Das VR-Headset Oculus Rift ist seit dem Jahr 2012 der Hoffnungsträger in Sachen Virtual Reality, doch schon zwei Jahre zuvor hat sich ein anderes Unternehmen den Begriff »Oculu« gesichert. Nun hat Oculu, das sich die Marke allerdings nur für das »Streamen von Audio und Video über das Internet« hat eintragen lassen, Klage gegen Oculus VR eingereicht. Wie Ars Technica meldet, könnte dieser Bereich laut den Anwälten von Oculu auch zum Einsatzgebiet des VR-Headsets Oculus Rift gehören.
In der Klageschrift wird dem Mitgründer von Oculus VR sogar vorgeworfen, für die Bezeichnung seines »Produkt und Video-Vetriebsnetzwerks« absichtlich nur ein »s« zu einem vorhandenen Markennamen hinzugefügt zu haben. Außerdem sei Oculus VR auch an Oculu herangetreten, um den entsprechenden Domainnamen zu kaufen, weil beide Begriffe eben zu ähnlich und verwirrend seien.
Bisher gibt es keine öffentliche Reaktion von Oculus VR auf die Vorwürfe, von denen das Unternehmen anscheinend ebenfalls erst durch Ars Technica erfahren hatte. Auf die Weiterentwicklung von Oculus Rift dürfte die Klage aber kaum Auswirkungen haben. Auf der CES 2014 war mit »Crystal Cove« bereits ein verbesserter Prototyp zu sehen. Einen Veröffentlichungstermin gibt es bisher noch nicht, aber die Aussage, dass »2014 wirklich ein großes, großes Jahr für Virtual Reality« werden soll.
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