Bethesda gegen Interplay - Einstweilige Verfügung abgewiesen

Interplay darf vorerst weiter das Fallout-MMO entwickeln und die alten Fallout-RPGs vertreiben.

Niederlage für Bethesda Softworks: Der Antrag des Spieleentwicklers auf eine einstweilige Verfügung gegen Interplay wurde abgewiesen. Laut dieser Entscheidung darf Interplay zumindest vorerst weiterhin das Fallout-Online-Rollenspiel entwickeln und die alten Titel Fallout, Fallout 2 und Fallout Tactics sowohl einzeln als auch in einer Compilation unter dem umstrittenen Titel Fallout Trilogy verkaufen. Eine endgültige Gerichtsentscheidung steht nach wie vor aus.

Seit September 2009 streiten sich Interplay und Bethesda wegen der Fallout-Markenrechte vor Gericht. Ursprünglich hatte Interplay 1997 das erste Fallout-Rollenspiel veröffentlicht. 2004 geriet der Spielehersteller in finanzielle Schieflage, die sich 2005 durch die Pleite der Mutterfirma Titus Interactive noch verschärfte. Um die Schulden zu reduzieren, verkaufte Interplay 2004 unter anderem die kompletten Markenrechte für Fallout an Bethesda Softworks. Im Gegenzug lizenzierte Bethesda an Interplay die Rechte, ein Fallout-Online-Rollenspiel zu erstellen. Allerdings verpflichtete sich Interplay dabei, gewisse Regeln einzuhalten.

Laut Ansicht von Bethesda folgte Interplay aber den Vorgaben nicht. Deswegen hat Bethesda Interplay im September 2009 verklagt. Im Gerichtsstreit geht es um die Finanzierung des Online-Rollenspiels, die nachprüfbar gesichert sein sollte. Außerdem habe Interplay ohne Erlaubnis ein Spielepaket mit dem Namen Fallout Trilogy geschnürt und es im Handel sowie über Internetvertriebsplattformen wie Steam verkauft. Bethesda ist wegen der Verwendung des Namens Fallout Trilogy erbost, da es zu Verwechslungen mit Fallout 3 kommen könne.

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