen das Verbrechen XY aufklären ...
... nur zum Wohl der Kinder ...
... zu Deinem eigenen Besten (weil wir es besser wissen) ...

Bei solchen Sprüchen, um hirnverbrannte Gesetzte durch zu drücken, krieg ich keine Luft mehr!
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Avatar frix
frix
#7 | 16. Dec 2009, 18:15
So muss das sein, es scheint also doch noch sowas wie Grips zu geben... ich liebe es wenn solche leute keine antworten parat haben XD
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Avatar NebroG36
NebroG36
#8 | 16. Dec 2009, 19:02
Hinter Ihren Anzügen und vorgefertigten Reden sind die (bzw. meinen es) "stark" aber mal etwas beantworten ohne vorher zu wissen das dies gefragt wird unmöglich... Typisch geschiet denen gerade recht, weg mit dem Datenmüll da... !
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Avatar Falkum
Falkum
#9 | 16. Dec 2009, 19:51
Bei extra3(unbedingt auf Youtube suchen!) sind sie mal in den Bundestag und haben die Abgeordneten in der Pause zu dem Gesetz befragt, dass nach der Pause beschlossen werden sollte.

Sie konnten noch nicht einmal den Namen des Gesetzen nennen...

Die inkompetenz sieht man doch schon alleine dadurch, dass unsere ehemalige Familienministerin auf einmal Arbeitsminister ist, unser Innenminister zum Finanzminister mutiert und der Wirtschaftsminister schnell zum Verteidigungsminister wird. Und unsere Familienministerin jetzt? Das ist eine 30Jährige Kinderlose.... hat bestimmt viel Erfahrung. Ich meine entweder man hat ein spezialgebiet, auf dem man gu ist oder nicht.
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Avatar Varksmal
Varksmal
#10 | 16. Dec 2009, 21:05
Zitat von Falkum:
... Das ist eine 30Jährige Kinderlose.... hat bestimmt viel Erfahrung...


Man könnte ja eine von Frau Saalfrank betreute kinderreiche Frau nehmen. Die hat sicher mehr "Erfahrung".

(ô_ó)
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