Verbraucherschutz - Abmahnung für Spielehersteller

Wie der Berliner Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt, namentlich Electronic Arts, Blizzard und Take Two Interactive. Inhalt der Abmahnung sind unzulässige Lizenzbedingungen, in denen gefordert wird, dass der Kunde keine privaten Sicherungskopien anfertigen darf.
Darin sieht der Verband einen Verstoß gegen das Urheberrecht, nach dem jeder Verbraucher das Recht hat, eine private Sicherungskopie anfertigen zu dürfen. Nach den Forderungen der Verbraucherschützer darf diese Klausel in den Nutzungsbedingungen nicht mehr verwendet werden, bei Nichteinhaltung droht eine Klage des Verbands.

Publisher Electronic Arts kündigte bereits an, die Forderung nicht zu unterschreiben. "Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht. Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte" ließ EA-Pressesprecher Martin Lorber den Tagesspiegel wissen.

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