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Freitag, 19.03.2010
 

Aktuelle Artikel zum Thema Killerspiele
News: »Killerspiele«
16.02.2010 News: »Killerspiele« Unsere Nachbarn in der Schweiz haben zwei Gesetzesvorschläge zum Verkaufsverbot von so genannten »Killerspielen« durchgewunken. [109]
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News: Neue Bundesregierung
26.10.2009 News: Neue Bundesregierung Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sind Computerspiele ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur. [89]
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Weitere Artikel zum Thema Killerspiele
News: »Tausendmal besser als jede Playstation«
26.10.2009 News: »Tausendmal besser als jede Playstation« Hauptschülern gegenüber haben Bundeswehr-Soldaten einen für den Kampfeinsatz gedachten Schießsimulator als bessere Version der Playstation-Konsole beworben. [81]
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News: »Familien gegen Killerspiele«
20.10.2009 News: »Familien gegen Killerspiele« Obwohl nur drei »Killerspiele« in den Container geworfen wurden, ist das AAW zufrieden mit dem Ausgang der Aktion Familien gegen Killerspiele. [99]
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Kolumne: »Killerspiele«-Aktion des AAW
19.10.2009 Kolumne: »Killerspiele«-Aktion des AAW GameStar Chefredakteur Michael Trier erklärt in der Kolumne, wie die Aktion »Familien gegen Killerspiele« für alle Seiten zu einem erfreulichen Ergebnis gekommen ist. [54]
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Report: Spott für die »Killerspiele«-Killer
19.10.2009 Report: Spott für die »Killerspiele«-Killer Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden (AAW) wollte in Stuttgart möglichst viele »Killerspiele« sammeln und entsorgen. Am Ende lag im riesigen Container nicht mal eine Handvoll. Von Spielern... [158]
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News: Killerspiele
15.10.2009 News: Killerspiele Das Aktionsbündnis Winnenden stellt am 17. Oktober in Suttgart einen Kontainer auf und fordert die Bürger auf, darin ihre »Killerspiele« zu entsorgen. [384]
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News: Amoklauf
12.10.2009 News: Amoklauf In Schweden hat ein 18-jähriger aus Wut über seine defekte Internetleitung ein Mädchen niedergestochen. [158]
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News: Günther Beckstein
24.09.2009 News: Günther Beckstein Günther Beckstein fordert erneut ein Verbot von Counter-Strike und verwechselt den Shooter dabei mit America's Army. [98]
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Interviews: »Schießen Sie bitte in den Kopf!«
24.07.2009 Interviews: »Schießen Sie bitte in den Kopf!« Er überfährt Passanten, zündet Lazarett-Zelte an und versucht, Pixelleichen zu stapeln: Marek Brunner hat einen außergewöhnlichen Beruf. Im Interview erklärt der Leiter der USK-Testabteilung... [95]
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News: »Killerspiele«-Demonstration
24.07.2009 News: »Killerspiele«-Demonstration Das Aktionsbündnis Spielekultur ruft zur deutschlandweiten Demonstration für die Jugendkultur Gaming auf. An ihrer Seite befinden sich zahlreiche Politiker. [85]
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News: »Killerspiele«
14.07.2009 News: »Killerspiele« Die Online-Petition gegen das Verbot von sogenannten »Killerspielen« wurde bereits über 50.000 Mal unterschrieben. [72]
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Counter-Strike: Ein Killerspiel?

Counter-Strike gilt Kritikern gewalthaltiger Spiele als das »Killerspiel« schlechthin. Warum ausgerechnet dieser Ego-Shooter – und warum ist es noch nicht verboten?

Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger. Auch in einem seriösen Online-Shop wird immer auf die USK-Kennzeichen verwiesen.

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG. Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
 

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