Sonntag, 21.03.2010
 
Specials - Interviews
von Markus Pilzweger (mp) 07.12.2006, 12:19 Uhr

Interview mit Günther Beckstein

Der bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein möchte Herstellung, Vertrieb und Kauf von "menschenverachtenden Killerspielen" mit Haftstrafen bis zu einem Jahr belegen. Im Interview verrät er, welche Beweggründe er hat.
Interview mit Günther BecksteinInterview mit Günther Beckstein Der Vorstoß des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein, nach dem der Paragraph 131 StGB auf Computerspiele ausgeweitet werden soll und künftig Herstellung, Vertrieb und Kauf von "menschenverachtenden Killerspielen" mit Haftstrafen bis zu einem Jahr belegen würde, löste sowohl bei Spielern als auch in der Politik zum Teil heftige Gegenreaktionen aus. Im Interview verteidigt er sein Vorhaben.
Wie definieren Sie Killerspiele als solches?
Dr. Günther Beckstein: Mit dem von mir angestrebten Verbot von menschenverachtenden Killerspielen will ich Spiele verbieten, in denen es alleine darum geht, am Bildschirm grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeiten zu begehen. Solche Spiele sind abstoßend, ethisch und moralisch verwerflich und fördern außerdem die Gefahr, dass psychisch labile Personen, die jeden Tag und oft stundenlang solche Killerspiele konsumieren, irgendwann Realität und Fiktion vermischen. Das bereits bestehende strafrechtliche Verbot von verharmlosenden und verherrlichenden Gewaltdarstellungen im § 131 StGB reicht nicht aus, auch wirksam gegen Killerspiele vorzugehen. Bayern hat deshalb in der Diskussion zum Verbot von Killerspielen den Vorschlag gemacht, § 131 StGB um eine Regelung zu virtuellen Killerspielen zu ergänzen.
Weshalb reicht aus Ihrer Sicht die derzeitige Praxis der Indizierung menschenverachtender Spiele nicht mehr aus?
Beckstein: Die bisherige Indizierungspraxis hat zum einen zu nicht nachvollziehbaren Altersfreigaben geführt. Grundsätzlich ist sie aber auch schon vom Ansatz her nicht geeignet, zuverlässig zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche menschenverachtende Killerspiele in die Hände bekommen. Keine Indizierung kann verhindern, dass ein 18 Jähriger ein Spiel, das nur für Erwachsene frei gegeben ist, an seinen 17-jährigen Freund weitergibt, der es dann seinem 11-jährigen Bruder zur Verfügung stellt. Außerdem zeigt die Kriminologie, dass auch junge Erwachsene labil sein können, sie sind sogar bei Gewalttaten die am stärksten beteiligte Altersgruppe.
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