Gesetz gegen Hacker - EU will zwei Jahre Haft als Mindeststrafe

Hackerangriffe sollen zukünftige in der EU mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Haft bestraft werden.

Das EU-Parlament hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch in diesem Sommer verabschiedet werden soll und eine Mindeststrafe für Hackerangriffe von zwei Jahren Haft vorsieht. Die Beweggründe für den Angriff spielen dabei in dem Gesetzentwurf keine Rolle.

Damit werden auch Hackergruppen wie Anonymous, die oftmals Daten aus sozialen Beweggründen veröffentlichen, in Zukunft mit harten Strafen in der EU rechnen müssen. Sogar der Besitz entsprechender Tools oder Software soll eine Straftat werden. Ob auch Sicherheitsexperten – oftmals selbst ehemalige Hacker – von dieser Bestimmung betroffen werden, ist nicht klar.

Wie Fudzilla meldet, machen sich Experten wie Andrew Miller von Corero Network Security bereits Sorgen, da die Nutzung von Hackertools für ihren Beruf unabdingbar ist. Das Gesetz solle sich daher lieber auf die illegale Nutzung, aber nicht auf die Tools selbst konzentrieren, so Miller.

Für Deutschland oder auch Großbritannien würde die neue EU-Regelung eine Verschärfung darstellen, da bisher in solchen Fällen meist eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft gilt, die dann zur Mindeststrafe würde. Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat dem Entwurf bereits mit 50:1 Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt und erwartet eine Einigung über die neue Richtlinie noch bis zum Sommer.

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