C&C Generals: die BPjM-Begründung

GameStar Online liegt vorab die Begründung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur C&C Generals-Indizierung vor, die wir in dieser Meldung auszugsweise zitieren:Verfahrensgegenständlich ist das Spiel »Command & Conquer Generals« für PC in der US-Fassung, das 2003 von der Firma Electronic Arts hergestellt wurde. [...] Die vorläufige Listenaufnahme von »Command & Conquer Generals« ist anzuordnen. Die Frist zur Entscheidung über die endgültige Listenaufnahme wird gemäß Paragraph 15 III S. 2 GjS um einen Monat verlängert, weil der frühestmögliche Termin zur mündlichen Verhandlung des Zwölfergremiums der 03.04.2003 ist. [...] Die Voraussetzungen des Paragraph 1 Abs. 1 GjS finden auf »Command & Conquer Generals« zweifelsfrei Anwendung. »Command & Conquer Generals« ist geeignet, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden, da es Krieg verherrlicht und verharmlost. [...]Eine jugendgefährdende Kriegsverherrlichung ist gegeben, wenn Krieg als reizvoll dargestellt oder als Möglichkeit beschrieben wird, zu Anerkennung und Ruhm zu gelangen. Allein Kriegshandlungen zum Spielinhalt zu machen reicht jedoch für die Bejahung von jugendgefährdender Kriegsverherrlichung nicht aus. [...] Bei überwiegend symbolhaften, abstrakten, nur auf die technische/strategische Seite des Konfliktes bezogenen Spielinhalten kann daher grundsätzlich ein geringes Gefährdungspotential vermutet werden. Je realer das politische Konfliktmuster, je »personifizierbarer« die Akteure der Gegenseite, desto eher ist eine starke Identifikationsmöglichkeit des Spielers und damit ein erhöhtes Gefährdungspotential gegenüber Minderjährigen gegeben. [...] »Command & Conquer Generals« hat neben dem Realismus, der ein großes Gefährdungspotential gegenüber Kindern und Jugendliche innehat, auch ein hohes Maß an allgemein kriegsverherrlichenden Elementen: »Generals« ästhetisiert militärische Gewalt. [...]Die Spiel-Missionen von »Command & Conquer Generals« haben nicht nur militärisch-strategische Auseinandersetzungen zum Inhalt, sondern fordern den Spieler mitunter auch zum Krieg gegen die wehrlose Zivilbevölkerung auf: in einer Mission der GLA muss der Spieler UN-Hilfsgüter stehlen. [...] An dieser Stelle fordert das Spiel dazu auf, die Zivilisten zu töten und ihre Häuser zu zerstören, um an die von ihnen bereits eingesammelten Hilfsgüter zu gelangen. Darin liegt eine besonders menschenverachtende Gesinnung, die umso schwerer wiegt, da die Mission ebenso lösbar ist, wenn der Spieler die Zivilbevölkerung nicht ermordet. Nichtsdestotrotz wird der Spieler wiederholt angewiesen, die fliehenden Zivilisten zu töten, wobei der einzige Vorteil gegenüber dem einfachen Diebstahl eine gewisse Zeitersparnis ist. [...]Dem Langzeitspieler von »Command & Conquer Generals«, der Mehrspieler-Partien im Internet bestreitet oder sich in Spielervereinen, so genannten »Clans«, organisiert, geht es sicherlich nicht darum, etwaige Genozid-Fantasien im Spiel zu verwirklichen. Als Langzeitmotivation dient wohl eher die strategische Herausforderung. [...]Zusammenfassend hat das Gremium der Bundesprüfstelle festgestellt, dass das glorifizierende Darstellen von realitätsbezogenen, grausamen Kriegsszenarien, insbesondere mit spielerischem Einsatz von Massenvernichtungswaffen und einer besonders menschenverachtenden Haltung gegenüber Nicht-Kombattanten, ein hinreichendes Indiz für eine verrohende Wirkung ist, die von diesen Spielen ausgeht. [...] Ebenso läuft der Inhalt des Spiels einem weiteren im Grundgesetz verankerten Konsens entgegen: der Erziehung zur Friedensbereitschaft. »Generals« fördert stattdessen Kriegsbereitschaft in höchstem Maß und ist aus diesem Grund als jugendgefährdend einzustufen. Das Maß der Jugendgefährdung von »Command & Conquer Generals« ist somit im oberen Bereich der Skala anzusiedeln. Daher ist das 3er-Gremium zu der Überzeugung gelangt, dem Jugendschutz den Vorrang vor dem Kunstschutz einzuräumen. [...]Die ungekürzte Mitschrift (3 Seiten) der BPjM-Entscheidung haben wir für Sie unter dieser Adresse veröffentlicht -- Personen- und Kontaktdaten wurden aus Datenschutzgründen entfernt.

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