Rechtsprechung - US-Gerichtshof entscheidet über Gefängnisstrafe für Drohungen via Social Media

Der oberste US-Gerichtshof entscheidet derzeit in zwei Fällen, bei denen die Beschuldigten über soziale Medien Todesdrohungen ausgesprochen haben. Diese könnten als Präzedenzfälle eingehen und Gefängnisstrafen für entsprechende Täter bedeuten.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet derzeit, ob Menschen für die Drohungen, die sie im Internet aussprechen, ins Gefängnis müssen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet derzeit, ob Menschen für die Drohungen, die sie im Internet aussprechen, ins Gefängnis müssen.

Die sozialen Medien und Chats von Videospielen sind ein recht gesetzloses Land - das könnte sich aber demnächst ändern, wie Polygon berichtet. Denn der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in diesen Tagen im Falle Elonis gegen die Vereinigten Staaten, in dem sich der US-Bürger Anthony Elonis verteidigen muss.

Elonis erklärte via Facebook, dass er seine Frau mit einem Kissen ersticken wolle, und dass er nicht ruhen würden, bevor ihr Körper »zerstört sei, in Blut getränkt und sterbend von all den kleinen Wunden«, das berichtet die LA Times. Später drohte Elonis den FBI-Agenten zu ermorden, der ihn wegen des Facebook-Postings befragte, und behaupte, er würde jede Person im nahen Kindergarten ermorden.

Elonis verfasste die Drohungen unter Pseudonym und erklärte, er eifere Eminem nach. Das Gericht befand Elonis schuldig, ein Bundesgesetz gebrochen zu haben, das es verbietet, Drohungen via Telefon oder Internet zu verbreiten.

Nun muss noch das Strafmaß bekannt werden - und das könnte durchaus Gefängnis bedeuten, was dann auch für folgende Fälle angewendet werden würde. Wie schwer sich das Gericht mit dem Fall tut, lässt sich übrigens an einer Jahreszahl festmachen: Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2010.

Elonis berief sich übrigens auf das Recht der freien Meinungsäußerung und erklärte, er hätte niemals seine Drohung wahr machen wollen. In den USA wird der Fall daher sehr genau beäugt, da es im Grunde über ein Recht des ersten Verfassungszusatzes geht, das vielleicht eingeschränkt werden könnte.

Im Hintergrund des sehr turbulenten Jahres für die Industrie, das Todesdrohungen gegen Anita Sarkeesian, verschiedenste Swatting-Scherzanrufe und eine aus ihrem Haus flüchtende Videospielentwicklerin gesehen hat, dürfte die Verkündung des Strafmaßes tatsächlich spannend und zukunftsweisend werden - auch für Europa.

Was denkt unsere Community zum Thema? Freie Meinungsäußerung ohne Wenn und Aber im Internet, oder sollten alle Nutzer für ihre Worte zur Rechenschaft gezogen werden?

zu den Kommentaren (37)

Kommentare(34)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.