Kurzzeitig keine Strafverfolgung - von Nutzern illegaler Tauschbörsen

Das wird Spielefirmen nicht freuen: Laut einem Bericht der Zeitung Die Welt in der heutigen Ausgabe haben geschädigte Unternehmen derzeit keine rechtlichen Mittel mehr, gegen Nutzer illegaler Tauschbörsen vorzugehen. Das Landgericht Flensburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Telekommunikationsfirma Versatel nicht für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Deswegen muss das Unternehmen auch keine Daten von Tauschbörsennutzern speichern und herausgeben. Der Anwalt von Versatel bezeichnet dies als Präzedenzfall, auf das sich andere Internet-Dienstleister berufen können.

Der Stein kam ins Rollen, nachdem die Schweizer Firma Logistep zum Beispiel im Auftrag von Zuxxez tausende von E-Mails an DSL-Anbieter verschickte, in denen sie die jeweilige Firma aufforderte, die Daten eines Tauschbörsennutzers zu speichern und an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben (siehe auch News). Gleichzeitig stellte Logistep in Massen Strafanzeigen zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. An die Daten kamen die Schweizer mit manipulierten Shareaza-Clients, die zum Speichern von Nutzerkennungen, Timepstamps und IP-Adressen ausgelegt sind. Bereits in den letzten Wochen ist es Internetanbietern gelungen, Massen-E-Mail-Beschuss durch Logistep mit einstweiligen Verfügungen zu stoppen.

Urheberrechtsverletzungen werden jetzt aber nicht legalisiert: Bereits für 2006 plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Datenspeicherung auf Vorrat. Dann werden geprellte Spielehersteller vermutlich wieder Daten einfordern wollen und auch können.

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