Bereits am Montag, 17. Dezember (2012) kurz darauf aufmerksam gemacht das die Medien darüber berichten das die Polizeiliche Gewalt mehr gesetzlich garantierte Freiheiten bekommt.
Diese sollen helfen an persönliche Daten und Passwörter von Verdächtigen zu kommen.
Auch der aktuelle Gesetzesvorschlag entspricht dabei nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter. Bedenklich bleibt auch das die Daten bereits bei Ordnungswidrigkeiten herausgegeben werden müssen.
Vorweg meine Meinung zu dem Thema:
Mir ist bewusst das Thema hat nicht direkt etwas mit Computerspielen zu tun; und bisher kaum präsent ist auf GS; ich bitte diesbezüglich auf Down-Votes zu verzichten oder diese fair zu kommentieren. Gehe davon aus das meine sporadischen Blogeinträge den generellen Informationsfluss von Spiele keinesfalls behindern. Danke im Voraus.
__
(Nachtrag: Die Passwort-Herausgabe im folgenden Text ist kein realitätsnahes Szenario. Wie Takamisakari in seinen Kommentar erläutert werden diese i.d.R. nicht als Klartext gespeichert und können somit nicht herausgegeben werden. Quellen hierzu sind auch in den News auf Golem zu finden. PIN und PUK düften hier ein anderes Thema sein.)
Ob ACC-Hacks, Cyber-Mobbing/Stalking; oder Verbreitung kriminellen Materials bei dem dadurch reale Leben direkt oder indirekt zu schaden kam - dass gehört aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt. Im Gegensatz zu Urheberrechtsansprüchen sind das Bereiche die teils nicht von allen lokalen Gesetzeshütern als reales Problem behandelt werden und trotz rechtlichen Rahmen damit nur unzureichend verfolgt werden.
Der Gesetzesvorschlag spiegelt dabei die lobenswerte Haltung wieder die Polizei aktiver Einbinden zu können und mehr Möglichkeiten zu bieten schnell und gerecht gegen diese Straftaten vorzugehen.
In der genaueren Ansicht offenbart sich jedoch das der Polizei damit Möglichkeiten zugesprochen werden welche für die Aufklärung und Verfolgung der Taten unnötig sind und schon bei leicht fahrlässiger Nutzung die Beweislage unumkehrbar verfälschen können. Neben der Anfälligkeit für Missbrauch ist auch verwunderlich, und diskusionswürdig, das bei Ordnungswidrigkeiten bereits die gleichen folgenschweren Instrumente zur Verfügung gestellt werden wie zur Verhinderung von Straftaten.
_____________
Persönlich verstehe ich den Gesetzesvorschlag folgendermaßen:
(Selbst ohne juristische Fachkenntnisse bitte ich Fehler zu verzeihen und freue mich über fachliche Hinweise in den Kommentaren)
Realer Fall. Es ist bereits bekannt das die Polizei in Baden-Würthenberg 2010 eine Deutschlandflagge beschlagnahmt hatte welche mit dem Symbol einer aufgedruckten Banane ergänzt wurde. Diese satirische Darstellung und Betitlung als Banenrepublik stellte eine Straftat dar und wurde als Missbrauch eines staatlichen Symbols verurteilt.
Der Beklagte ging in Revision und das Landgericht entschied dieses Jahr, dass die Meinungsfreiheit auch die Flagge abdecke und diese von der Polizei wieder herausgegeben werden müsse.
Fiktiver Bezug auf das Gesetz.Nehmen wir einmal an der Beklagte hätte die Flagge nicht real, sondern auf seine Facebook-ACC öffentlich gepostet und der vorliegende Gesetzesvorschlag wäre bereits 2010 umgesetzt worden.
Falls der Beklagte z.B. kurzzeitig nicht erreichbar gewesen wäre hätte, unter Umständen, die Polizei damit von Facebook die Einlogdaten des Beklagten rechtlich bindend einzufordern können. Ebenfalls, aber je nach Gewichtung, nur mit Zustimmung des lokalen Richters.
Nachtrag: Facebook speichert die Passwörter nicht in Klartext und kann diese nicht herausgeben, wäre der Eintrag über ein Smartphone erstellt worden könnte im Zweifelsfalle deren PIN & PUK gefordert werden.
Mit der Begründen das verfälschte Saatsymbol schnellstmöglich aus dem Beitrag zu löschen und die, 2010 noch richterlich anerkannte, sträfliche Verunglimpfung des staatlichen Symbols ein Ende zu setzten.
Danach hätte der Beklagte darüber informieren müssen das sie sich die Einlogdaten rechtlich unbedenklich angeeignet haben; sofern die Ermittlungen nicht davon ausgingen das seinen Facebook ACC erneut missbrauche.
Letzte Änderungen im Gesetzesvorschlag:
Das ein Richter, möglicherweise und Fallabhängig, um Zustimmung gefragt hätte werden müssen - das ist eine kürzlich stattgefundene Änderung. Hätte im Vorliegenden Fall jedoch nichts geändert, den der lokale Richter sah die Flagge als Straftat. Erst das Landesgericht sprach das Machtwort Meinungsfreiheit. Aber der Beklagte wäre im fiktiven Fall ggf. niemals informiert worden das die Polizei nun über sein Passwort verfügt.
Bitte bedenkt es ist es durchaus ein Unterschied ob Moderatoren von Plattformen (ohne die Log-In Daten zu kennen) Beiträge zensieren/löschen/ausblenden - oder ob eine Unbekannte Person über die Möglichkeit verfügt direkt im Namen des Endnutzers Änderungen vorzunehmen. Für erstes hat sich der Betreiber zu verantworten und Eingriffe möglichst Transparent darzustellen; für letzteres dagegen ist der Konteninhaber rechtlich haftbar.
Kurze Link-Übersicht für dieses Thema:
22.03.2013
http://www.golem.de/news/ueberw achung-bundestag-erlaubt-polize i-abfrage-von-pin-und-passwoert ern-1303-98336.html
18.03.2013
http://www.golem.de/news/bestan dsdatengesetz-bei-ordnungswidri gkeiten-zugriff-auf-e-mail-pass woerter-1303-98247.html
22.03.2013 (uvm.)
http://www.spiegel.de/netzwelt/ netzpolitik/bundestag-beschlies st-bestandsdatenabfrage-mit-aen derung-des-tkg-a-890307.html
Quellen zum Beispiel um die Flagge:
(2010) Polizeigewalt in Deutschland
http://www.pressebund.com/banan enrepublik-deutschland.php
(14.03.2013) Meinungsfreiheit erlaubt ...
http://www.insuedthueringen.de/ regional/thueringen/thuefwthued eu/Meinungsfreiheit-erlaubt-Ban anen-Flagge;art83467,2427113