Seite 2: Das alles weiß Google über Sie - Auf dem Weg zur Weltmacht

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Google

Für den Suchriesen kann es schlimm kommen: Google droht ein Bußgeldverfahren! Datenschützer Professor Caspar: "Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt. Nach Abschluss dieser Ermittlungen wird man sehen, ob wir ein Bußgeldverfahren gegen Google einleiten werden." Der sonst so selbstbewusste Konzern zeigt sich derzeit ungewohnt kleinlaut. Vorstandschef Eric Schmidt gab zerknirscht zu: "Wir haben Mist gebaut." Und Google-Gründer Larry Page sagte bei einem Deutschland-Besuch: "Es tut uns sehr Leid! Wir haben erkannt, dass wir einen Fehler gemacht haben." Es sei nun sehr wichtig, dass Vertrauen der Menschen zurückzuerlangen.

Aber wie soll dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden? Auch Google-DeutschlandSprecher Kay Oberbeck entschuldigt sich für die Panne beim Scannen der WLANs, die bei den Fahrten für Street View passiert ist. Nun hat Google alle Fahrten für Street View gestoppt und will die genauen Ursachen für die Datenspeicherung klären.

Abseits der WLAN-Panne möchten viele Menschen nicht, dass ihre Häuser in Street View zu sehen sind. Nimmt Google diese Bedenken ernst? Google-Sprecher Kay Oberbeck: "Auf jeden Fall! Wer sein Haus nicht in Street View haben will, kann die Löschung beantragen. Wir arbeiten zurzeit alle Löschanträge von Bürgern ab." Wer nicht in Street View erscheinen möchte, kann hier Einspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahme einlegen.

Nutzen Sie Google-Produkte oder -Dienste, und wollen Sie wissen, was genau über Sie gespeichert ist, oder sogar bestimmte Daten löschen lassen? Im so genannten Google Dashboard, können Sie Ihre Google-Daten einsehen. Allerdings ist dazu eine Anmeldung mit einem Google-Konto nötig. Wer kein solches Konto besitzt, findet hier auch keine Informationen über sich.

Wer aber ein Google-Konto hat, sollte sich das Dashboard mal ansehen. Sie finden dort rund 20 Dienste von Google aufgelistet. Zu jedem Dienst führt Google auf, welche Daten dort über Sie gespeichert wurden. Mit dabei sind etwa die Dienste Mail, Buzz, Analytics, Calendar, Contacts und Docs. Wenn Sie nur für einen dieser Dienste bei Google angemeldet sind, können Sie sich mit diesem Log-in auch im Dashboard anmelden.

Der Hamburger Rechtsanwalt und IT-Experte Stefan G. Kramer erklärt die Rechtsgrundlage: "Die Rechte des Betroffenen ergeben sich aus dem Paragraphen 6 des Bundesdatenschutzgesetzes. Rechte auf Auskunft (Paragraphen 19 und 34) und Berichtigung, Löschung oder Sperrung (Paragraphen 20 und 35) können nicht durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Der Betroffene hat immer das Recht auf Auskunft nach Paragraph 19 Absatz 1 über die Daten, woher das Unternehmen seine Daten hat, die Empfänger der Daten, sofern diese weitergegeben werden, und auf Benennung des Zwecks der Speicherung."

Googles Masche bei der Datenspeicherung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liefert auf der Internetseite www.bsi.bund.de zu vielen Computerthemen nützliche Tipps und Hinweise. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liefert auf der Internetseite www.bsi.bund.de zu vielen Computerthemen nützliche Tipps und Hinweise.

Einspruch statt Einwilligung - ein beliebtes Google-Verfahren. Dabei folgt die Branche eigentlich der Methode "Opt-in" statt "Opt-out". Heißt: Google sammelt mit Vorliebe Daten, ohne zu fragen. Erst nach Protest löscht das Unternehmen die entsprechenden Datensätze. Ein solches Vorgehen wird Opt-out genannt.

So verfährt Google auch bei seinem Projekt Book Search: Der Konzern scannt dabei Millionen von Büchern, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. Wenn ein betroffener Verlag mit einem bestimmten Buch nicht oder nur eingeschränkt an diesem Projekt teilnehmen möchte, muss er das extra bei Google beantragen. Einige Verlage beklagen, dass sie nur mühsam Infos erhalten, ob ihre Werke betroffen sind. Sie fordern deshalb, das Verfahren von Opt-out in Opt-in zu ändern. Google soll vor dem Scannen jeden Verlag um Erlaubnis fragen. Der Konzern lehnt das aber als zu aufwendig ab. Welche Bücher bereits digitalisiert und online sind, sehen Sie auf der Homepage.

Ähnliches gilt für das ganz normale Surfen im Internet. Millionen von Internetseiten-Betreibern weltweit setzen die Gratis-Software Google Analytics ein. Sie erhebt diverse Besucherdaten, etwa wie lange sich jemand auf einer Seite aufhält, mit welchem Suchbegriff er auf die Seite kam und wohin er klickt.

Bisher gab es für Surfer keine Chance, diesem System zu entkommen. Doch Google hat nachgebessert. Es gibt jetzt eine Erweiterung für Internet-Browser, mit der man Google Analytics während des Surfens entschärfen kann. Infos finden Sie unter dieser Internetadresse.

Wie bei Analytics zeigte sich Google auch bei seinem hauseigenen Internet-Browser Chrome einsichtig. In dessen erster Version waren Protokollfunktionen eingebaut, die einen öffentlichen Aufschrei verursachten. Matthias Gärtner, Sprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu PC WELT: "Auch Google musste damals einsehen, dass man nicht einfach Produkte im Beta-Status auf den Markt werfen kann." Das BSI hat eine ausführliche Anleitung zur sicheren Konfiguration der meistverbreiteten Internet-Browser erstellt: www.bsi.bund.de/Webbrowser. Die neueste Version von Chrome identifiziert den Nutzer übrigens nicht mehr. Die Version 4.0 (PC-WELT-Testsieger im Internet-Browser-Vergleichstest in Ausgabe 5/2010) schnitt im Sicherheitstest mit der Note 2,2 am besten von allen Internet-Browsern ab.

Google versucht, seine Stellung als führendes IT-Unternehmen mit einer klaren Strategie auszubauen: Der Suchmaschinenanbieter möchte viele attraktive Dienste und Programme im Markt etablieren und legt dabei fleißig Nutzerprofile an. Dabei wird gespeichert, was der Benutzer im Internet tut: Wonach er sucht, wo er sich befindet, was er anklickt, was er kauft, welche Fotos er ansieht. Diese Infos werden laufend ergänzt. Daraus kann Google passende Schlüsselwörter generieren und dem Nutzer zielgerichtete Werbung anbieten. Das Unternehmen verdient - etwa mit dem Anzeigensystem Adwords - bei jedem Klick auf eine Anzeige

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