Geheimhaltungsverträge oder Vertraulichkeitsvereinbarungen (englisch: NDA - Non-Disclosure Agreement) werden besonders im Kreativbereich verwendet und bilden meist die erste vertragliche Regelung zwischen Unternehmen. Ziel eines NDAs ist der Schutz von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen, die bei Anbahnung von Verträgen jeglicher Art zwischen den Parteien ausgetauscht oder durch eine Partei an die andere übermittelt werden. Denn ohne die repräsentative Vorstellung einer Spielidee, eines bereits erarbeiteten Konzeptes oder auch eines bereits fertigen Prototypen kann die andere Partei keine Entscheidung über die Eingehung einer Vertragsbeziehung treffen.
Inhalte eines NDAs
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Präambel
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Definition »vertrauliche Informationen«
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Ausnahmen
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Kreis der Empfänger
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Umgang mit vertraulichen Informationen
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Rechtsinhaberschaft
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Datenschutz
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Umgang nach Beendigung
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Vertragsstrafe
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Geltendes Recht
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Gerichtsstand
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Änderungen, Ergänzungen
- Salvatorische Klausel
Unerlässlich ist auch eine Regelung, wie mit den vertraulichen Informationen umgegangen werden soll. Selbstverständlich wird mindestens die Sorgfalt angewandt, die jede Partei auch für eigene Betriebsinterna pflegt. Der Kreis der Vertrauten sollte sich auf Personen beschränken, die unmittelbar an der Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mitwirken. Dabei ist zu entscheiden, ob nur Angestellten oder auch externen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt werden soll, und ob auch verbundene Unternehmen des Empfängers in das NDA mit einbezogen werden müssen.
Ausdrücklich miterfasst von der Geheimhaltung sollten ebenso Informationen sein, die bereits nach den Regelungen zum Datenschutz relevant sind. Dies sorgt für Klarheit.
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