Sie sind hier: GameStar > Hardware > Praxis > Windows 7 > Windows 7: Lizenzbestimmungen
Donnerstag, 09.09.2010
Hardware - Praxis - Windows 7

Windows 7: Lizenzbestimmungen

Bei den Lizenzbestimmungen von Windows 7 handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedinungen. Der Rechtsanwalt Stephan Mathe hat für uns den EULA-Text durchgearbeitet.
Windows 7: LizenzbestimmungenWindows 7: Lizenzbestimmungen Windows 7 muss wie alle Windows-Versionen seit Windows XP über das Internet aktiviert werden (in den Lizenzbestimmungen heißt das »Obligatorische Aktivierung«). Über die Jahre hat Microsoft diesen Mechanismus verschärft. Bei Windows 7 nimmt sich der Hersteller das Recht heraus, die Aktivierung über geheim eingespielte Updates nachträglich weiter zu sichern beziehungsweise zu verschärfen. Dabei soll der Nutzer akzeptieren, dass bestimmte Software möglicherweise vom Rechner entfernt wird, falls Sie aus der Sicht von Microsoft die Kontrolle der Lizenz gefährden. Die Formulierungen in den Lizenzbestimungen sind allerdings sehr vage und könnten zumindest theoretisch auch missbraucht werden, um andere unliebsame Software zu entfernen.
Die Wiederverkaufsrechte schränkt die so genannte EULA in einem Maße ein, der vermutlich wie bei vielen PC-Spielen gegen deutsches Recht verstößt. Endgültige juristische Entscheidungen zu diesem Sachverhalt fehlen aber bislang - mangels Kläger.

Stephan Mathé ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Hamburger Wirtschafts- und Medienkanzlei Rode + Mathé Rechtsanwälte. Für uns hat er die Lizenzbestimmungen von Windows 7 unter die Lupe genommen. Seine Meinung lesen Sie im Anschluss.
Stephan Mathé, 36, Rechtsanwalt.Stephan Mathé, 36, Rechtsanwalt. Microsoft hat bei seinen Lizenzbestimmungen für Windows 7 dazugelernt und diese rechtlich sicherer formuliert, als dies noch bei Vista der Fall war. Aber auch das aktuelle End User License Agreement (EULA) ist nicht perfekt.

Das erste Problem ist der Zeitpunkt, zu dem das EULA geschlossen werden soll. Wenn der Nutzer die Software nicht per Download sondern herkömmlich über den Handel bezieht, ist der rechtliche Vorgang des Kaufvertragsschlusses schon an der Ladenkasse erledigt. Nachträgliche Nutzungsbedingungen, die man bei der Installation durch Mausklick akzeptiert, kommen dann eigentlich zu spät – man hat die Ware ja bereits gekauft. Diese Diskrepanz zwischen Sachkauf einerseits und Nutzungsrecht an der Software (Lizenz) andererseits ist juristisch noch immer nicht ganz geklärt. Microsoft löst dies Problem nun so, dass der Käufer dann, wenn er das EULA nicht akzeptieren will, die Ware im Laden zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückerhält. Dies halte ich für eine faire Lösung.

EULA: Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bestimmungen an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Geben Sie diese stattdessen dem Einzelhändler gegen Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurück.

Das zweite Problem ist, dass das EULA naturgemäß von Microsoft einseitig vorformuliert und für alle Nutzer verwendet wird. Es handelt sich daher um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), für welche in Deutschland besondere Vorschriften gelten, die den Verbraucher schützen. So sind insbesondere derartige Vertragsklauseln, die ungewöhnlich sind und mit denen der Käufer nicht zu rechnen braucht, unwirksam. Dasselbe gilt für jene Klauseln, die den Käufer unangemessen benachteiligen.
So ist – wie bereits bei Vista – aus meiner Sicht die Regelung unwirksam, dass der Weiterverkauf der Software nur dem ersten Nutzer erlaubt sein soll. Hier gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der einen freien Handel mit einmal verkauften Waren und auch Software gewährleistet.

EULA: Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.

Etwas befremdlich finde ich die Vertragspassagen, die sich mit automatischen Updates und Überprüfungen befassen. Nicht nur, dass diese Updates unbemerkt vom Nutzer vorgenommen werden können, wobei auch Informationen zum Computer an Microsoft gesendet werden. Das gehört wohl schon zum Medienalltag und man kann diese Funktion ja deaktivieren. Darüber hinaus wird jedoch vereinbart, dass »nicht autorisierte Änderungen« an Windows 7 ungefragt von Microsoft entfernt werden können, ebenso wie damit zusammenhängende »bösartige oder nicht autorisierte Software« auf dem Computer. Microsoft verschafft sich somit Zugriff auf den Nutzer-PC, was ich für sehr bedenklich halte. Und diese Funktion lässt sich auch nicht deaktivieren.

EULA: Zur Aktivierung der Aktivierungsfunktion und von Überprüfungen erfordert die Software möglicherweise von Zeit zu Zeit Updates oder zusätzliche Downloads der Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software. Die Updates oder Downloads sind für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Software erforderlich und können ohne weitere Benachrichtigung an Sie heruntergeladen und installiert werden. Während oder nach einer Überprüfung sendet die Software möglicherweise Informationen zur Software, zum Computer und zum Ergebnis der Überprüfung an Microsoft. Zu diesen Informationen gehören z. B. die Version und der Product Key der Software, an den Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommene nicht autorisierte Änderungen, gefundene damit zusammenhängende bösartige oder nicht autorisierte Software sowie die Internetprotokolladresse des Computers.

Ferner soll es bestimmte geographische Einschränkungen geben, das heißt, die Software darf gegebenenfalls nur in bestimmten Ländern aktiviert werden. Zumindest innerhalb der EU dürften solche Beschränkungen wohl ebenfalls unzulässig sein. Das aktuelle EULA hat am Ende eine Haftungsbeschränkung. Diese muss deutsche Käufer aber nicht schrecken, da hier wiederum das AGB-Recht greift und derartige Beschränkungen verbietet. Dies hat auch Microsoft erkannt und eigens für Deutschland besondere Bestimmungen hinzugefügt. Dasselbe gilt für die beschränkte Garantie, die Microsoft seinen Nutzern für 1 Jahr ab Erwerb von Windows 7 gewährt. Nach deutschem Recht haben die Käufer einen Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre, den man ihnen nicht nehmen kann.

 

-
Sagen Sie Ihre Meinung (» alle Kommentare)
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten!
» Zum Login

Sie sind noch nicht in der GameStar-Community angemeldet?
» Zur kostenlosen Anmeldung
Erster Beitrag  |  » Neuester Beitrag
Avatar Hatschi18
Hatschi18
#1 | 29. Okt 2009, 12:10
Alles noch besser als ein Betriebssystem von Google...
rate (145)  |  rate (15)
Avatar papasurf
papasurf
#2 | 29. Okt 2009, 12:15
big brother is watching you...
nach vertragsschluß an den bedingungen des vertrages rumschrauben ist zumindest nach deutschem nicht möglich. alle vertragsbedingungen, die einer agb-kontrollen nicht standhalten sind unwirksam. aber was nützt einem das, wenn der verkäufer einer software auf meinem rechner rumgurkt und ohne mein wissen und wollen meine daten nach eigenem gusto löscht, verändert oder überhaupt nur sichtet? in diesem fall werde ich wohl win 7 zurückgeben und vista nicht upgraden, egal was direkt x 11 auch bringen mag. dann lieber eine neue spielplattform anschaffen und darauf zocken. ich glaube, die haben völlig den verstand verloren...
rate (47)  |  rate (10)
Avatar sandhimself
sandhimself
#3 | 29. Okt 2009, 12:17
Lustig, daß man - wie schon in die Sims 3 - erst einen Text in Bibelstärke hinter sich bringen muss, um zu erfahren, daß die eben teuer erstandene Software mal eben flott "möglicherweise Informationen zur Software, zum Computer und zum Ergebnis der Überprüfung an Microsoft" sendet und im Verbund damit auch andere, für MS nicht relevante Daten locker flockig ihren Weg durch das Datennetz finden.

Darüberhinaus noch geltendes Recht zu ignorieren oder biegen zu wollen bzw. mit der Leidensfähigkeit der Kunden (die doch mal Könige waren)und der Bereitschaft sich gängeln zu lassen zu rechnen, setzt dem ganzen noch die Krone auf.

Aber anscheinend kann man's mit uns ja machen.
rate (49)  |  rate (2)
Avatar Mad Ollie
Mad Ollie
#4 | 29. Okt 2009, 12:19
EDIT: Wurde ja mittlerweile korrigiert. :)
rate (9)  |  rate (1)
Avatar theorigin79
theorigin79
#5 | 29. Okt 2009, 12:19
Besser als Google vielleicht aber trotzdem bedenklich.. Ich nutzte z.B. Daemon Tools sehr oft um alte Spiele zu spielen, nicht weil es Raubkopien sind, sondern weil ich es leid bin ständig CDs im Laufwerk zu haben/wechseln zu müssen. Das ist nur ein Beispiel. Generell halte ich es für inakzeptabel wenn sich jemand Zugriff OHNE MEIN WISSEN auf meinen PC verschafft.. und das wird mit so einer AGB auch noch untermauert. Bin gespannt wie das weitergeht, bzw. was dabei rauskommt..
rate (47)  |  rate (1)
Avatar A1GLESS
A1GLESS
#6 | 29. Okt 2009, 12:37
Ich habe einerseits Nichts zu verbergen, andererseits auch keine Lust, wahllos Zugriffe auf meinen PC zu dulden. Aber darum geht es vermutlich überhaupt nicht.

Microsoft möchte mit dieser Klausel wohl auf Software-Piraterie reagieren, übersieht dabei aber das strenge Deutsche Recht.
Bei einer tatsächlichen Ausnutzung dieser Klausel ist, soweit sie bemerkt wird, davon auszugehen, dass unser geltendes Recht das verbieten wird und damit dem betroffenen die Möglichkeit zur Klage gibt.

Und ich glaube nicht an die Ausnutzung einer solchen Klausel. Warum? Ganz einfach, Microsoft hat - mehr als viele Andere - einen Ruf zu verlieren. Und das wird sie daran hindern, allzu salopp damit umzugehen.
rate (13)  |  rate (13)
Avatar Hildegunst
Hildegunst
#7 | 29. Okt 2009, 12:43
"And it has still this well loved feature that is called 'activation'"
- Bertrand Serlet, WWDC 2006

some things never change... :)
rate (24)  |  rate (1)
Avatar Thresh
Thresh
#8 | 29. Okt 2009, 12:43
@A1GLESS
Genau das denke ich auch, allein die Geldsumme die Microsoft verlieren könnte, wenn dich nen paar hundertausend zu ner Sammelklage zusammenrotten weil sie Geld brauchen würde Microsoft etliche Millionen kosten und ich glaube nicht das die dazu Lust haben.
Desweiteren darf Microsoft diese Daten nichtmal gegen dich verwenden, da die rechtswiedrig erworben sind, also kannst du alles installieren was du willst.
Deutschland hat zum Glück strenge Verbraucherschutz
Richtlinien die die ganzen Spielreien verbieten die Microsoft sich im Hinterzimmer ausdenkt. Da brauch man sich keine Sorgen machen.
rate (8)  |  rate (7)
Avatar d-Raven-b
d-Raven-b
#9 | 29. Okt 2009, 12:59
Ich hasse schon die "sie benötigen Berechtigungen um diesen Vorgang auszuführen"-Meldung von Vista.
Wenn dann plötzlich nach dem Booten die Meldung erscheint:
"Windows 7 hat die unerlaubte Software "Deamon Tools", "AnyDVD", "Adobe Photoshop CS7 - Unlizensierte Version" auf ihrem System gefunden und diese entfernt. Ihre IP-Adresse wurde an Microsoft übermittelt."
findet es wohl niemand mehr lustig..
rate (56)  |  rate (7)
Avatar iamunknown
iamunknown
#10 | 29. Okt 2009, 13:14
Zitat von Hatschi18:
Alles noch besser als ein Betriebssystem von Google...

Nenne mir einen Fall in dem Google gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat.

Google = böse und Microsoft = gut ist eine zu einfache Weltanschauung. Gerade weil MS noch nie gegen Kartelauflagen, Datenschutzbestimmungen, usw. verstoßen hat...
rate (13)  |  rate (20)


 

Mittwoch, 18.08.2010
Samstag, 14.08.2010
Mittwoch, 11.08.2010
Samstag, 07.08.2010
Mittwoch, 04.08.2010
Sonntag, 01.08.2010
Samstag, 17.07.2010
Mittwoch, 14.07.2010
Dienstag, 13.07.2010
Sonntag, 11.07.2010
Samstag, 10.07.2010
Freitag, 09.07.2010
Donnerstag, 08.07.2010
Mittwoch, 07.07.2010
Sonntag, 04.07.2010
Donnerstag, 01.07.2010

Download Windows 7

Der Windows 7 Release Candidate ist fertiggestellt. Sie können die Software testen, oder sich einfach informieren.

Benutzen Sie zu Hause Wireless LAN?
Ja, mit 2 Mbit/s. (802.11)
Ja, mit 11 Mbit/s (802.11b)
Ja, mit 54 Mbit/s (802.11a/g/h)
Ja, mit 600 Mbit/s (802.11n)
Nein, ich ziehe ein Kabelnetzwerk vor.

Sie sind hier: GameStar > Hardware > Praxis > Windows 7 > Windows 7: Lizenzbestimmungen