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User-Blogeintrag Nr. 9

Datenschutz - bei Ordnungswiedrigke...

Freitag, 22. März 2013 | 10:23
Bereits am Montag, 17. Dezember (2012) kurz darauf aufmerksam gemacht das die Medien darüber berichten das die Polizeiliche Gewalt mehr gesetzlich garantierte Freiheiten bekommt.
Diese sollen helfen an persönliche Daten und Passwörter von Verdächtigen zu kommen. 

Auch der aktuelle Gesetzesvorschlag entspricht dabei nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter. Bedenklich bleibt auch das die Daten bereits bei Ordnungswidrigkeiten herausgegeben werden müssen.


Vorweg meine Meinung zu dem Thema:

Mir ist bewusst das Thema hat nicht direkt etwas mit Computerspielen zu tun; und bisher kaum präsent ist auf GS; ich bitte diesbezüglich auf Down-Votes zu verzichten oder diese fair zu kommentieren. Gehe davon aus das meine sporadischen Blogeinträge den generellen Informationsfluss von Spiele keinesfalls behindern. Danke im Voraus.
__
(Nachtrag: Die Passwort-Herausgabe im folgenden Text ist kein realitätsnahes Szenario. Wie Takamisakari in seinen Kommentar erläutert werden diese i.d.R. nicht als Klartext gespeichert und können somit nicht herausgegeben werden. Quellen hierzu sind auch in den News auf Golem zu finden. PIN und PUK düften hier ein anderes Thema sein.)

Ob ACC-Hacks, Cyber-Mobbing/Stalking; oder Verbreitung kriminellen Materials bei dem dadurch reale Leben direkt oder indirekt zu schaden kam - dass gehört aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt. Im Gegensatz zu Urheberrechtsansprüchen sind das Bereiche die teils nicht von allen lokalen Gesetzeshütern als reales Problem behandelt werden und trotz rechtlichen Rahmen damit nur unzureichend verfolgt werden.
Der Gesetzesvorschlag spiegelt dabei die lobenswerte Haltung wieder die Polizei aktiver Einbinden zu können und mehr Möglichkeiten zu bieten schnell und gerecht gegen diese Straftaten vorzugehen. 
In der genaueren Ansicht offenbart sich jedoch das der Polizei damit Möglichkeiten zugesprochen werden welche für die Aufklärung und Verfolgung der Taten unnötig sind und schon bei leicht fahrlässiger Nutzung die Beweislage unumkehrbar verfälschen können. Neben der Anfälligkeit für Missbrauch ist auch verwunderlich, und diskusionswürdig, das bei Ordnungswidrigkeiten bereits die gleichen folgenschweren Instrumente zur Verfügung gestellt werden wie zur Verhinderung von Straftaten.

_____________
Persönlich verstehe ich den Gesetzesvorschlag folgendermaßen:
(Selbst ohne juristische Fachkenntnisse bitte ich Fehler zu verzeihen und freue mich über fachliche Hinweise in den Kommentaren)

Realer Fall. Es ist bereits bekannt das die Polizei in Baden-Würthenberg 2010 eine Deutschlandflagge beschlagnahmt hatte welche mit dem Symbol einer aufgedruckten Banane ergänzt wurde. Diese satirische Darstellung und Betitlung als Banenrepublik stellte eine Straftat dar und wurde als Missbrauch eines staatlichen Symbols verurteilt.
Der Beklagte ging in Revision und das Landgericht entschied dieses Jahr, dass die Meinungsfreiheit auch die Flagge abdecke und diese von der Polizei wieder herausgegeben werden müsse.

Fiktiver Bezug auf das Gesetz.Nehmen wir einmal an der Beklagte hätte die Flagge nicht real, sondern auf seine Facebook-ACC öffentlich gepostet und der vorliegende Gesetzesvorschlag wäre bereits 2010 umgesetzt worden. 

Falls der Beklagte z.B. kurzzeitig nicht erreichbar gewesen wäre hätte, unter Umständen, die Polizei damit von Facebook die Einlogdaten des Beklagten rechtlich bindend einzufordern können. Ebenfalls, aber je nach Gewichtung, nur mit Zustimmung des lokalen Richters. 
Nachtrag: Facebook speichert die Passwörter nicht in Klartext und kann diese nicht herausgeben, wäre der Eintrag über ein Smartphone erstellt worden könnte im Zweifelsfalle deren PIN & PUK gefordert werden.
Mit der Begründen das verfälschte Saatsymbol schnellstmöglich aus dem Beitrag zu löschen und die, 2010 noch richterlich anerkannte, sträfliche Verunglimpfung des staatlichen Symbols ein Ende zu setzten. 
Danach hätte der Beklagte darüber informieren müssen das sie sich die Einlogdaten rechtlich unbedenklich angeeignet haben; sofern die Ermittlungen nicht davon ausgingen das seinen Facebook ACC erneut missbrauche.

Letzte Änderungen im Gesetzesvorschlag:
Das ein Richter, möglicherweise und Fallabhängig, um Zustimmung gefragt hätte werden müssen - das ist eine kürzlich stattgefundene Änderung. Hätte im Vorliegenden Fall jedoch nichts geändert, den der lokale Richter sah die Flagge als Straftat. Erst das Landesgericht sprach das Machtwort Meinungsfreiheit. Aber der Beklagte wäre im fiktiven Fall ggf. niemals informiert worden das die Polizei nun über sein Passwort verfügt.


Bitte bedenkt es ist es durchaus ein Unterschied ob Moderatoren von Plattformen (ohne die Log-In Daten zu kennen) Beiträge zensieren/löschen/ausblenden - oder ob eine Unbekannte Person über die Möglichkeit verfügt direkt im Namen des Endnutzers Änderungen vorzunehmen. Für erstes hat sich der Betreiber zu verantworten und Eingriffe möglichst Transparent darzustellen; für letzteres dagegen ist der Konteninhaber rechtlich haftbar.


Kurze Link-Übersicht für dieses Thema:
22.03.2013
http://www.golem.de/news/ueberw achung-bundestag-erlaubt-polize i-abfrage-von-pin-und-passwoert ern-1303-98336.html
18.03.2013
http://www.golem.de/news/bestan dsdatengesetz-bei-ordnungswidri gkeiten-zugriff-auf-e-mail-pass woerter-1303-98247.html
22.03.2013 (uvm.)
http://www.spiegel.de/netzwelt/ netzpolitik/bundestag-beschlies st-bestandsdatenabfrage-mit-aen derung-des-tkg-a-890307.html

Quellen zum Beispiel um die Flagge:
(2010) Polizeigewalt in Deutschland
http://www.pressebund.com/banan enrepublik-deutschland.php
(14.03.2013) Meinungsfreiheit erlaubt ... 
http://www.insuedthueringen.de/ regional/thueringen/thuefwthued eu/Meinungsfreiheit-erlaubt-Ban anen-Flagge;art83467,2427113
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Avatar Takamisakari
Takamisakari
#1 | 22. Mrz 2013, 15:53
Anmerkung unabhängig vom Thema:
Grundsätzlich sollte aus Datenschutz-Gründen das Passwort (bzw. die PIN) nie im Klartext, sondern einseitig verschlüsselt (z. B. MD5; lässt sich nicht entschlüsseln) gespeichert sein. Der Vergleich von Passwörtern erfolgt dann auf Basis der verschlüsselten Werte. So ist dann auch kein Diebstahl von Login-Informationen möglich, weil man mit den einseitig verschlüsselten Passwörtern nichts anfangen kann.
Jedes System, das Passwörter im Klartext speichert (das ist leider noch zu oft der Fall), ist ein unsicheres System (aus Sicht des Users).

Ich sehe den Zugriff auf einen Online-Account als das selbe an, wie der Zugang zum Haus/zur Wohnung (ist zufällig auch der Vergleich im Artikel auf golem). Ohne einen Durchsuchungsbefehl dürfte nichts machbar sein. Die Herausgabe der Login-Daten wäre wie die Herausgabe der Tür-Schlüssel, und das geht zu weit. Außerdem gilt: Nur gucken, nicht anfassen. Bei einem Online-Account darf die Polizei etc. nicht das Recht haben, Änderungen vorzunehmen. Das sollte nur durch (begründete) Anordnung über den Betreiber der Seite/des Services möglich sein (womit zugleich der Beweis vorliegt, was geändert wurde). Es schützt den User davor, dass Daten verfälscht werden, nur um einen Beweis gegen ihn zu haben (Stichwort Korruption).

Generell werde ich das Gefühl nicht los, dass die Politiker kaum Ahnung von der Materie haben und Dinge einfordern, die so nicht möglich sind (u. a. wegen dem Datenschutz).
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TheVG
#2 | 22. Mrz 2013, 16:35
Als erstes: Wer eine Bananenflagge ernst nimmt, zählt auch die Büroklammern auf seinem Schreibtisch. Nur weil ein Atheist Gott so verhöhnt, wie es seine religiöse Gesinnung erlaubt, dann darf sich auch ein Katholik nicht drüber aufregen. Das Gesetz orientiert sich also eher an Extremfällen, und im Falle des Atheisten kann das nur Bestand haben, wenn er die Person persönlich und absichtlich angreift. Also ist die Flagge auch kein greifbarer Tatbestand, sondern schlicht eine Meinung, die mit einem gewissen Sarkasmus gewürzt ist, sonst nichts.

Zweitens: Irgendwelche Internet-Dienste wie Facebook oder sonst eine Webseite, sind kein Eigentum der Internetprovider. Das Gesetz mit der Datenspeicherung hat also in dieser Form keinerlei Gültigkeit, wie ich meine. Man kann doch nicht einen Autohersteller belangen, wenn in einem seiner Wagen ein manipuliertes/fehlerhaftes Teil verbaut wurde, wenn das von einem zertifizierten Zulieferer verhunzt wurde. Auch einem Publisher kann man nicht die Schuld zuschieben, weil eine DVD verkratzt und unabspielbar ist. Da gibt es noch genügend Zwischenstationen, die direkteren Schuldfaktor aufweisen.
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Avatar Raet
Raet
#3 | 22. Mrz 2013, 18:55
Zur Kontroverse: Die Flagge mit der Banane hat ein Bauunternehmer aufgehängt, siehe Quelle, da er von den Behörden derart enttäuscht war das er mit der Darstellung als Bannenrepublik Deutschland seinen Ärger Luft machte.

Datenspeicherung? Es geht gar nicht darum ob wer verpflichtet ist etwas zu speichern. Sollte Online/Bank/SocialNetwork-ACC oder ähnliches Missbraucht werden und damit eine Ordnungswiedrigkeit oder Straftat begangen werden hat die Polizei künftig das Recht dass das die voll funktionsfähigen Zugangsdaten hierzu zu fordern um den Tatbestand zu unterbinden. Teils ohne das ein Richter das genehmigen muss, je nach Gewichtung.

Der Anbieter hat künftig kein Recht mehr, im Falle eines Tatbestandes, den Zugriff auf den ACC zu verweigern sondern muss es der Polizei ermöglichen den vollen Nutzerzugriff auf den Kunden-ACC auszuüben.
Sprich E-Bay Käufer fühlt sich betrogen da Ware noch nicht angekommen. Stellt Anzeige gegen Verkäufer. Polizei kann nun bei E-Bay nicht nur die Sperrung verlangen, nein sie kann die Zugangsdaten einfordern. Wenn das Packet dann nach der Anzeige eintrifft weil es bei dem Lieferdienst zu verzögerungen kam... Ihr wisst wohin das führt, oder?
Eine Ordnungswiedrigkeit ist wohl kaum ein Extremfall. Der Betreiber wird nicht zwangsläufig Mittäter oder Haftbar gemacht. Die Polizei bekommt nur alle Befugnisse über das Tatwerkzeug welche auch der Täter hatte.

Weite Aspekte wie eine unterdrückte Rufnummer aufzuschlüsseln etc. sind selbstverständlich und bereits durch geltendes Recht abgedeckt, werden jedoch ebenfalls im Gesetz noch einmal geregelt.

>>>>Ich bitte für genauere Informationen direkte die !Quellen! zu lesen. Deren Wiedergabe habe ich versucht sehr kurz zu halten, auch um im Rahmen des geltenden Leistungsschutzrechtes keine Angriffsfläche zu bieten.
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Avatar Raet
Raet
#4 | 22. Mrz 2013, 19:07
Offtopic:
Für alle die jederzeit mit High-Speed Online sein können und sich über die Beschwerden von Nutzern Ärgern welche sich über Always-On-Kopierschutz & Co Aufregen:

http://www.golem.de/news/auf-384-kbit-s-te lekom-bestaetigt-ueberlegungen-zu-dsl-drosselu ng-1303-98342.html#
Die Telekom überlegt anscheinend beispielose Flaterate-Ära zu beenden. Anstatt das Mobilfunknetz mit den uneingeschränkteren Datenvolumen der Festnetzangebote zu beglücken wird überlegt den Spieß umzudrehen.
Wie im Mobilfunknetz (oder als die Flatrate in der entsehung war), besehen Plände die Geschwindigkeit der Kunden automatisch zu drosseln falls ein voreingestelltes Datenvolumen ausgeschöpft ist.
Schön wenn Cloud/DRM & Co künftig den eigenen Traffic auffressen bis das Schneckentempo aktiviert wird... aber noch ist es nicht umgesetzt.
Gehört nicht direkt zum Thema ber so viele Zweischneidige Nachrichten heute o.0
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