Free2Play - Italienische Behörde ermittelt gegen Gameloft

Die italienische Behörde für Markt- und Wettbewerbsaufsicht ermittelt gegen Google, Amazon, Apple und Gameloft. Konkret geht es um das Spiel Little Pet Shop, das wohl als Free2Play-Spiel beworben wird, tatsächlich aber gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit dem Begriff »kostenlos« verstößt.

Free2Play-Spiele könnten demnächst für bestimmte Geschäftspraktiken aus dem Verkehr gezogen werden. Denn sollten die italienischen Behörden im Fall Little Pet Shop unlauteren Wettbewerb feststellen, könnte das eine regelrechte Untersuchungswelle in Europa los treten. Free2Play-Spiele könnten demnächst für bestimmte Geschäftspraktiken aus dem Verkehr gezogen werden. Denn sollten die italienischen Behörden im Fall Little Pet Shop unlauteren Wettbewerb feststellen, könnte das eine regelrechte Untersuchungswelle in Europa los treten.

Laut einem Bericht der Kanzlei Osborn Clark ermitteln die italienische Markt- und Wettbewerbsbehörde gegen mehrere Free2Play-Anbieter. Konkret geht es es im Fall des Spiels Little Pet Shop gegen Google, Apple, Amazon, als App-Store-Anbieter und Gameloft als Vertreiber des Titels.

Little Pet Shop ist ein üblicher Free2Play-Mobile-Titel, bei dem Items entweder durch Ingame-Währung (»Kibble«) oder durch eine Echtgeld-Währung (»Bling«, 200 für 18 Euro) gekauft werden können. Die Items werden für den Transport und die Interaktionen mit Tieren benötigt, das Spiel richtet sich (wie die gleichnamige TV-Serie) an Kinder.

Laut der italienischen Behörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato könnte es sich hier um einen Wettbewerbsverstoß handeln, der zunächst geprüft wird. Die rechts-kritischen Punkte sind laut Osborn Clark im Detail:

1. Unvollständige und irreführende Information zu den Kosten, die tatsächlich anfallen, um das Spiel in seiner Gänze spielen zu können;
2. Fehlende Information zu Kaufangeboten und Zahlungsmodalitäten;
3. Fehlen der Anschrift des Anbieters und zu den Widerrufsmöglichkeiten;
4. Direkte Kaufaufforderungen an Kinder sowie die Möglichkeit, In-Game-Währung im Austausch gegen das Betrachten von Werbeclips für andere Free-to-Play-(Kinder)Spiele zu erhalten.

Im vierten Punkt wird nur gegen Gameloft ermitteln, nicht gegen die Betreiber der App-Stores. Laut Osborn und Clark birgt gerade dieser Punkt »juristischen Sprengstoff«.

Die Ermittlungen sollen in spätestens 210 Tagen abgeschlossen sein, ein Aufschub ist aber möglich. Die Behörde kann ein Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro verhängen.

Bereits im Juli 2013 hat der deutsche Bundesgerichtshof ein Versäumnisurteil gegen das Free2Play-Spiel Runes of Magic ausgesprochen, das unlautere Werbung für Kinder geschaltet hatte.

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