Let's Play - Deshalb darf der Begriff in den USA nicht rechtlich geschützt werden

Eine Anwaltskanzlei aus den USA erklärt in einem kurzen Blog-Eintrag, dass die Zurückweisung des Sony-Markenschutzantrags für Let's Play wohl endgültig war. Der Begriff befinde sich nun für immer im öffentlichen Besitz, heißt es.

Sony ist wohl endgültig damit gescheitert, den Begriff »Let's Play« schützen zu lassen. Sony ist wohl endgültig damit gescheitert, den Begriff »Let's Play« schützen zu lassen.

Die Anwaltskanzlei McArthur, die im vergangenen Januar beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) gegen einen Markenschutz für den Begriff Let's Play protestierte, hat nun in einem kurzen Blog-Eintrag erklärt, welche weitreichenden Folgen das jüngste Urteil des US-Patentamts in diesem Fall hat.

Demnach hat das USPTO den Ausdruck »Let's Play« als üblichen und gebräuchlichen Begriff für das Streamen von Spiele-Sessions innerhalb der Gaming-Industrie akzeptiert und sich dabei unter an anderem auch auf die von McArthur aufgeführten Beweise (den Wikipedia-Eintrag zu Let's Play und den Subreddit /r/letsplay) bezogen.

Bei McArthur glaubt man nun, mit diesem Urteil und der zugrunde liegenden Begründung, dem Bestreben Sonys bezüglich eines Schutzes des Begriffs ein Ende gesetzt zu haben. Der Begriff Let's Play sei nun sicherer als jemals zuvor und auf alle Ewigkeit im öffentlichen Besitz.

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