EA gegen EA - Electronic Arts reicht Klage gegen Sportartikel-Händler ein

Der Publisher Electronics Arts hat eine Markenrechtsklage gegen den Sportartikel-Händler Energy Armor eingereicht, weil dessen Logo den Schriftzug »EA« enthält.

Hier sehen Sie das Logo von Energy Armor. Hier sehen Sie das Logo von Energy Armor.

Electronic Arts hat in Kalifornien eine Klage gegen Energy Armor eingereicht. Grund des Anstoßes: Energy Armor verwendet bei ihrem Logo die Abkürzung »EA« und sieht auch ansonsten dem Emblem des Publishers recht ähnlich. Energy Armor verkauft übrigens esoterisch angehauchte Sportartikel. Im Moment konzentriert sich der Konzern auf den Vertrieb eines Armbands, das Sportler durch die Kraft von »negativen Ionen« unterstützen soll.

Auf diesem Artikel ist außerdem der Schriftzug »EA« zu lesen. Für Ärger sorgen zudem Werbemaßnahmen, in denen echte Athleten auftreten – ebenfalls ein beliebtes Werbemittel des Publishers, der in seinem Portfolio zahlreiche Sportspiele führt (zum Beispiel Fifa 12).

EA wirft Energy Armor vor, die Kunden durch dieses Logo und die Werbespots zu täuschen und verlangt unter anderem Schadensersatz für entgangenen Profit und entstandene Anwaltskosten. Außerdem soll der Sportartikelhersteller auch für durch das Logo erzielte Gewinne zahlen und für »berichtigendes Marketing« aufkommen.

Energy-Armor-Logo Das Logo von Energy Armor sieht dem von Electronics Arts...

Electronics-Arts-Logo ...sehr ähnlich. Und auch auf dem prominentesten Produkt des Händlers...

Armband ...einem Armband, das durch die Kraft der «negativen Ionen» Sportler unterstüzen soll, ist der Schriftzg «EA» zu lesen.

EA hat vor Beginn des Rechtsstreits bereits Kontakt zu Energy Armor aufgenommen und verlangt, dass das Logo nicht weiter verwendet wird – ohne Erfolg. Mit der Klage will Electronics Arts erreichen, dass das Logo nicht weiter verwendet werden darf, außerdem soll verhindert werden, dass sich Energy Armor das Label patentieren lässt. Neben EA hat übrigens auch Bethesda gerade eine Klage wegen Markenrechten laufen. Dort geht es um die Rechte am Begriff »Scrolls «, die Gegenpartei: Minecraft-Schöpfer Notch.

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