»Killerspiele«-Debatte - Neue Studie vorgestellt

72 gewalthaltige Computerspiele und ihre Bewertung durch die USK.

Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, hat heute die Zusammenfassung des Forschungsberichts über die Alterseinstufung von
Computerspielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorgestellt.

Die Studie des KFN basiert auf der Untersuchung von insgesamt 72 gewalthaltigen Computerspielen und ihrer Bewertung durch die USK. »Alle Spiele wurden von speziell geschulten Testern des KFN vollständig gespielt und auf der Grundlage eines neu entwickelten, standardisierten Testberichtschemas detailliert beschrieben und bewertet«, so die Zusammenfassung des Berichts. Details zu diesen Standards werden wohl erst im vollständigen Bericht genannt. Dieser soll in ca. vier Wochen als Buch erscheinen.

Die KFM kommt in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass lediglich 35,5 % der Spiele von der USK angemessen eingestuft wurden. Ganze 37,1 % der Alterseinstufungen seien hingegen nicht angemessen und immerhin 27,4 % zweifelhaft.

Als Grund für die Kritik an den USK-Alterseinstufungen nennt das KFM diverse Mängel des bestehenden Systems. Zum Beispiel erscheinen den Forschern einige Wertungsgesichtspunkte als »sehr problematisch«. So halte die USK »unter Jugendschutzerwägungen zu kritisierende Handlungsmöglichkeiten (z.B. Tötung eines unbeteiligten Passanten) dann nicht für problematisch [...] wenn sie nicht spielnotwendig sind«.

Kritisiert werden überdies unzureichende Spieletests der USK und eine zu große Nähe zur Computerspielindustrie. Diese hat sich unterdessen in Person des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu Wort gemeldet. In einer Stellungnahme zum KFN-Forschungsbericht äußert der BIU »Zweifel an der wissenschaftlichen Seriosität des Forschungsberichts des KFN.« Dieser habe in seinem Bericht eine Studie des British Board of Film Classification (BBFC), der staatlichen Alterskennzeichnungsinstitution in Großbritannien, schlicht unter den Tisch fallen lassen. Diese belege »unter anderem, dass Spiele trotz ihrer Interaktivität weniger dazu geeignet sind, den Spieler emotional zu fesseln.« Die KFN erwähne hingegen lediglich, dass laut »Erkenntnissen amerikanischer und deutscher Wissenschaftler« die Interaktivität von Spielen ein erhöhtes Wirkungsrisiko darstelle.

Einigkeit scheint auch unter den Verfassern des KFN-Berichts nicht zu herrschen: Während Prof. Dr. Christian Pfeiffer für eine Verschärfung strafrechtlicher Verbote so genannter Killerspiele eintritt, sind die restlichen Autoren der Ansicht, dass das geltende Recht vollkommen ausreiche. Der Paragraph 131 des Strafgesetzbuchs trage dem Gesichtspunkt, dass »von der aktiven Nutzung sehr gewalthaltiger Spiele im Vergleich zum passiven Betrachten entsprechender Filme eine deutlich stärkere Belastung« ausgehe ausreichend Rechnung.

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